Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 22. 1982-1983 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1985)
Die Anjovinen in Mitteleuropa - Engel Pál: Die Barone Ludwigs des Grossen, König von Ungarn. p. 11–19.
um dies zuwege zu bringen. Hierher zählen die Nachkommen von Benedek Himfi, ferner die Familien Gyulafi de Rátót, Hagymás (Hagymássy) de Berekszó, Telegdi, Lórántfi de Serke (Nachkommen des Woiwoden von „Rußland", János Kaplai), Derencsényi, Herczeg de Szekcső, von denen manche — offenbar nicht aus Zufall — später unter den Führern des Gemeinadels der JagellonenZeit bzw. im Dienst der Dynastie Szapolyai erscheinen. Die Kontinuität zwischen der politischen Führungsschicht der Anjou-Zeit und der Ständeepoche ist also ziemlich auffallend. Es hat den Anschein, als wäre das Land zu beiden Zeiten ungefähr von derselben kleinen Gruppe von Familien verwaltet worden, und als hätte die Zusammensetzung dieser Gruppe nur kaum ein anderer Faktor verändert als der natürliche Tauschprozeß, der infolge des Aussterbens einiger Familien eintrat. Wenn aber die Zusammensetzung der herrschenden Gruppe im wesentlichen unverändert blieb, so können wir daraus nur all zu leicht den Schluß ziehen, daß sich auch die Regierungsweise nicht wesentlich änderte. Diese Schlußfolgerung ist aber, meines Erachtens, falsch. Im Land, welches zu verwalten war, herrschten nämlich im Jahre 1498 völlig andere Zustände, als im Jahre 1382 beim Tod Ludwigs d. Gr. In den Besitzverhältnissen vollzog sich mittlerweile eine derartige Wandlung, die auch auf das Herrschaftssystem und infolgedessen auf die Regierungsweise nicht wirkungslos bleiben konnte. Der Kern der Umwandlung bestand im fast vollständigen Verschwinden der königlichen Domäne. Als Ludwig starb, stand rund die Hälfte aller Burgen des Landes — insgesamt 150 Burgherrschaften mit den dazugehörigen Dörfern — unter der unmittelbaren Befugnis des Königs, der Königin und ihrer Barone. Diese Zahl fiel unter dem Luxemburger Sigismund auf die Hälfte zurück und schrumpfte nach dessen Tod (1437) derart zusammen, daß Ende des Jahrhunderts der König nur mehr einer der größeren Grundbesitzer war. Hier einige Zahlen, um die radikale Umwandlung zu veranschaulichen, die durch diese Veränderung in der politischen Atmosphäre der Provinz bewirkt wurde. Östlich der Theiß und in Siebenbürgen sind uns aus dem Jahre 1382 24 königliche Burgen, aber nicht mehr als vier weltliche Herrschaften bekannt. Unter Wladislaus IL (1490—1516) befanden sich nur mehr die Burgen Huszt sowie in Siebenbürgen Déva, Görgény, Törcsvár und Höltövény — als Burgen des Voiwoden — in der Hand des Königs, während in den meisten Komitaten Magnatendynastien wie Geréb, Pongrác, Bátori u. a. herrschten. Im südwestlichen Teil des Landes, in Slawonien (Várasd und Pozsega inbegriffen) gab es unter Ludwig d. Gr. 21 königliche Burgen; der Banus, der über neun Burgen befahl, war nicht nur der höchste Würdenträger, sondern auch der größte Gutsbesitzer der Provinz. Im Jahre 1498 hatte der Banus hier schon keine einzige Burg mehr; die ganze Provinz stand unter der Kontrolle von János Corvinus sowie der Familien Ernuszt, Frangepan und anderer Magnaten. Der spektakulärste Erdrutsch ereignete sich im Nordwesten des Landes, im ehemaligen „Reich" des Oligarchien Máté Csák. Hier waren die Anjou-Könige auf die Erhaltung ihrer Machtposition ganz besonders bedacht. Im