Arrabona - Múzeumi közlemények 44/1. Ünnepi köte a 65 éves Tomka Péter tiszteletére (Győr, 2006)

Lívia Bende: Bestattungssitten in der zweiten Hälfte der Awarenzeit in der durch die Flüsse. Körős, Tisza und Maros umgebenen Landschaft

LÍVA BENDE BESTATTUNGSSITTEN IN DER ZWEITEN HÄLFTE DER AWARENZEIT... (Bende 2000, 253-254). In den letzteren Fällen kann das Mitgeben des Pferdege­schirrs das Bestattung des Pferdes ersetzen. Diese Sitte taucht — aufgrund des Fund­materials der Gräber — um die Mitte des 7. Jahrhunderts auf und im untersuchten Gebiet knüpft sie besonders häufig an die Stollengräber. Diese Praxis ist in die Zeit datierbar, als Änderungen im Leben der Bevölkerung, die sich auch in Stollengräber bestatten ließ, stattfanden und die Verschiebung ihres Siedlungsgebietes zu beobach­ten ist. Für die letztgenannte Tatsache dienen die neuen Gräberfelder als Beweis. Diese Sitte lebt bis zum Ende dieses Jahrhunderts fort. In den Stollengräbern der zweiten Hälfte der Awarenzeit, Ende dieser Epoche, wurden noch ganze Pferde bestattet, aber abweichend von der Frühawarenzeit wird die partielle Pferdebestat­tung für diese Zeit nicht mehr kennzeichnend. In Székkutas können die mit Pferdegeschirr bestatteten Männer als die bestim­menden Persönlichkeiten, Anführer der das Gräberfeld errichtenden Gemeinschaft betrachtet werden. Mit ihren Gräbern, oder mit denen ihrer Familienmitglieder, begann die Belegung des Gräberfeldes an vier, voneinander verhältnismäßig weit entfernt befindlichen Stellen, entlang der NO-SW-Mittelachse (Bende 2003, 318). Auch der Mann im Grab von Pitvaros könnte der erste Anführer der das Gräberfeld errichtenden Gemeinschaft gewesen sein. In Szarvas-Grexa-Ziegelei befanden sich alle Gräber in den älteren Teilen des Gräberfeldes und solche gab es auch in der frü­hesten Gruppe des Gräberfeldes. Die Zahl der in diesem Gräberfeld beigegeben Pferdegeschirrfunde überträgt weit die Anzahl dieses Gegenstandes in anderen Grä­berfeldern und auf, nur für diese Gemeinschaft kennzeichnende Weise und dem frü­hawarischen Brauch ähnlich, nicht nur den älteren Männern, sondern auch denen aller Altersklassen, sogar auch einer Frau je ein Pferdegeschirr beigelegt wurde. Unserer Meinung nach kann diese Erscheinung mit der Tatsache in Verbindung ste­hen, dass \die meisten, Gegenstände frühawarischen Charakters enthaltenden Bestattungen von den in der zweiten Hälfte der Awarenzeit belegten Gräberfeldern eindeutig hier zu finden sind. Unter den in der zweiten Hälfte dieser Epoche lange belegten Gräberfeldern kann dieses das am frühesten errichtete, bzw. mit der größten Anzahl eröffnete Gräberfeld sein. Im untersuchten Gebiet löst die Bestattung mit Pferdegeschirr — abweichend vom strengen Ritus der Landnahmezeit (Bálint 1969, 108; Dienes 1978, 109-111) — die Pferdebestattung zeitweilig ab. Außer der zeitlich beschränkten Verbreitung zeigt auch die Tatsache darauf hin, dass es in Schachtgräbern keinen festen Platz hat und auch in den Stollengräbern kommt es vor, dass es — wie die gegenständli­chen Beigaben — im Stollen neben dem Toten platziert wurde. In den reichen Män­nergräbern kommt Pferdegeschirr vor und damit gleichzeitig wurden Pferde in die­ser Gemeinschaft beinahe nie bestattet. Die Tatsache, dass man ein Pferdegeschirr — auch noch die beschlagverzierten Exemplare — auch dann ins Grab legte, wenn das Pferd nicht geopfert werden konnte, weist eindeutig darauf hin, dass der Wert des Pferdes den der sich daran knüpfenden Gegenstände übertrug, aber man auf die Verwirklichung der Pferdebestattung, trotz der ungünstigen Änderung der Umstän­de, mindestens symbolisch, bestand. Nicht nur das Pferd selbst, sondern auch die sonstigen Opfertiere wurden in diesen Gräbern nicht begraben, bzw. ist das für diese, durch die behandelten Bestattungen charakterisierbare Epoche nur wenig kennzeichnend. Das deutet auf die Abnahme des Tierbestandes hin. Die sonst bedeutenden Beigaben der Gräber mit Pferdegeschirr, nämlich die in vier Gräbern vorgekommenen Waffen, weisen auf die höhere gesellschaftliche Stellung der auf diese Weise bestatteten Gemeinschaftsmitglieder hin. 95

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