Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 34. 2004 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2005)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz, Jenő: Gorsium–Herculia. Teil I: Forschungen 2. XXXIV. p. 45–80. T. I–XVIII.

über die Aufteilung des eraviskischen Territoriums gesagt wurde. Für den Stadtrang spricht auch die Praxis, nach der die Sitze des provinziellen Kaiserkults in Pannónia Superior und den anderen Donauprovinzen immer neben Städten errichtet wurden. Die aufgezählten und überein­stimmenden Feststellungen und Schlussfolgerungen spre­chen eindeutig dafür, das Gorsium unter Hadrian - zur gleichen Zeit wie Aquincum und weitere zwei Städte ­den Rang eines Munizipiums erhalten hatte. Die Forschung hat zur Ablehnung der Schlussfolge­rungen, die als Beweis für den Stadtrang Gorsiums ange­führt wurden, ein einziges, dem Anschein nach aus­schlaggebendes Argument hervorgebracht: Der Name und Rang der Siedlung sind in keiner einzigen Inschrift ange­führt. Dieser Auffassung nach können nur die Orte als Städte angesehen werden, deren Name und Rang durch eine Inschrift bestätigt wurden. Und es versteht sich von selbst, auch die, die an keinen Ort gebunden werden kön­nen. Die zufällig gefundenen und nicht identifizierbaren Inschriften kann man diesen bekannten stadtgroßen Sied­lungen gegenüberstellen, die bisher - zufälligerweise ­nicht in einer einzigen Inschrift in entsprechender Form genannt sind. Es ist aber ganz offensichtlich, dass nicht nur eine epigraphische Erwähnung, sondern auch archäo­logischen Kenntnisse Kriterien für eine Stadt darstellen. Als Stadt müssen neben den in Inschriften genannten Munizipien und Coloniae auch diese Siedlungen städti­schen Charakters angesehen werden, die aufgrund ihrer Ausdehnung keinesfalls als Vicus angesehen werden können. Was Gorsium anbelangt, so führt diese Annahme ausgesprochen auf falsche Fährten. Und das nicht nur der Größe des bewohnten Gebietes wegen, das mit seiner Ausdehnung von 100-150 Hektar ohne weiteres einem Vergleich mit den großen Städten standhält. Aber auch das bisher zum Vorschein gekommene Inschriften- und Steinmaterial kann man nicht außer Acht lassen, beson­ders, wenn man berücksichtigt, woher es stammt und man es zu rekonstruieren versucht. Ein bedeutender Teil der Steindenkmäler aus dem Zentrum der Siedlung war nach der Zerstörung im Jahre 260 nach Intercisa weggeschafft worden, andere Steine wurden zum Aufbau des Zentrums der neuen Stadt, Herculia, benutzt. Im 11. Jahrhundert wurde das Steinmaterial aus den Stadtmauern und größe­ren Gebäuden nach Stuhlweißenburg abtransportiert, um dort die königliche Basilika und andere Gebäude der Stadt damit zu errichten. Ein bedeutender Anteil des Inschrift­materials fiel also nach den Zerstörungen von 260 drei Transporten und einer Benutzung an drei Orten zum Op­fer. Wahrscheinlich wurde auch ein Teil der abtranspor­tierten bearbeiteten Steine bei seiner Verwendung als Baumaterial beschädigt oder sogar zerstört, und ein ande­rer Teil ist noch gar nicht zum Vorschein gekommen. Von den nach Intercisa verschleppten Steine können nur die als aus Gorsium stammend betrachtet werden, die auf­grund ihres Inschrifttextes eindeutig aus dem Steinmateri­al Intercisas ausgeschlossen werden können. Hinsichtlich des Stadtranges kann ein weiterer wesent­licher Gesichtspunkt nicht außer Acht gelassen werden: Auf dem bisher freigelegten Gelände befand sich in der Periode 2./3. Jahrhundert - als es mit Tempel, öffentli­chen Gebäuden, Straßen, Plätzen, Skulpturen, Reliefen und bearbeiteten Steinen verziert war - der heilige Bezirk. Die Area sacra lag, genauso wie die in ihren Details und von ihren Steindenkmälern her bekannten anderen pro­vinziellen Kultstätten, auf einem von der dabei gelegenen Siedlung, Stadt abgegrenzten Gelände und gehörte recht­lich nicht zu dieser, sondern zur Provinzversammlung. 97 Sich auf den Stadtrang beziehende Inschriften sind nicht aus dem heiligen Bezirk zu erwarten, sondern in erster Linie aus der Stadt selbst, aus dem noch nicht freigelegten Gelände. Die bekannten Inschriften, in denen zur städti­schen Administration gehörende Personen angeführt sind, stammen teils von Altären, die im heiligen Bezirk gestan­den haben, oder teils von Grabsteinen, die aus Anlass der Bauarbeiten im 4. Jahrhundert aus den zerstörten Friedhö­fen zu den Bauvorhaben abtransportiert worden waren. Das heißt, sie müssen nicht unbedingt aus der außerhalb des heiligen Bezirks liegenden Stadt und von Mitgliedern des Magistrats stammen. Auf dem eigentlichen Stadtgelände kam es nur an der südlichen Seite auf einer größeren Fläche zu Ausgrabun­gen, an der Ostseite wurde das Gelände eines Wohnhau­ses erforscht und im größten nördlichen Viertel das Ge­lände des Amphitheaters. Von diesem Gebiet ist nicht eine einzige ortsgebundene Inschrift bekannt. Die bereits erwähnten Steintransporte haben uns um die Möglichkeit gebracht, den ursprünglichen Ort der Inschriften bestim­men zu können. Da auf den bisher gefundenen Inschriften Name und Rang der Stadt nicht erwähnt werden, kann die Existenz des vicus Gorsium nicht als ein Argument angesehen werden. Und das ist um so unwahrscheinlicher, weil aus einer Gruppe der Inschriften Dekurionen, Kollegien, an die Stadt zu knüpfende Beamte und Organisationen be­kannt sind. Dabei handelt es sich um folgende: Dekurionen: 1. M. Ulpius Quadratus, decurio municipii, II vir quin­quennalis (RIU 1495) - Stuhlweißenburg 2. P. Aelius Respectus, decurio municipii (RIU 1540) ­Gorsium, Grabstein 3. P. Aelius Septimius et Decoratus decuriones muni­cipii et arm. civitas Eraviscorum (RIU 1066) - In­tercisa 4. P. Aelius Firmus, ob honorem aedilitatis (RIU 1497) - Intercisa Kollegien und Körperschaften: 1. P. Aelius Crescens, magister collegii centonariorum (RIU 1497) - Stuhl weißenburg 2. Augustales municipii (RIU 1527) - Gorsium Hänlein 1981,513. 74

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