Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 14. 1973 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1975)

Szemle – Rundschau - Fitz Jenő: Donaugrenze von Pannonia Superior und Inferior. XIV, 1973. p. 351–355.

zufolge, die einst von L. В а г к ó с z i, sodann von А. M ó с s у und К. Sági vertreten war, berücksichtigte die römische Verwaltung bei Pannoniens Zweiteilung die bestehenden ciuitas-Grenzen. Im Donauknie wurde die Grenzlinie zwischen den beiden Provinzen zwischen den Stammesgebieten der Azali und der Erauisci gezo­gen und läßt sich mithin durch Steindenkmäler, Namen und Bestattungsbräuche bestimmen, die für die Azali bzw. die Erauisci bezeichnend sind. Die andere Ansicht macht bei der Zweiteilung der Provinz militärische Gesichtspunkte geltend, wonach Pannónia Superior die markomannisch-quadische und Pannónia Inferior die jazvgische Front zu verteidigen hatte. A. A 1 f ö 1 d i und J. Szilágyi suchten die Trennungslinie zwischen den beiden Provinzen gegenüber den Gebieten, die von den Quaden bzw. den Jazygen besetzt waren. Die Forscher, die die inneren ethnischen Grenzen mit der Provinzgrenze gleichsetzten, vermochten ebenso wenig auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, wie jene, die von den ethnischen Verhältnissen des Barbaii­cura ausgingen. Die fünf verschiedenen Ergebnisse von fünf Untersuchungen deuten auf die Schwächen der Methode hin. Dies ist durchaus natürlich, denn die ethni­schen Grenzen wurden ja aus wenigen und auf vielerlei Art interpretierbaren Angaben von der Forschung re­konstruiert. Noch weiter vergrößert wird ihre Ungewiß­heit durch den nicht immer berücksichtigten Umstand, daß die ethnischen Grenzen niemals in dem Maße unve­ränderlich blieben, wie die Provinzgrenzen. Zweifellos wurde Pannonién nicht deshalb aufgeteilt, weil auf seinem Gebiet während der dakischen Kriege vorübergehend fünf Legionen stationiert gewesen wären (die diesbezügliche Bemerkung von R. Syme — II. SYME, Rhine and Danube legions under Domitian. JUS, XV 1П, L928, 52; ID., The first garrison of Trajan's Dacia. LA, I, 1938, 275; der letzgenannte Aufsatz ist auch im Band Danubian papers. Bucharest, 1971. des Verfassers erschienen — nahm in der ungarischen Fachliteratur feste Formen an: A. MÓCSY, o.e., BE, Suppl. IX, 1902, coll. 58(i; ID, Pannónia a korai császárság idején. Buda­pest, 1974, 98). Mit Daziens Besetzung hat sich die stra­tegische Lage an der Donau grundlegend verändert und deshalb mußten die Kräfte umgruppiert und reorgani­siert werden. Die Lage an der sarmatischen Front war der ausdrückliche Grund für die Bildung von Pannónia Inferior (A. ALFÖLDI, o.e., 296). Bei der Aufteilung der Provinz gaben mithin ausschließlich militärische Erwä­gungen den Ausschlag und offenbar konnten auch bei der Grenzabsteckung keine anderen Gesichtspunkte berück­sichtigt werden. In den inneren Gebieten waren die Straßen, Verkehrsknotenpunkte, Übergangsstellen und militärische Basen maßgebend, die die Bewegung und den Nachschub der Truppen sicherten, während an der Donaugrenze die Völker des jenseitigen Ufers die Haupt­rolle spielten. Bei der Absteckung der Provinzgrenzen konnten die früher entstandenen ciuitates allenfalls nur nebenbei in Betracht kommen, die ethnischen Grenzen aber wahr­scheinlich überhaupt nicht. Das Gebiet der Scordisci war unter drei Provinzen aufgeteilt (G. ALFÖLDY, Des terri­toires occupés par les Scordisques. AAntHung, XII, 1964, 106 — 127). Prüft man nun die Verbreitung der die Erauisci von den Azali unterscheidenden Volkstracht (Az eraviszkusz női viselet. Die Tracht der Eraviskerinnen. AÉrt, LXXXIV, 1957, 133-154), der Grabsteine mit Wagenszenen (K. SÁGI, Bappresentazioni del carro sui monumenti sepolcrali della Pannónia imperiale. AErt, III/5-6, 1944-1945, 232-248) und des Namensgutes (A. MÓCSY, o.e., Die Bevölkerung. . ., 59 — 73), so ist es fraglich, ob die Provinzgrenze bei Piliscsaba zugleich auch als die Grenze der beiden Völker zu betrachten sei. Es wäre eine übereilte Hypothese, zwischen den beiden Pannonién aus ethnischen Grenzen auf die Provinzgrenze bzw. umgekehrt, aus der Provinzgrenze auf ethnische Grenzen