Arrabona - Múzeumi közlemények 22-23. (Győr, 1986)
Gecsényi L.: Städtische Selbstverwaltung in Győr in dem XVII. Jahrhundert
Szőnyi Márton (megh. 1683. szeptember 27.) Buzgó György megválasztott bíró Posgay Ágoston Pösgay Ágoston Posgay Ágoston Posgay Ágoston Zádory András Zádory András Zádory András Posgay Ágoston Posgay Ágoston (megh. 1693. február 8.) Langhon János helyettes bíró Baranyai György Baranyai György Baranyai György Baranyai György Gindl Orbán Gindl Orbán Baczkó Ferenc STÄDTISCHE SELBSTVERWALTUNG IN GYŐR IN DEM XVII. JAHRHUNDERT Nach dem Gefecht bei Mohács und der Okkupation der Budaer Burg durch die Türken wurde die Burg in Győr und die Stadt eines der wichtigen Kettenglieder der Festungslinie in Ungarn, die den Schutz der österreichischen Provinzen gesichert hat. In der zur Grenzfestung gewordenen Stadt lebte die bürgerliche Bevölkerung mit dem deutschen und ungarischen Soldatenvolk der Grenzfestung und hier arbeitete die Győrer Stadthauptmannschaft, der Gustherr von der Stadt, das Győrer Kapitel und die Offizierkörperschaft von dem Adel des Komitates Győr. Zwischen den zwei Machtkräften, dem Kapitel und dem Hauptkapitän standen die Bürger der Stadt, der Rat der Stadt im Fokus der Zusammenstösse. Aus dem XVI. Jahrhundert — wegen der Zerstörung der Akten der Stadtwissen wir zu wenig über die Tätigkeit der Selbstverwaltung der Stadt. Soviel ist sicher, dass es schon mehrere äusserüche Zeichen der Autonomie der Bürgerschaft auch in diesem Jahrhundert existierten. Es wurde das Ratshaus zustandegebracht, der Rat hatte eigenes Siegel, eigenen Notar, ein Recht für die Ausstellung der Urkunden, die Selbstverteidigungsbesatzung hatte eine eigene Fahne, und die Stadt richtete manchmal in den Steritfragen zusammen mit den Bürgern anderer Städte. Zwischen 1594—1598 stand die Stadt unter türkischer Herrschaft. Nach ihrer Befreiung wurden von dem König wesentliche ökonomische und rechtliche Privilegien für das Bürgertum gesichert, aber die gutsherrliche Herrschaft über den Bürgern hat sich grundsätzlich nicht verändert. Die ökonomischen Verhältnisse wurden im Laufe des XVII. Jahrhundertes durch die Tatsache bestimmt, dass die Stadt ein wichtiges Zentrum des ost-westlichen Handels am Rande der türkischen Eroberung und des königlichen Ungarns wurde. Innerhalb des Bürgertums bildeten die Vertreter einiger Gewerbezweige (Schneider, Weber, Goldschmeider, Kürschner) die bestimmmende Schicht im Zusammenhang mit der Anwesenheit der Händler und Soldaten. Unter den Kaufleuten gab es eine wesentliche Anzahl, die durch ihr Vermögen zum Adelsstand gelangten. An der Spitze der Stadt stand der Hauptrichter und ein Rat aus 12 Geschworenen, die jedes Jahr am 24-ten April duch die über Bürgerrechte verfügende Einwohner der Stadt gewählt vörden sind ... Von den 40-er Jahren des Jahrhundertes an wurde es immer häufiger, dass die Hauptrichter ihre Funktion mehrere Jahre ausgeübt haben, und die Zusammensetzung des Rates sich immer weniger veränderte. Die gewählten Amter der Selbstverwaltung der Bürgerschaft und des adeligen Komitates (Vizegespan, Stuhlrichter, Geschworene) wurden von den Hauptrichtern und von einem Teil der Geschworenen abwechslungsweise ausgeübt. Mehrere von den Richtern besuchten das Jesuitengymnasium in Győr. Bei der Wahl der Hauptrichtern kam es mehrmals zu Zusammenstössen zwischen dem Gutsherr und dem Bürgertum, wenn der Gutsherr sich weigerte, den neuen Richter zu festigen. Es kamen solche Fälle vor, wenn der Richter sich dem Kapitel widersetzte, bzw. wenn er zu einer der Konfessionen der protestantischen Religion gehörte. Das letzte war aber nur zeitweilig eine ausschliessende Ursache. 1683/1684 1684/1685 1685/1686 1686/1687 1687/1688 1688/1689 1689/1690 1690/1691 1691/1692 1692/1693 1693/1694 1694/1695 1695/1696 1696/1697 1697/1698 1698/1699 1699/1700 126