Mészáros Júlia, N.: Győri ötvösség 1700-1800 - Győri művészettörténet 2. (Győr, 2001)

Adattár

ihrig hausstragler laden ansichtig wordten, undt darüber betretten, mithin als einen über den grhtl: zugelassenen termin garzulang übertrettendten pfuscher aus ihren hauss fortgeschaff, er nicht allein mit grob anschnacherl: en[?] wordthen ihr begegnet, sondern auch höchst vermessend ich ihr er hemmet von leib zerrissen, undt andurch mehr gedacht unssern mitmeister H: Crinnes in seiner ohne dem schmertzhaften bettlägerichtkeit nicht wenig gekramkhet hatt. Wan nun aber Von einen solche werweis woher­gelassenen vagirendten pfuscher wir lmo derley brodt­­diebereyen unmöglig längers, undt umb soweniger ohne gemüthe erbitterung undt höchst besorglicher Vergächung ansehen undt gedulten können, als ein solches wieder alle handtwercks freyheiten, burgerl: undt Gubernal beschützun­­gen lauffet, auch wir die Kayl: Contributionen undt quartiers onera [?] müssen tragn helffen ein solcher vagabunden hingegen uns ds brodth abstehlet, seinen beüti ffinkhet, und frey davon gehet, 2do solche höchst vermessend: verübte gewaltthädgkeit angedacht unserer mitmeisterin umb so sträflicher kommet, als es in ihrer eygenen behausung geschehen; Solchem nach Gelangt an euer gnaden unser nochmahlich gehörst höchst billiches bitten, dieselbe geruhen sowohl den schwerdtfeger als vagirendten gold­­arbeiter bursch ihrer verlassen undt terminen übertrettung auch condnuirlichen frettereyen undt einarbeithung halber zur gerechtsahmen Verandtworthung zu zihen, undt nach befundt der Sachen, beide, sonderlich aber den verwegenen goldtarbeiter bursch wegen seiner an mehr besagt unserer mitmeisterin so vermessentlich- undt gewaldtsahmer handt­­anlegung condigne [?] zu bestraffen undt alle künsdge frettereyen undt einarbeithung bey grosser straffe abzustel­len wie nicht weniger mit Rechten zu erkennen undt aus zusprechen, beide beklagte seyen alle andurch uns quo­­cunque [?] modo veruhrsachten Expers schaden undt Ankos­ten /:de quibus solennissime protestamur, uns zu refundiren schuldig, zu billich undt gnädiger gewehrung pro justitia omni meliori modo uns gehört Empfehlen. Euer gnade Vnterthl: gehorste N:N: Zech = undt mitmeister deren goldtschmidtmeistern alhier

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