zu schließen, zumal keine einzige unanfechtbare Übereinstimmung nachzuweisen ist. Die Absteckung der Donaugrenze dürfte durch die Verbreitung der quadischen bzw. jazygischen Siedlungen, die Machtsphäre der beiden Völker und nicht zuletzt durch die mögliche Richtung ihrer Angriffe bestimmt worden sein. Die Macht Sphären und ethnischen Cremen des Barbaricum sind für die Forschung noch schwieriger festzustellen als die ethnischen Grenzen innerhalb с les Imperium: davon ausgehend könnte man die Trennungs­linie der beiden Pannonién höchstens nach eigenen Ein­gebungen angeben. Wenn man an Hand der archäolo­gischen Funde auch annimmt, daß die Siedlungen (nicht aber die Machtsphäre) der Jazygen im Norden bis zur Linie Gsány — Hatvan — Aszód —Iklad reichte, so könnte man doch nur willkürlich behaupten, die Grenze zwischen den beiden Provinzen müsse dementsprechend nördlich von Ulcisia Castra gezogen werden. Eine Rekonstruierung der Donaugrenze der beiden Provinzen ist nur aufgrund erhalten gebliebener Angaben übei' die römische Militärorganisation möglich. Zu Pannó­nia Superior gehörten die Lager, deren Garnisonen in der oberpannonischen Armee nachweisbar sind, und umge­kehrt, die Grenze von Pannónia Inferior erstreckte sich nicht jenseits der Linie, bis zu welcher ihre Verbände in den Jahren 1 OB — 214 bekannt waren. Das inschrift­liche Fundgut ist, zahlenmäßig nicht bedeutend und in der Entscheidung der Grenzfrage nur von sekundärer Bedeutung. Demgegenüber werden die meisten Informa­tionen von den militärischen Diplomen sieliefert., insbe­sondere von solchen, die die Verbände in topographischer Reihenfolge anführen. Die Möglichkeiten, die sich in bezug auf die Grenzfeststellung aus der Analyse der Meilensteine ergeben, wurden bislang von der Forschung nur geringfügig ausgebeutet. Neben den EntlassungsUr­kunden und Meilensteinen könnte die Verwendung der Ziegelsfempel als Beweisstücke irreführend sein, da ihre Datierung im allgemeinen ungewiß ist; in den Unter­suchungen sind sie nur dann von Bedeutung, wenn sie die von anderen Quellen herrührenden Feststellungen bestätigen. In Pannónia Inferior wurden die Hilfstruppen der Provinz zum erstenmal in den Diplomen von Regöly, herausgegeben im Jahre 148, (CIL, XVI, 179, 180) in topographischer Reihenfolge aufgezählt. Die unter den alae an erster Stelle genannte /. Flauia Britannica milli­aria war vermutlich in Albertfalva-Campona stationiert (Les Syriens à Intercisa. Collection Latomus, CXX1I, 1972, 53 — 55). Die Aufzählung der cohortes beginnt mit der III Batauorum rnilliaria, deren Inschriften und Ziegelstempel eindeutig mit dem^ Lager Vetus Salina verbunden sind (L. BARKÓCZI — É. BONIS, Das früh­römische Lager und die Wohnsiedlung von A dony, Vetus Salina. AArchHung, IV, 1954, 129-199). Wahrschein­lich besetzte die an zweiter Stelle genannte cohors I Alpinorum equitata das nördlich von Vetus Salina lie­gende Lager Matrica (Les Syriens à Intercisa, 55), und hätte bei konsequenter Anwendung des toj^ographischen Prinzips an erster Stelle genannt werden sollen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß in der Auf­zählung der Truppen von Pannónia Inferior die südlich von Aquincum stationierten Verbände angeführt werden. Die Diplome von Alsószentiván und Adony (CIL, XVI, 112, 113), die auf die Jahre 159 - 160 datiert werden werden können (Die Militär diplôme aus Pannónia Infe­rior in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts. AAntHung, VII, 1959, 426-427), begannen die Aufzählung der Truppen mit der Garnison von Alisca, der cohors I Nori­corum. An 9. Stelle folgt die Garnison von Burgenae, die cohors I Thr(acum) [c(iuium) B(omanorum)] und an 10. die | /II] Batau(orum), in Vetus Salina. Die Truppenauf­zählung begann also auf diesen Diplomen um die Mitte der Provinzlimes, wurde dann südwärts bis zur Donau — Sava — Mündung weitergeführt und anschließend mit den Lagern südlich von Aquincum fortgesetzt. Das Diplom von Óbuda aus 167 (CIL, XVI, 123) be­gann die Aufzählung der alae mit der I Thrac(um) ueter(anorum) und der / Britan(nica) rnilliaria c.R., also 352

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