A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1985 (Debrecen, 1986)
Történelem - Ács Zoltán: Die urbarialen Verhältnisse der deutschen Kolonisten einer Stadt auf der Süd-Tiefebene in dem 18. Jahrhundert
— um die Mitte des 18. Jahrhunderts noch nicht zustande kamen, verpachtete der Grundherr die Pussten den Städten und der Gemeinden. Diese Pussten befanden sich im Besitz des Grundherrn; auf diesen lag teils der urbariale Boden der Leibeigenen, den sie nach dem Fundus bekamen, teils wurden sie als Weiden und Felder von den vermögenderen Marktflekken und Dörfer in Pacht genommen. Die Pussten standen unter der Jurisdiction des Grundherrn und bis 1866 bewahrten in den meisten Fällen ihre Selbstständigkeit von der politischen Gemeinde. Solche Pussten waren neben Gyula Ölved, Szeregyháza, Póstelek, Vésze, Remeteháza, Keszi, Alabián, Fövenyes, Győrkehely, Szabatka, Szentbenedek. 42 In der Taxenauswerfung der Deutsch-Gyulaer finden wir zuerst 1758 Pusstenpächter, als man für das Einviertel der Pussta Eperjes 200 Gulden bezahlte. Laut der dreijährigen Kontraktes von 1762 bezahlte Deutsch-Gyula für die Pussten St. Benedek, Szabatka, Vesze, sowie für die Pächter in den Fluren Remeteháza, Szeresegyháza, Alabián und Győrkehely 330 Gulden. Wir haben keine Angaben über die Masse der Pussten, aber es scheint so, dass Deutsch-Gyula die Pussten preiswert pachtete. Bei der der Urbariumregelung vorgehenden Konskription im Jahre 1769 beschwerten sich die Deutsch-Gyulaer, dass die Felder von Eperjes von der Stadt 3 Meilen weit entfernt liegen, obwohl man — ausgenommen die Heuwiesen nach Ajtósfok und Vesze — hier die besten Wiesen hat, die im nassen Wetter ihre Viehherde gut benutzen können. Für Ackerbau gab es aber weder hier, noch in Benedekpuszta geigneten Boden. 43 Zur Frage des Gehöftsystems Die Untersuchung der Interimsquartiere die den Ausgangspunkt zur Entstehung des Gehöftsystems bildeten ist auf unserem Gebiet darum besonders beachtenswert, weil die Gehöftwii tschaft eine spezielle ungarische Erscheinung ist. Wenn die Quartiere und ihnen folgend die Einzelhöfe auch auf den zu Deutsch-Gyula gehörenden Pussten entstanden, dann können wir im Falle der Deutschen nicht nur über einen Wechsel der Wirtschaftsform, sondern auch der Lebensweise sprechen. In Ermangelung an ausführlichen Untersuchungen kann man in Hinblick auf den Verlauf der Bevölkerung der grundherrlichen Pussten, sowie den Anfang der Entstehung der Gehöftsiedlung der einzelnen Dörfer und Städte nur Annahmen treffen. István Balogh befasste sich in einer seiner ausgezeichneten Studien mit der Entstehung von Einzelhöfen und Meierhöfen im Komitat Békés zur Zeit des 18—19. Jahrhunderts. 44 Nach Lajos Haan gab es in der Gegend von Kígyós, Gyula und Békés nur Rohrdickichte, überflutete Wiesen — Einzelhöfe wurden auf unserem Gebiet erst nach der Entsumpfung gebaut. 45 István Balogh hat darauf aufmerksam gemacht, dass grössere und dichterbevölkerte Dörfer — wie Szarvas, Gyula, Békéscsaba — schon im 18. Jahrhundert über die Vorläufer der Einzelhöfe, über Quartiere verfügten. István Szabó wies darauf hin, dass der Entstehungsprozess der Einzelhöfe nicht verallgemeinert werden darf. 46 Dieser Prozess wurde durch örtliche Natur-, Wirtschafts- und Gesellschaftsfaktoren beeinflusst. Durch die diesen entsprechende eigenartige Entwicklung enstanden separate Landschaftstypen der Einzelhöfe. Zur Herausbildung von gleichweichem Typ des Einzelhofes sind — neben der Flur von grossen Umfang die Ständigkeit der Flurbenutzung, das heisst, die Absonderheit der Felder- und Weideumgebung, die lange dauernde Konsolidation der Besitzform der Ackerfelder, sowie das gewisse Gleichgewicht von Ackerbau und Viehhaltung eine unerlässliche Bedingung. Dort kam keine Gehöftsiedlung zustande, wo die Flurteile des grundherrlichen Bodens von den Akzessorienboden der Leibeigenen nicht abgesondert waren. 47 Darum findet man die Ackerbodenquartiere des 18. Jahrhunderts in jenen Marktflecken, die grössere Autonomie besassen, wo das schon erwähnte grundherrliche Besitzrecht die Gemeinschaft an der Ausgestaltung der Flurbenutzungsformen nicht hinderte, wo das periodische System der Wiederverteilung der Ackerfelder schon abgeschafft oder nach längerer Zeit wiederholt wurde. Wenn wir unter Rücksicht auf diese Tatsachen Deutsch-Gyula untersuchen, dann können wir feststellen, dass der Marktflecken über folgende Bedingungen verfügte: eine verhältnismässige Autonomie in der Ausbildung der Flurbenutzung — denn die sich vergrösserte Zahl der Bevölkerung benötigte die Pacht der Pussten oder die Brache eines wesentlichen Teiles der Flur. Sowohl István Balogh als auch Jenő Barabás nehmen an, dass die Quartiere im Komitat Békés schon gegen Ende des 18. 42 Ebenda, 4. p. 43 Komitatsarchiv Békés. R. 6. 343. Konskription von Deutsch-Gyula am 18. Mai 1769. 44 Balogh: s. o. 6. p. 45 Haan Lajos: Békéscsaba hajdani és mostani állapotjáról. (2. Ausgabe. Pest, 1866) 33. p. 46 Szabó István: Kísérletek az alföldi tanyarendszer megszüntetésére az 1780-as és az 1850-es években.: Agrártörténeti tanulmányok (Bp., 1960.) 142. p. 47 Balogh: s. o. 7. p. 119