A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 2005 (Debrecen, 2006)

Néprajz, kulturális antropológia - Vajda Mária: Bűnök, bűnösök, büntetések a székelyhídi uradalom úriszékének irataiban

Mária Vajda VERBRECHEN, VERBRECHER UND STRAFEN IN DEN SCHRIFTEN DES PATRIMONIALGERICHTS DES GUTS VON SZÉKELYHÍD Motto: „Auch im Staub der Archive und in der Stille der Museen muss man den lebendigen Menschen suchen. " (Marc Block) Székelyhíd (Sacueni) liegt in Rumänien, nördlich von Oradea, am Bach Er (in Érmeilék) Der einst bedeutende ungarische Marktflecken war als Gutszentrum Schauplatz der gutsherrlichen Rechtspflege, des Patrimonialgerichts (sedes dominalis), das über das gesetzmäßige Urteilsrecht in Prozessen unter den in seine Zuständigkeit fallenden Leibeigenen oder in denen von anderen gegen seine Leibeigenen verfügte. Das Gut von Székelyhíd durfte auch in gemeinen Strafsachen urteilen, denn es verfügte auch über das Jus gladii (Blutbann), und auch 1828 noch wurden Todes­urteile an zwei Personen aus Nagyléta vollstreckt. Die früheren historischen Forschungen haben bis jetzt das Material von etwa 150 Patrimoni­algerichten auf dem Gebiet des historischen Ungarns aufgedeckt. Als Ergänzung dazu dient diese Studie mit der Analyse des im Archiv des Komitats Hajdú-Bihar unter dem Titel „Székelyhídi uradalom úriszéki iratai 1763-1829" (Schriften des Patrimonialgerichts des Guts von Székelyhíd 1763-1829) aufbewahrten, zwar in bescheidenem Umfang (etwa 0,05 Lm.) erhalten gebliebenen aber äußerst aufregenden und vielseitigen Quellenmaterials (Aufzeichnungen, Verhandlungsmate­rialien, Zeugenaussagen). Von Leben, Lebensumständen, Lebensweise der Menschen der vergangenen Jahrhunderte, vom Alltag unserer historischen Vergangenheit legen die begangenen Verbrechen und die er­littenen Strafen ein eigentümliches Zeugnis ab. Die Straftaten, ihre Umstände, Motive, die Beson­derheiten der Aufdeckung, der Vorgang der Rechtssprechung, die Einschätzung der einzelnen Straffalle, Art und Maß der Strafen bringen den Alltag der historischen Vergangenheit in Reich­weite, liefern wertvolle Daten zur Untersuchung der historischen Veränderungen der Kriminalität und bereichern damit die Forschung der Rechtsanwendung und Urteilssprechung der historischen Vergangenheit. Über die kriminologischen Lehren hinaus erfahrt man aus den bei der Aufdeckung von Straftaten aufgenommenen Aussagen, viel über wirtschaftliche, gesellschaftliche, geogra­fische Verhältnisse, erhalten gebliebene Bräuche und Glauben, so liefern sie auch für die ortsge­schichtliche und volkskundliche Forschung nützliche Daten. Außer den Verbrechen gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, die zusammen mit anderen, in die Kompetenz des Strafrechts gehörenden Straftaten aufgetreten sind, behandelt die Studie auch Verbrechen gegen Familie und Sexualmoral, Eigentumsdelikte und die Interessen des Guts verletzende Straffälle im Zusammenhang mit Beschädigungen oder Verletzungen von Verbo­ten, sowie mehrere andere, ein Verfahren nach sich ziehende, rechtswidriges Verhalten auf­weisende Vergehen, außerdem weist sie auch auf die bei den Patrimonialgerichten des 18-19. Jahrhunderts immer häufiger auftretenden zivilrechtlichen Angelegenheiten der die Mehrheit der Bevölkerung des Landes darstellenden Untertanen der Güter hin. 322

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