Arrabona - Múzeumi közlemények 34. (Győr, 1995)
Dominkovits Péter: Marginális helyzetben – jobbágytelken ülő nemesek Győr megyében, a XIX. század első felében
Dominkovits Péter In marginaler Lage Auf Fronhöfen des Raaber Komitats lebende Adelige in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts • Die Sozialforschung des Spätfeudalismus, der Frühneuzeit und der Epoche der Verbürgerlichung in Ungarn machte schon lange auf den großen Prozentsatz des Adelstandes im Verhältnis zu der Bevölkerungszahl aufmerksam. Auch diese Publikation hat sich die Analyse der extrem differenzierten Adelsgesellschaft zum Thema gemacht, an dem Beispiel des armen, auf Fronhöfen lebenden Adels im Komitat Raab, mit dem Versuch, ihre Lebensverhältnisse in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts darzustellen. Im Munizipium Raab gehörten Ende des 18. Jahrhunderts, in der Zeit Kaiser Josephs IL, 5,2 % der Bevölkerung zum Adelsstand, welcher viel höher als der Durchschnitt im Lande war. Eine große Gruppe innerhalb der stark differenzierten Adelsgesellschaft bildeten die Kleinadeligen mit Adelsbrief, die sogenannte Annalisten, 1800 betrug ihr Prozentsatz 86 %. Eine kleine Minderheit der armen Adeligen lebte auf, mit Steuern belegten Fronhöfen. Der zeitgenössische Wortgebrauch nannte sie "auf Fronhöfen sitzende Adelige". Nach der Landessteuerkonskription 1828 lebten in dem drei Stuhlbezirken des Komitats Raab: Puszta, Sokoróalja, Tó-Sziget-Csilizköz, weiters in einem Marktflecken, und in 34 Ortschaften 125 Adelsfamilien auf Fronhöfen. Auf Grund einer vom Vizegespan angeordneten Untersuchung gehört ihnen 1826 2 % des Urbarialbesitzes im Komitat. Die auf Fronhöfen lebenden Adeligen verrichteten ihre gutsherrlichen Leistungen, privatrechtlichen Verträgen gemäß. Die auferlegten Steuern führten oft zu Konflikten. In Zivil- und Strafprozessen richtete das Patrimonialgericht über sie. (In den Akten wird in den Fällen der Kompossessoraten das einberufene Patrimonialgericht erwähnt.) Die Studie untersucht die territoriale Niederlassung, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage dieses verarmten Adels, dessen materielle Kultur und Lebensverhältnisse jener der Leibeigenschaft gleichen, und geht auf die durch die Lebenslage, insbesonders durch die Steuerzahlung entstandenen Konflikte und Differenzen ein. Mit der Erschließung von primären Quellen möchten wir einen relativ großen Überblick über ihre Lage vermitteln. Die Gesetzgebung des ungarischen Reformzeitalters verpflichtete mit dem Gesetzesartikel XI. vom Jahre 1836 alle auf Fronhöfen lebenden Adeligen zur Steuerzahlung. Infolge der das Corpus Juris erneuenden 1848-er Gesetzgebung, und der anschließenden gesellschaftlichen Umwälzungen ging der Stand des marginalen Adels in der Gesellschaftsklasse des Bauernstandes auf. 196