Arrabona - Múzeumi közlemények 18. (Győr, 1976)
Balázs P.: Die Fragen der Ausübung des Stadtrechtes in Raab in den letzten Jahrzehnten des Feudalismus
DIE FRAGEN DER AUSÜBUNG DES STADTRECHTES IN RAAB IN DEN LETZTEN JAHRZEHNTEN DES FEUDALISMUS Das Artikel geht vom Freibrief des Jahres 1743 aus, da die Rahmen der Verwaltung in Raab bis 1848 laut dessen Anordnungen geregelt waren. In unserem Lande hatten in den letzten Jahrzehnten des Feudalismus nicht nur die Mengen der Stadtbewohner, sondern auch die Bürgerrecht besitzenden Personen kein unmittelbares Wort in der Verwaltung der Städte mitzureden. Jene wurde von dem, die Hauptbeamten und die Senatoren umfassenden inneren Rat, bzw. von dem, 30—100 Mitglieder zählenden äusseren Rat, oder von der Wahlgemeinschaft enteignet. In Raab wurde in diesen letzten Jahrzehnten das Befugnis der Selbstverwaltung nicht durch den inneren, sondern von dem, 60 Mitglieder zählenden äusseren Rat ausgeübt. Ausser den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehörte die Wahl der Senatoren und Hauptbeamten, die Aufnahme neuer Bürger, die Bestimmung vom Betrag der Taxe und die Ausschliessung der, den Vorschriften nicht entsprechenden Bürger in den Wirkungskreis jener Körperschaft. Die neuen Mitglieder der Wahlgemeinschaft wurden kooptiert. Die Zuschriften der Komitate und der königlichen Freistädte kamen vor die Wahlgemeinschaft und wurden nach deren Bestimmung vom Stadtrat beantwortet. Der Stadtrat besorgte die Erledigung der kurrenten Angelegenheiten die mehr Sachverständnis forderten, darum sind die meisten zwischen den Senatoren absolvierte Juristen. Die Beamtenneuwahlen wurden im Beisein des königlichen Kommissars unter festlichen Umständen veranstaltet. Die Kandidierung für die einzelnen Stellen war das Recht des königlichen Kommissars. Das politische Gewicht der Wahlgemeinschaft in Raab wurde durch die, ihr Zahlenverhältnis überschreitende, aber ihrem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gewicht entsprechende Teilnahme der Kaufleute und Krämer vermehrt. Gleichzeitig kann man aber auch die Schranken dieser Körperschaft wahrnehmen: den langsamen Verlauf des Mitgliederwechsels; durch verwandtschaftliche Beziehungen kam die Verwaltung der Stadt in den Händen von 15—20 Sippen. Zum Ende befasst sich das Artikel mit der Lage der Bürgerrecht besitzenden Personen, mit besonderem Interesse den zur Erlangung nötigen Bedingungen und den damit verbundenen Vorteile und Lasten. Péter Balázs