Domikovits Péter: Móringlevelek Győr megyéből. Válogatás a megyében lakók, megyei birtokosok móringleveleiből 1731-1837 – Források 1. (Győr, 1992)
Péter Dominkovits: Morgengabebriefe aus dem Komitat Raab
Rechtsquellen, der Rechtsgewohnheiten, und des sogenannten "volkhaften Rechtsleben" darlegen. Die Darstellung der auf eine Munizipialbehörde, oder auf eine Kleinlandschaft beschränkten Morgengaben auf Grund von geschriebenen Quellen beansprucht noch weitere systematischen Forschungen und Aufdeckung von Quellen. Dessen Notwendigkeit betont auch die vorhandene Fachliteratur. In dem die ungarischen Volksrechtsbewohnheiten zusammenfassenden Handbuch von Ernő Szűcs Tárkány wird die Morgengabe als der wichtigste, eigenstädige Typ des Heiratsvertrages dargelegt. Dem Brautgeschenk entsprechender Name stammt aus dem deutschen Substantiv "Morgengabe", aber wie von László Mándoki im Jahre 1961 daraufhingewiesen wurde, lässt sich mit dem Inhalt des deutschen Wortes "Morgengabe" die heimische Rechtsgewohnheit nicht vereinbaren, er hält für die inhaltliche Entsprechung eindeutig den Begriff "pretium puellae", dh. Brautgeschenk. Die früheste Benützung des Substantives "Morgengabe" in Ungarn ist noch unbekannt. Uber den Morgengabebrief und die Morgengabe lässt sich auf Grund der Fachliteratur und der aufgedeckten Quellen die folgende Gedankenreiche geben. Die Morgengabe ist nach dem Muster des gesetzlichen "Brautgeschenkes" angefertigt. Sie ist eine geschriebene Morgengabe, deren Entwicklung sich auf die Rechtsgewohnheiten stützt und sowohl inhaltlich als auch formal viele Unterschiede aufweisen kann. Ihre landesweite Verbreitung reicht bis in das XVIII. Jahrhundert zurück. Gegen Mitte des XIX. Jahrhunderts ist die Standardisierung der Sprache und der Formeln zu beobachten. Szűcs Tárkány unterscheidet zwei Typen von Morgengaben. /Seine Feststellungen gelten auch für unsere Quellen./ Der eine Typ ist der sogenannte transdanubische Typ. Seine Charakteristika: sie bezweckt die Vermögens- und Existenzsicherung des überlebenden Ehepaares. Bei der Ausfertigung einer Morgengabe können zweierlei Bedingungen hinderlich auswirken; der an einen bestimmten Zeitpunkt gebundene Tod des Ehemannes, beziehungsweise die Geburt eines Kindes. Diese Vertage sind meist gegenseitig, die heiratende Frau gibt eine Gegen- oder Kontramorgengabe. 101