Nyakas Miklós szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 9. (Hajdúböszörmény, 1999)

Nyakas Miklós: Görbeháza telepesközség létrejötte - Az előzmények

A Hajdúsági Múzeum Évkönyve. 1999 199' Freiheitsentziehung bestraft) Diese statistischen Daten zeigen uns, daß die Praxis der Strafenverhängung des Gerichts maßhaltend war. Über die Praxis der Strafenverhängung des Gerichts kann bloß nach statistischen Daten keine verdienstliche Meinung gefasst werden. Das ist nur im Kentniss der Sachverhalten der gefallenen Urteile und der erschwerenden und mildernden Umständen, die bei der Bestimmung des Strafmaßes in Acht genommen werden, möglich. Eben deshalb hat der Autor auf dem Grund des Untersuchungsergebnisses der Urteile den Konsekvenz gezogen, nach dem das Gericht - von einigen Fällen abgesehen - auf dem Grund der zu Verfügung stehenden Daten die Sachverhalt der durch den Angeklagten begangenen Verbrechen genau festgestellt hat. Ebenfalls umsichtig hat er die in dem Urteil festgestellten und mildernden Umstände erwägt, diese Umstände miteinander vergleichend hat er das Strafenmaß der verhängten Freiheitsentziehung bestimmt. Seine Feststellung, demnach die Urteilspraxis des Gerichts im Haidukenbezirk in den Diebstahlsfällen den juristischen und gesellschaftlichen Anforderungen des gegebenen Zeitalters in jeder Hinsicht entsprochen hat, hat er mit Bekanntmachung zahlreicher Urteile belegt.

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