Bencsik János szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 2. (Hajdúböszörmény, 1975)
„Separata porta" — die eigenartige Rechtsstellung der Marktgemeinde Polgár
vom Komi tat Szabolcs behalten („separatae"), da auf diese Weise das Komitat die Stadt nicht besteuern konnte. Nach jahrzehntelangen Zwistigkeiten wurde die Lage von Polgár im Jahre 1742 folgendermassen stabilisiert: Die Stadt blieb grundsätzlich unter der Oberhoheit des Komitats, behielt aber den selbständigen Charakter ihrer „portae". Die vom Komitat festgesetzten Haussteuern musste sie zwar zahlen, doch nur nach der Zahl ihrer „portae" (damals 1,5). Praktisch bedeutete dieser Zustand die stabilisierte „separata-porta"-Periode. Für die Fronbauern gingen damit erhebliche Vorteile einher; der Anstieg der materiellen Kräfte und der Bevölkerungszahl erfolgte immer viel schneller, als die vom Parlament verfügte Korrektur der „porta"-Zahl, die dem Parlament als Grundlage für die Haussteuern diente. Die umfangreiche Verwaltungsreform Josefs II. hob auch die „porta separata" von Polgár auf, wodurch die Lage der Fronbauern infolge der obenerwähnten Ursachen wesentlich verschlechtert wurde. Bekanntlich bedeutete zwar der Tod des Kaisers (1790) eigentlich den Zerfall seines ganzen Lebenswerkes, mithin auch die Wiederherstellüng der Vorrechte von Polgár, doch sah das Komitat Szabolcs — von der eigenartigen Rechtsstellung der Marktgemeinde verständlicherweise irritiert — die Zeit für gekommen, um diese Privilegien endgültig abzuschaffen. In der zweiten Hälfte der 1790 er Jahre wurden mehrere Versuche unternommen um die Komitatssteuern auf dem Wege der dicalis conscriptio (also nicht nach der Zahl der portae) einzutreiben, doch bedurfte das Komitat zu diesem Verfahren einer Genehmigung des Parlaments. Im Jahre 1802 war es dann so weit: Das Parlament ordnete in einem eigenen Gesetzartikel die Einverleibung der „portae" von Polgár in das Komitat Szabolcs an. Die Fronbauern von Polgár suchten noch lange ihr Recht bei den höheren Regierungsstellen, und als in den Jahren 1818—1820 wegen der Verstümmelung der Flur eine grosse antifeudale Bewegung ausbrach, wollten sie ausser der separata porta auch die alte Heiduckenfreiheit zurückgewinnen. Diesem hartnäckig geführten Kampf konnte jedoch kein Erfolg beschieden sein. Die eigenartige Rechtsstellung von Polgár stellt in der ganzen geschichtlichen Entwicklung Ungarns ein bemerkenswertes Ereignis dar, zumal im allgemeinen nur die Komitate, Bezirke und königlichen Freistädte über „separatae portae" verfügten. Allerdings konnte diese seltsame Besteuerungsweise auch bei anderen Städten beobachtet werden, bei Eger etwa, oder bei Győr (Raab) und Esztergom (Gran), die damals noch nicht die Rechte einer königlichen Freistadt besassen. Am interessantesten ist die Lage der Marktgemeinde Kanizsa, die nie einen höheren Status erlangt hatte. Doch sind all diese Städte in bezug auf ihre Bedeutung und Grösse mit Polgár nicht zu vergleichen, auch sind sie vermutlich auf ganz anderen Wegen zu ihren „separatae portae" gekommen, als die ehemalige Heiduckenstadt, die in effektiv unbewohntem Zustand (1717—1727) in den Besitz dieser mit grossen Vorteilen verbundenen Rechtsstellung gelangte. 106