A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1994 (Debrecen, 1996)
Történelem - Karacs Zsigmond: Die Geschichte der Familie Kun von Várad
Zsigmond Karács DIE GESCHICHTE DER FAMILIE KUN VON VÁRAD Die Familie ist entweder von kumanischcr Herkunft oder sie stammt aus einem Gebiet, das jemals von Kumaniern bewohnt worden war. Den drei Geschwistern, Lukács, Mihály und András Kun, die in Varadinum wohnten, wurde ein Adelsbrief am 28. Juni 1649 vom siebenbürgischen Fürsten György Rákócsi II. verliehen. Ihr Wappen ist nur nach Beschreibung bekkant, sein Platz auf der Urkunde blieb leer. Obwohl es im Adelsbrief nicht um Schenkungsgut geht, verfügten sie in den folgenden Jahren über ein kleineres Gut in Biharpüspöki. Die Geschwister Kun überlebten die Belagerung des Varadinum von den Türken im Jahre 1660 und liessen sich in Biharpüspöki auf dem Gebiet der Türkenherrschaft nieder. Die Adelsprivilegien wurden von der türkischen Macht nicht anerkannt und die Adeligen wurden verfolgt. Der Adelstand wurde der Familie Kun nur im engeren Kreis zugegeben. Nur Mihály hatte einen Sohn: Pál, der die Tochter der Familie Nagy im Földes heiratete und nach der Flucht vom Jahre 1689 in Földes lebte. Sein Sohn, namens Mihály, wurde 1705 dort geboren, verlor aber schon als kleines Kind seine Eltern. Er wurde von seinen Verwandten erzogen, er diente bei ihnen bis zu dem jähre 1730, da er heiratete. Dann erachtete er die Wiederherstellung seiner Adelsrechte für nötig. 1736 wies er seinen Adelstand vor dem Magistrat des Komitats Szabolcs nach. Bis zum Erlöschen der Adelsrechte, dem Jahre 1848, waren dir Familienmitglieder in den Adelskonskriptionen des Komitats zu finden. Der Schauplatz des Leben der Familie war „Földes, die kurialische adelige Ortschaft, die über vom Komitat Szabolcs kaum abhängiges Verwaltungs- und Gerichtsrecht verfügte und 70 Prozent der Einwohner im Jahre 1786 zum Adelstand gehörte. Mihály Kun wurde zuerst als Adelsbriefbesitzer, später nach der Adelskonskription des Landes 1754/55 als Gutsbesitzer in Evidenz gehalten. Von seinem Landgut kann man aus der Adelstandvereinbarung zwischen seinem Sohn, István, und seiner Töchter im Jahre 1793 eine Vorstellung haben. Die väterliche Erbschaft war kaum mehr als 43 Joch. Die mütterliche Erbschaft war fast von solcher Grösse, das Landgut der Familie durfte auch im optimalen Falle höchstens 100 Joch sein. Dies wurde von István Kun mit seinen Verpfänden ständig verringert. Von der nächsten Generation bekam Pál neuere mütterliche Erbschaft von den Dominikanern. Das Sich immer wiederholende Verpfänden führte zu weiterer Verringerung. Pais Sohn, Mihály, setzte die Gutsverringerungstätigkeit seiner Vorfahren fort. Im Jahre 1848 wurden mit dem Erlöschen des Avitizitätsgesetzes auch die Pfandverschreibungen für die Zukunft verboten. Das führte zur Katasterevidenz der Adelsgüter. Danach zahlten sie als Bürger Steuer, aber viele Adeisafunktionen wurden noch bis zum Ausgleichsgesetz vom Jahre 1867 beibehalten, wie z.B. das Stimmrecht im Falle der Vermögenslosigkeit bis zum Jahrhundertwende. Mit einer Pfandverschreibung konnte man nicht zum Geld kommen, so unterschrieb man also Wechsel, was in das Grundbuch intabuliert das Ende bedeutete. Nach dem Tode von Mihály Kun im Jahre 1897 waren sein Haus, Hof, Weinberg und Ackerfeld aus 8 Grundstück nur von 2210 Kronen Wert. Seine Söhne und Enkelkinder waren als Kleingutbesitzer in Evidenz gehalten. Sein Enkelkind, Mihály Kun war später lange der Vorsitzer eines lebensfähigen LPGs. 187