Petz Aladár: Győr szabad királyi város Szentháromság kórházának múltja és jelene 1749-1928. (Győr, 1929)

Bevezetés

Obwohlen ich nun aus veränderlichen Menschlichen Absichten untern 16-ten Jener dieses zu Ende schreitenden Jahres meine Meinung in so weith veränderet, dass das Löbl. Domb. Capitl allhier mein gänzliches Vermögen zu sich nehmen, und die Verwaltung über das armen Kranckhen Hauss sich angelegen sein lassen möchte, da ich aber diese sach reüfer überleget und andere viele, auch grösser mir bewusste Gründt-Ursachen mich dazu bewogen, dahero ganzt ungezwungen freywillig, und wohl bedacht wiederrufe meinen untern besagten 16-ten Jan. sowohl als auch jene untern Aprili deswegen errichtete letzwillige Verordnungen und will mein gäntzliches Vermögen zu dem allgemeinen Bürgerlichen Armen Kranckhen Hauss in der Vorstadt zur Heyl. Drei­faltigkeit genannt sambt der aldorten auf meine Kosten errichteten Gebaü (welches mich ohne der geleisteten Stadtfuhren laut Auszügeln über 12000 fl. gekostet) auf immer und ewig unter nachstehenden aus­drücklichen bedingnussen gewidmet haben, und zwar ERSTENS damit die eüsserst Nothleidende Reäsende und andere verlassene Kranckhen nach möglichkeit und kräfften aldorten ohne allen Religions ausnahm Curiret, und bis zur weiteren genesung verpfleget werden sollen, und gleich wie ich dem allhiesigen Löbl. Domb Kapitl der obsicht halber gäntzlichen, und freywillig absage also bestelle die von seithen der Löbl Bürgerschaft dieser Königl. freyen Stadt Raab durch mich annoch bey Lebszeiten erwählte und in einen besondern Instrument Nahmentlich benannte Männer, welche alle viertl Jahre zusammenkommen, und sich um die theüre Verdienst des Erlösers und um die Barmherzigkeit gegen die armen Kranckhen Sich eüsserst werden angelegen sein lassen das Wohl und Aufnahm dieses armen Kranckhen Hausses bestens zu befördern, wann aber obbenannten Männern einige absterben, oder aus anderen Ursachen nicht vorstehen konnten, in diesen Fall solle von der Löbl. Bürgerschaft andere hirzu taugliche nach eigenem gutbefinden durch eine freye Wahl bestimmet werden, jedoch mit diesen ausdrücklichen Vorbehalt, das Niemahlen die Jenigen, die ohne hin mit einen Stadt officio beleget sindt, und Rechnungen zu geben haben, darzu kommen, noch sollen appliciret werden. ZWEYTENS obzwar ich und meine verstorbene Frau vor etwelchen Jahren in Wienn ein förmliches Testament verfertiget haben, in welchen wir dem Löbl. Johan Nepomuceni Stift allda 3000 fl zugedacht, die weilen ich aber erfahren, das gemaltes Nepomuceni Stift ohne hin mit überflissigen Stiftungen versehen, als thue ich obige 3000 fl. hiemit vollkommen revociren und dem alhiesigen Armen Kranckhen Hauss in Raab übergeben. DRITTENS ebenfalls hab ich in Selbigen Testament dem Paul Neupaur in Wienn, und der Freula Francisca Neupaurin Jeden 50 fl. ad dies Vitae zugedacht, weilen aber diese beyde ohnehin genügsame Lebens Mitl haben, So thue hiemit diese Donation gleichfalls revociren und dem allhiesigen armen Kranckhen Hauss übergeben. VIERTENS ich übergebe unter heüntigen Dato der Löbl. allhie­sigen Bürgerschaft mein auf dessen Grundt mit eigenen Kosten (wie oben bemeldet) geführtes Gebaü, in welchen mir zwar meine bisherige Wohnung bis zu meinen Ableben ungekränckter vorbehalte, die fallenden

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