Bencsik János szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 2. (Hajdúböszörmény, 1975)
Hajdúböszörménys Grundstück und Siecllungsanordnung
heit. Zu dieser wirtschaftlichen Einheit gehören Arbeitsplätze (Weingarten, Ackerfeld, Weide) und andere kleinere Betriebe (Viehhaltungskoppeln) in den verschiedenen Teilen der Flur. Das regierende Zentrum dieser Arbeits- und Betriebsstätten war das in seiner Funktion geteilte innere Grundstück, dazu gehörte organisch der Wirtschaftshof, der „ólaskert" (etwa: Garten mit Stall). Ab Mitte des 18. Jahrhunderts übersiedelten auch die Stammhaiducken allmählich in den Garten, das heisst, das Wohnhaus wurde im Wirtschaftshof errichtet. So entstand das innere Grundstück mit einem einheitlichen regierenden Zentrum. Dieser Prozess hat die sog. Doppelinnengrundstücke aufgehoben und die Einzelinnengrundstücke zustandegebracht. In derselben Zeit erfolgte auch die Intensivierung der Landwirtschaft: die Getreidekonjunktur hat die Bedeutung des Ackerbaus erhöht, imfolgedessen trat auch die intensivere Viehzucht in den Vordergrund. Unter dem Einfluss dieser Faktoren verschob sich der wirtschaftliche Schwerpunkt der Grundstückorganisation vom doppelten Innengrundstück mit früher geteilter Funktion auf die Arbeitsplätze (auf die zum Ackerbau brauchbareren Teile der Flur), beziehungsweise auf die landwirtschaftliche Betriebsstätten (auf die Koppelgehöfte). Samt mit der Erscheinung der Einzelinnengrundstücke hat sich als Tendenz auch die Entwicklung der Mehrfachgrundstücke durchsetzt. Damit aber sich die Rolle der Betriebsstätten in der Flur erhöhen könnte, waren der Übergang dieser Flurteile (der privilegialen und prädialen Felder) in die Grundstückorganisation der Haiducken und das Verzichten auf die wirtschaftliche Leitung der Stadt notwendig. Das alles wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwirklicht. Mit der Verkoppelung wurden bis 1890 alle Erbfelder aufgeteilt, und die Landwirte haben das Gut in einem Stück erhalten. Die Stadt hat die Leitung der Landwirtschaft den Kompossessoraten übergeben. Auf den für den Besitz und Gebrauch frei gewordenen Arbeitsplätzen in der Flur konnten die neuen Produktionszentren neben den schon vorhandenen Betriebsstätten nacheinander errichtet werden. Nach der Verkoppelung erfolgte in der Grundstückanordnung eine grossangelegte Differenzierung: das Gehöft in der Flur arbeitete nicht nur als Produktionsstätte, man hat auf diesem Grundstück oft auch das Wohnhaus aufgebaut. So wurde die organische Einheit des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes wieder hergestellt. Es ist aber, wie schon früher ausführlich dargestellt, die Verbindung mit dem Innengrundstück in der Stadt auch weiter geblieben, so entwickelten sich funktional mehrere Type der Grundstückorganisation (z. B. Innengrundstück ohne Produktionszentrum in der Flur, Grundstückorganisation der vom Frühling bis zum Herbst auf Gehöft lebenden Bauern, usw.) In der Grundstückanordnung erfolgte eine radikale Veränderung nach 1945. Mit der Verteilung des Grossgrundbesitzes haben auch die Besitzlosen Boden erhalten, und die Neubauern haben meistens Gehöfte errichtet. Der grosse Teil der Grossbauern hat aber in derselben Zeit sein Grundstück verloren. Mit der Gestaltung der Produktionsgenossenschaften hat sich die Grundstückanordnung, die durch die Gesetzmässigkeiten der traditionellen Wirtschaftsverhältnisse bestimmt zustande gekommen war, aufgelöst, ist — von den Feldstücken getrennt — zerfallen, in ihrer Funktion zurückgegangen, hat sich an die durch die neuen Verhältnisse gegebenen wirtschaftlichen Möglichkeiten (Hauswirtschaft, speziale Einzelwirtschaft) angepasst. Die Auswertung dieser Gesichtspunkte weist auf das Grundstückorganisation als wirtschaftliches Gebilde hin, die in einer bestimmten geographischen Umgebung existieren. Das Grundstück muss auch der Form nach geprüft werden. Die in der Stadt auffindbaren Grundstücke tragen die Züge der durch die landschaftlichen Gegebenheiten beeinflussten Entwicklung der Siedlung (die Ausdehnung der Siedlung hat keine natürlichen Hindernisse). Im Inneren der auf verhältnismässig flachem Boden liegenden Stadt sind meist kleine Grundstücke zwischen den beinahe regelmässigen ringartigen Strassen zu finden. Auf dem einstigen Gartenland kommen — wegen der Verteilung der Gärten — Grundstücke unregelmässiger Form und verschiedener Grösse vor. Die neuzugeteilten Grundstücke am Rand der Stadt zeigen wieder regelmässigem Formen. Die Gehöfte in den verschiedenen Teilen der Flur sind 800—1000 Quadratklafter gross, und haben annährend eine rechteckige Form. Die Form der Grundstücke nicht, ihre Grösse dagegen lässt auf die Masse und Spezialisation der Bauernwirtschaft schliessen. Auf den meisten kleinen Innengrundstücken ist das Wohnhaus das wichtigste Gebäude, daneben sind nur der Schweinestall, Holzschuppen, usw. zu finden. Es sind aber auch solche Grundstücke bekannt, wo man neben dem Wohnhaus mehrere Nebenräume (Kammern), Ställe (getrennt für die 217