A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1986 (Debrecen, 1987)
Művészettörténet - Sápi Lajos: Péchy Mihály
Agnes Fehér UNTERSUCHUNG EINER FREIKIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT VON DEBRECEN IM SPIEGEL DER RELIGIONSENDOGAMIE Die Untersuchung der Religionsendogamie von freikirchlichen Gemeinschaften sowie die Analyse der Frage von Mischehen erweist sich aus dem Grunde als wichtig, weil sie wertdeterminierende und Bewusstseinsverhältnisse zeigt, die für das Leben der gegebenen Gruppe charakteristisch sind: so unter anderem, inwieweit die erwählte Mikrogemeinschaft für ihre Mitglieder ein wirkliches, primär soziales Milieu bedeutet; was für Gruppennormen und Verhaltensnormen innerhalb der Gemeinschaft funktionieren. Bei einer Erfassung der konfessionellen Endogamie der Kleinkirchengruppen müssen wir uns in erster Linie jene Tatsache vor Augen halten, dass diese Gemeinschaften nicht von aussen, nicht gesellschaftlich organisiert sind, und dass es ausschliesslich von der eigenen subjektiven Entscheidung des Individuums abhängt, ob es der gegebenen Gruppe angehören will oder nicht. Bekennt sich das Individuum als Mitglied irgendeiner kleinkirchlichen Gemeinschaft, so heisst das, dass es das Normsystem der betreffenden Gruppe eindeutig akzeptiert und darum bemüht ist, sich diesem anzupassen, um seine Religion ungestört ausüben zu können. Auch die in der vorliegenden Studie untersuchte freikirchliche Gemeinschaft präferiert ähnlich wie andere Kirchen die von konfessionellem Gesichtspunkt endogameen Ehen, obgleich die Kategorie der Mischehe auch in dieser Gruppe kein unbekannter Begriff ist, kommen Mischehen hier doch recht häufig vor. Natürlich sind sich die Mitglieder der Gruppe darüber im klaren, welche Probleme eine Mischehe im Leben der Gläubigen und in ihrer Gemeindeaktivität verursachen kann. Wir können feststellen, dass die Institution der religösen Endogamie einen organischen Teil des moralischen Normsystems und der Bewusstseinssphäre darstellt. Ihre Funktion besteht in der Einhaltung der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln und Gesetze der Gruppe, um eine ungestörte Religionsausübung des Individuums beständig zu sichern. 372.