Arrabona - Múzeumi közlemények 5. (Győr, 1963)
A. Lengyel: Pazvitye györszkovo korolevszkovo komitata
zufassen. Da sich aber die militärische Macht des regierenden Fürsten zur Durchführung dieser Aufgabe von außerordentlicher Tragweite als unzulänglich erwies, sah er sich gezwungen, ausländische Hilfe — die militärische Unterstützung gewaltiger feudaler Herren — in Anspruch zu nehmen, um die Machtübergriffe einiger Häuptlinge, die ihre eigenen Wege gingen, bekämpfen zu können. Auch der Ritter Győr gelangte aus Anlaß einer inneren Säuberungsaktion in das Land, wo er dann in Anerkennung seiner Verdienste vom regierenden Fürsten Grundbesitz in den Komitaten Győr und Moson zuerteilt bekam. Der Keim einer Staatengründung hatte sich bereits unter dem Fürsten Géza entwickelt. Die Festigung der zentralen Macht in ihrer endgültigen Form erfolgte aber erst unter seinem Sohn, dem ersten Ungarnkönig Stephan I. Obwohl die administrative Gliederung der hier ansässigen Slawen als Vorbild diente, entwickelte sich die Burggrafschaft — das spätere königliche Kcmi'at — artüberlieieri.en, eigenartigen Traditionen entsprechend und im allgemeinen dem Siedlungsbereich der einzelnen Stammesfürsten gemäß. Im Komitat Győr gestaltete sich die Lage — infolge der Zweiteilung des Komitates — wesentlich anders, weil nördlich der Donau Mähren lebten, während die südlichen Gebiete die Franken besetzt hielten. Daß sich aber die an Stelle des. einstigen römischen Kastrums errichtete Erdfeste und ihre unmittelbare Umgegend zum späteren Komitatssitz entwickelte, ist unbestreitbar. Namengeber der Burg wurde der erste Burggraf, Ritter Győr. Demnach stammt die Benennung der wehrbaren Stadt von einem Personennamen. Innerhalb der Burggrafschafiten, d. h. der späteren königlichen Komitate waren zwei verschiedene Organisationen wirksam. Dem comes (Burggrafen) oblag die Verwaltung der königlichen Güter, die Überwachung des Volkes und die Erfassung der militärischen Zentren, während die Gespane (ungarische Verwaltungsbeamte) die Administration der Familiengüter des jeweiligen Herrschers leiteten. — Die Ausgestaltung der Burggraischaft Győr erfolgte durch die Vermittlung des Bistums, das Stephan I. (um 1009) gründete, zweifelsohne bereits im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts. Urkundlich erstmalig erwähnt Wird die Burggrafschaft während der Regierungszeit Béla III. (um 1177). Der Wirkungsbereich der comes war vielschichtig und erstreckte sich auch auf wir'schaftliche Fragen, Administration und Justiz. Die Familienmitglieder der landnehmenden Sippen — der spätere Adel aber unterstand von jeher dem Rechtsspruch des Königs. Doch waren die im Interesse des Gemeinwohls erbrachten Verordnungen und Maßnahmen auch für die adeligen Gutsbesitzer — nobiles — gleicherweise verpflichtend. In Kriegszeiten zog der Burggraf (der spätere comes) an der Spitze seiner wehrfähigen Leute ins Feld. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Ernennung eines sandigen Vertreters: so entstand das Amt des comes curialis, des Hofrichters (udvarbíró). — Die Ausübung dieses verantwortungsvollen Amtes erforderte Überlegung und Besonnenheit, da doch der Komitatssitz infolge seiner geographischen Lage am Treffpunkt strategisch und handelspolitisch wichtiger Straßen lag, und weil eben durch diese geographischen Gegebenheiten Entwicklung und Aufschwung des Komitatssdtzes Győr voraussichtlich gesichert schien. A. Lengyel * * * РАЗВИТИЕ ДЬЁРСКОГО КОРОЛЕВСКОГО КОМИТАТА Поселение, основанное кельтским коренным населением и названное, вероятно племенем Азалус, говорящим на иллирском языке, Аррабоной, стоявшее на месте нынешнего Дьёра и его окрестности попали во владение венгров — завоевателей примерно в начале 900-ых годов. Остатки коренного славянского с элементами баварского населения поддерживали здесь жизнь и, более того, владея более развитыми орудиями производства и жизненным укладом феодального характера они оказывали влияние на венгров, ведущих полукочевой пастушеский образ жизни. Равнинная пересеченная реками территория комитата 119