Bencsik János szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 1. (Hajdúböszörmény, 1973)

Gesellschaftliche Kämpfe im Haiduckendisctrict vom Ende 18. Jahrhunderts und das Problem der bürgerlichen Entwicklung

abkömmlinge oder Proprietarii), die Armalisten (Adeligen), diehergewanderten Nichtadeli­gen (Libertini) und die Hofgänger. Über keine dieser Schichten kann behauptet werden, dass sie die Rolle der feudalen Ausbeuterklasse erfüllte. Die feudale Ordnung des Districtes kann auch als Verteilung der Adeligenrechte und Leibeigenenverpflichtungen unter den einzelnen Schichten aufgefasst werden. Das äusserste Ziel der Kämpfte war, welche Schicht sich die Adeligenrechte sichern kann und welche die Leibeigenenverpflichtungen tragen muss. Die schwersten Kämpfe entbrannten um die Frage des Bodenbesitzes. Der Streit ist letz­ten Endes darum ausgebrochen, weil die alten Grundstückeigentümer die Grundstücklosen aus der Feldnutzung ausschlissen wollten. Da es gelungen ist, erfolgten schwere Unruhen. Die Bewegung der Grundstücklosen war aber zum Scheitern verurteilt, da die königliche Macht mit ihrer ganzen Autorität an der Seite der Eigentümer stand. Die Magistrate der Haiduckenstädte und die Districtsobrigkeit haben eine ganze Reihe Verordnungen gegen die Einwanderung gefällt, da sie die Lage so beurteilt haben, dass die Hauptanreger der Un­ruhen die eingewanderten Fremden wären. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Be­sitzverhältnisse den Grundstücken nach geregelt, so ist die Absicht der Besitzlosen, die bi­sher genutzte Parzelle in Grundstück zu verwandeln, endgültig gescheitert. So konnte auch die nötige Reserve an Arbeitskräften gesichert werden. Die nächste Etappe der inneren Kämpfe entflammte unter den Grundstückeigentümern. Das Erwerben der verteilten oder zu verteilenden Grundstücke, das Tragen der Steuern und das Ausüben der Verwaltungsmacht gerieten in den Brennpunkt. Im Laufe dieses Kampfes wurde die Bestrebung wichtig, mit der die zwei Schichten (Stammhaiducken und Armalisten) ihren Grundstück und ihre Person mit Adeligenrechten umgaben. Die Lage wurde noch bedeutend komplizierter, weil die Angehörigkeit zu den einzelnen Schichten gar nicht klar war und gar nicht auch Unterschiede im Vermögen mitbedeutete. Dieser Wirr­warr hatte zur Folge, dass es um je eine konkrete Frage immer andere Käfteverhältnisse entstanden. Obwohl der Kampf mit der Proklamation der „echten und rechten Haiducken" von 1792 losgegangen ist, sind wir doch die Zeugen des allmählichen Vordranges der Arma­listen. Die wichtigste Bestrebung dieser Schicht war, des benutzte Grundstück in wirkliches Adeligengut zu verwandeln. Daraus kamen heftige innere Unruhen, was auch die Einmi­schung des Statthalterrates (des Vertreters der königlichen Macht der Habsburger in Un­garn) mit sich brachte. Das war auch darum dringend, da die Steuerverweigerung schon allgemein wurde. Den Adeligen ist es praktisch gelungen, den Staatssteuern zu entweichen. Es wurde die Lage auch um die Stadtdienste sehr schwer, die Adeligen haben sie nämlich verweigert, da haben die Haiducken dasselbe getan. Eine andere Krise war, als die Hai­ducken die kleineren königlichen Nutzniessungen für ihr Eigentum (ius donatarium) ange­nommen haben. Diese Bewegug war hauptsächlich in Szoboszló bedeutend. Die Obrigkeit des Haiduckendistrictes hat das natürlich entschlossen abgelehnt, der Ausfall des Einkom­mens der Gaststätten und Fleischbänke hätte ja die ganze Wirtschaft der Städte gelähmt. In diesen Kämpfen trachteten das königliche Kommissariat und die staatliche Macht nach dem Ausgleichen der Belastungen. Die inneren Kämpfe hinderten die Tätigkeit der Be­hörden. Ausser den Verwaltungsfehlern und der Bestechbarkeit waren das Aristokratentum und die Verschwägerung der Obrigkeit die ersten Beschuldigungen. Am wichtigsten war in dieser Hinsicht die Frage der Wahlen. Die Ordnung der Wahlen wurde 1838 vom Statthalter­rat geregelt. Das Wesen davon war eine Art Gleichberechtigung unter den Grundstückeigen­tümern. In den 1830er Jahren erfolgte eine Veränderung in den bisher unklaren Kräfteverhält­nissen, die Umrisse der einzelnen gesellschaftlichen Schichten wurden im Grossen und Gan­zen fest. Die Districts obrigkeit wandte sich allmählich der Methode der Ausgleichung zu, sie trachtete nach dpr Identifizierung der Rechte und Pflichten beider Eigentümerschichten. 95'

Next

/
Thumbnails
Contents