Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. A Szent István Király Múzeum Évkönyve. 29. 1998-1999 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (2000)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fitz Jenő: Pannonische Ritter. p. 115–136.

bis zum duumuir auf oder gelangten gerade in eine Körperschaft der V decurii. Bei diesen kann man annehmen, daß sie den Rang eines Ritters nach dieser Laufbahn erlangten. Nach dieser Ordnung wurden folgende Personen Ritter: G. D(— ) Victorianus (Siscia), der daran anschließend sacerdos p. P. S. wurde. Vermutlich auch T. Eppius Latinus, dessen Inschrift ihn als duumuir und procurator des Munzipiums Lato­bicorum anführt. T. Flavius Severus Gogaenus (Sirmium) wurde nach dem duumuiratus bereits als Ritter praefectus fabrum. L. Titius Proculus (Sicsia) wurde als duumuir quinquennalis Ritter und dann Mitglied des V decuriae. Einer der Anonymen (Aquincum) wurde ebenfalls nach dem duumuiratus eq.p. Bereits vor seiner munizipalen Laufbahn war C. Iulius Victorinus (Aquin-cum) Ritter. T. Valerius Tettius Fuscus bekam als aedilis den Rittertitel und wurde praefectus fabrum, dann setzte er seine munizipale Tätigkeit als duumuir fort. Nach dem decurio in der munizipalen Organisation zum Ritter geworden waren und dann die militärische Laufbahn eingeschlagen hatten: P. Aelius Marcinauns und sein Bruder P. Aelius Marinus (Poe­tovio). Eine andere Gruppe der Ritter gehörte zur provin­ziellen Gutsbesitzeraris-tokratie, wie in Baláca und Cucci. Familiäre Voraussetzungen T. Flavius Probus (Nr. 35), decurio des Munizipiums Carnuntum, war der Sohn des T. Flavius Probus und ein herausragendes Mitglied der munizipalen Aristokratie Carnuntums. Sein Vater war ebenfalls Mitglied des städtischen ordo und hatte das Amt des ex V. dec. inné. Das Grabdenkmal des mit 13 Jahren verstorbenen M. Iulius Candidianus (Nr. 38) hat dessen Großvater, decurio von Mursella, aufgestellt. Auch der Vater des M. Valerius Maximianus (Nr. 48) hatte einen Platz in der munizipalen Organisation, er war quinq. sac. Die wenigen zur Ver­fügung stehenden Daten weisen eindeutig darauf hin, daß in den bekannten Fällen die Söhne und Enkel der bedeutenderen Mitglieder der lokalen Aristokratie es waren, die als folgende Generation bereits in den Ritterstand gelangten. Ritterfamilien Der Ritterstand war nicht erblich (Stein 1927, 74-81), das heißt die männ-lichen Kinder der Ritter traten im Ritterstand nicht - so wie bei den Nachkommen der Senato-ren - an die Stelle ihrer Väter. Und dennoch erwarben sie in zahlreichen Fällen den Rittertitel und die damit verbundenen Privilegien - ausgenommen die Fälle, wenn durch den finanziellen Ruin der Familie die Voraussetzungen zur Aufnahme nicht gegeben waren. Man kann also aufgrund dessen nur in begrenztem Sinne von Ritterfamilien sprechen, und zwar in solchen Fällen, wenn einander folgende Generationen einer Familie in den Ritterstand aufgenommen wurden. Bei den erfolg­reichen Familien bedeutete dies höchstens zwei bis drei Generationen, die Söhne der eine bedeutende Karriere machenden Ritter wurden in der Regel in den Senatorenstand erhoben. In Pannonién ist die Zahl dieser Fälle sehr spärlich. Cn. Flavius Aelianus, der mit seinen fünf Söhnen auf seinem Gut in der Umgebung von Cucci lebte und den Rang eines praefectus equitum erworben hatte (Fitz 1993-95, 1108, Nr. 712), war eventuell der Vater des Flavius Aelia-nus, des seit 228 bekannten Statthalters Pannónia Inferiors (Fitz 1993-95, 1039, Nr. 679). Noch weniger Informationen gibt es über eine andere aus der Umgebung Sirmiums stammende Familie, deren erstes bekanntes Mitglied C. Messius Quintus Decius Valerianus, der spätere Kaiser Decius, in dem bekannten Abschnitt seiner Laufbahn über den Senatorenrang verfügte. Es ist möglich, kann aber nicht bewiesen werden, daß er seine Laufbahn als Ritter begonnen hatte (Alföldy 1969a, 58)), man kann aber auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß er als Sohn eines Grundbesitzers im Ritterrang aus der Umgebung von Budalia seine Laufbahn begann, vielleicht von Anfang an als Senator. Von diesen Möglichkeiten ist über den Nachkommen einer anderen Ritterfamilie Konkretes darüber bekannt, wie er in den Senatorenstand gelang-te: Das ist der von den Valerii aus Poetovio abstammende M. Valerius Maxi-mianus. Er aber gelangte nicht durch die gesteigerte Rolle, die die Familie in der Gesellschaft spielte, in den höheren Rang, sondern verdankte es seinen eigenen Erfolgen, seiner außerordentlichen militärischen Laufbahn. Mitte des 2. Jahrhunderts war die ver­hältnismäßig spärliche Ritterschaft Pannoniens materiell noch nicht so stark, daß die jungen Mitglieder der bedeutenderen Familien in den Senatoren-stand gelangen konnten. Dafür waren die Bedingungen - wie aus zwei anderen fraglichen Fällen hervorgeht - erst zur Zeit des Severus gegeben. Teils dadurch wird die pannonische Herkunft eines anderen Geschwis-terpaares fraglich, das aus Pannonién stammend in den Senatorenstand gelangte, vermutlich zur Zeit der Markomannenkriege. Einer der Ritter, dessen Name nicht bekannt ist, war Befehlshaber einer cohors Breucorum, bevor er zusammen mit seinem Bruder durch die Gnade des Kaisers in den Senatorenstand erhoben wurde. Eventuelle militärische Verdienste seitens eines Hilfstruppenkommandeurs können kaum für eine solche Auszeichnung in Frage kommen, so scheint die Teil­nahme des Anonymus an den Markomannenkriegen eine unbegründete Annahme (Thomasson 1984, 176, Nr. 77). Auch kann der hypothetische Zeitpunkt der thrakischen Statthalterschaft nicht untermauert werden. Die Annahme einer pannonischen Herkunft verlangt auf alle Fälle eine 134

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