Szende Katalin – Kücsán József szerk.: Isten áldja a tisztes ipart - Tanulmányok Domonkos Ottó tiszteletére. A Soproni Múzeum kiadványai 3. (Sopron, 1998)

Wilfried Reininghaus: Zünfte und Regionen. „Zunftlandschaften" als Forschungs-problem

einzelnen Landesherrn definieren, bliebe die aktive Einwirkung der Zünfte auf die sie tangierenden Fragen unberücksichtigt. Zunftlandschaften lassen sich somit, dies ist zur Diskussion zu stellendes Zwischenresultät, weder als Territorien noch als Gewerbelandschaften vollständig und ausschließlich definieren. „Zunftlandschaft" läßt sich als Forschungsbegriff in einem doppelten Sinn verwenden. Zum einen können wir damit die Summe oder die Teilmenge von Zünften in einer Landschaft oder Re­gion bezeichnen, die politisch, gewerblich oder kulturell definiert ist. Sie werden pragmatisch und additiv nebeneinandergestellt. Zum anderen kann der Begriff Zunftlandschaft auf Gleichartigkeiten, Ähnlichkeiten oder Gemeinsamkeiten zwischen einzelnen Zünften oder ihrer Gesamtheit verweisen. Solche Gleichartigkeiten können z.B. entstanden sein durch: a) Interaktion der Zünfte, etwa als Handwerkerbünde im oben beschriebenen Sinne; b) Filiationen als Übernahme der Normen einer Vorort-Zunft 2 3; c) politische Rahmenbedingungen (z.B. Absprache zwischen zünftig bestimmten Städten als ständischen Verfassungsorganen 2 4); d) gleichartige gewerbliche Strukturen (z.B. die Absprachen zwischen den Drahtzünften im märkischen Sauerland) 2 5; e) obngkeitliche Einwirkungen (z.B. die Zünfte in den Titular- bzw. Akzise­städten der Grafschaft Ravensberg im 18. Jahrhundert) 2 6 f) die Entstehung und Verbreitung von handwerklichen Techniken innerhalb einer Region; g) kulturelle Praktiken (um das Wort „Handwerksbrauch" zu vermeiden). Die Analyse von Zunftlandschaften bedingt zwingend den Vergleich der Merkmale einzelner Zünfte. Die Zünfte sind dabei möglichst nicht nur vom Soll­Zustand, also von ihren Statuten her, zu betrachten, vielmehr kommt es darauf an, wie die Zünfte tatsächlich handelten. Wenn immer wieder aus Gründen der Quellenarmut Statuten im Mittelpunkt stehen, muß, wenn irgend möglich, die Untersuchung der Statuten durch Betrachtung der gewerblichen, politischen und kulturellen Handlungsfelder der einzelnen Zünfte ergänzt werden. Hierzu sind Akten der Gerichte 2 7, der Zünfte und Stadträte heranzuziehen. 2 3 Die Rolle Nürnbergs ist - auch in kritischer Auseinandersetzung mit Lentze - unter diesen Aspekten immer noch nicht hinreichend bestimmt. 2 4 Die Einwirkung der Zünfte auf die ständischen Gremien, etwa auf die Städtebank im Landtag, wäre daraufhin für das späte 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert zu untersuchen. 2 5 Vgl. Wilfried Reininghaus, Zünfte, Städte und Staat in der Grafschaft Mark, Münster 1989, S. 82-84 (Altena), 177f. (Lüdenscheid). 2 6 Heinrich Piesch, Das Ravensberger Zunftwesen im Zeitalter der Aufklärung, in: 60. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 1959, S. 56-92. 2 7 Vgl. eine exemplarische Auswertung eines Reichskammergerichtsprozesses in meinem Beitrag: Tuchhandel, 73

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