Jahre 1382 befanden sich in zehn Komitaten nicht weniger als 51 von insgesamt 64 Burgen in königlichem Besitz. Im Vergleich dazu waren selbst die relativ bedeutenden Privatvermögen, so im Komitat Pozsony die Ländereien der Familie Szentgyörgyi, im Komitat Nyitra die Familie der Újlaki, im Komitat Nógrád die der Szécsényi und Losonc geradezu verschwindend klein. Unter den Jagellonen hingegen finden wir in diesem ausgedehnten Gebiet nur mehr zwei königliche Burgen, Pozsony und Damásd, und eine dritte, die Burg Zólyom, gehörte der Königinwitwe; all die anderen bis auf vier-fünf bischöfliche Burgen befanden sich im Besitz weltlicher Herren. Schon diesen wenigen Angaben ist zu entnehmen, daß die Regierungsweise innerhalb des Jahrhunderts nach Ludwigs Tod eine grundlegende Änderung erfahren mußte. Um 1490 waren die meisten Burgen und Herrschaften des Landes unter 30—40 Magnatengeschlechtern verteilt; offenbar konnte die politische Führungsschicht des Landes nur aus diesen bestehen. Ebenso wie, laut Bonfini, im Komitat Ugocsa „das Perényi Geschlecht regierte", übernahmen auch in anderen Landesteilen die örtlichen Magnaten die Führung, weshalb eine Zentralmacht, die diese Tatsache außer acht gelassen hätte, schwer vorstellbar gewesen wäre. Nicht so unter den Anjous, als die Kräfteverhältnisse gerade umgekehrt standen: Über die Mehrzahl der Burgen verfügten der König und sein Rat, weshalb die politische Führungsschicht nur aus dem Kreis jener bestehen konnte, die die königlichen Burgen in Besitz hielten, d.h. aus der Aristokratie der amtstragenden Barone. Darin besteht der grundlegende Unterschied zwischen den „natürlichen Baronen" der Jagelionen und den amtstragenden Baronen der Anjous. Die letzteren verwalteten die königlichen Güter im Rahmen des „quasi-feudalen" Systems der königlichen Amtslehen (honores). Da ich dieses System bei anderer Gelegenheit bereits ausführlich beschrieben habe, möchte ich mich hier nur auf einen kurzen Hinweis beschränken. Im wesentlichen geht es darum, daß die königlichen Burgdomäne größtenteils Dienstgüter waren, die den Baronen als Amtslehen zur Nutznießung für die Dauer ihrer Amtszeit verliehen wurden. Mit dem Amt (honor) gingen also die Einkünfte ausgedehnter Grundbesitze und des öfteren auch die Verwaltung ganzer Landesteile einher, aber nicht als Eigentum sondern als jederzeit widerruf bares Benefizium, für die „Dauer der königlichen Gunst". Die Größe der Honorgüter war höchst unterschiedlich und richtete sich vor allem nach dem Prestige des betreffenden Würdenträgers und seiner Position innerhalb der Hofhierarchie. Die größten Benefizien gebührten den Großbaronen, den echten Leitern der Regierung, und waren meist ebenso groß, wenn nicht größer als die Ländereien der bedeutenden Magnatengeschlechter des 15. Jh. Der Palatin bekleidete gewöhnlich die Gespanschaft von vier, fünf oder mehr Komitaten und war der Benefiziar der in seinen Komitaten befindlichen Reichsgüter. Das übliche Benefizium des jeweiligen iudex curiae bestand im 14. Jh. aus einer größeren Gruppe von Burgen an der Waag, zuweilen mit zusätzlichen Gespanschaften und Gütern. Die zehn königlichen Burgen Siebenbürgens unterstanden dem jeweiligen Woiwoden. Mit ungefähr gleichem honor war auch die slawonische Banschaf t belehnt. Der Banus von Macsó bekleidete mit ständigem Charakter in fünf Komitaten des Mutterlandes das Amt des Gespans, und besaß 16