Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 10. 1969 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1969)

Tanulmányok – Abhandlungen - Fügedi Erik: Die Entstehung des Städtewesens in Ungarn. X, 1969. p. 101–118.

Ringbürger in den Bergstädten waren Unternehmer, wir finden sie auch in den Reihen der Graner und Ofner Bürger. Sie bekleideten bedeutende Wirtschaftsposten im Lande, traten an die Stelle der vertriebenen mohammedanischen und jüdischen Finanzleute als Pächter der königlichen Einnahmen oder Grafen der Münzstätte 14 ' 6 sind Pächter der kirchlichen Zehnten 147 und schliesslich Gewölbherren in Ofen geworden, 148 nebenbei nahmen sie oft als Feudal­herren an der Politik teil. 149 Kein Wunder, dass Pest nach einigen Jahren der deutschen Einwanderung als magna et ditissima Theutonica villa 150 bezeichnet wird. Zahlenmässige Angaben beweisen, dass der Reichtum auch hier aus dem Handel stammte 151 Die Verschmelzung verschiedener Ortschaften in eine Stadt hat noch eine wirschaftliche Folge gehabt, dass nähm­lich unsere Städte grösstenteils einen mehr oder weniger starken Agrarcharakter bewahrten. Selbst die Kaufmanns­städten konnten sich vom der Landwirtschaft nicht loslö­sen. Die Ofner Bürger beschäftigten sich ebenso mit Wein­bau wie die Pressburger, Ödenburger oder Tyrnauer. Der Bodenbesitz und hauptsächlich der Weingarten war immer eine unentbehrliche bürgerliche Charakteristik geblieben. Obzwar die Bergstädte unter allen Umständen als Kolo­nisationsstädte zu bezeichnen sind, sind sie in einer Hin­sicht, nämlich in der Rechtspflege nie Kolonisationsstädte in dem Sinne des Wortes geworden, wie jene in den west­slavischen Gebieten. Seit dem Freiheitsbrief der Stuhlweis­senburger Lateiner war es eine grundlegende Notwendig­keit, dass die Bürger ihren Richter und ihre Geschworenen frei wählen konnten und diese in allen Streitfragen der Bürger — in kleinen sowohl, wie in den Kapitalsverbrechen — ein Urteil sprechen dürften. In den westslavischen Gebie­ten folgte daraus, dass die Bürger das Stadtrecht einer deut­schen Stadt übernahmen und der Appellationsweg führte ausser den Landesgrenzen zur Mutterstadt, meistens nach Magdeburg. In den ungarischen Stadtprivilegien finden wir nur ein einziges Mal eine derartige Erscheinung, es war das unbeudetende Sillein (Zilina, Zsolna), das an Teschen appellieren durfte. In allen übrigen Fällen führte der Appel­lationsweg zum König oder zum Tarnakmeister. Als im Laufe des 14. Jh. sich die teilweise nach deutschen Vorlagen entwickelten Stadtrechte von Ofen, Karpfen (Krupina, Korpona) und Schemnitz durchsetzten, ist aus ihnen eben­falls kein Affiliationssystem der grossen Städte entstanden, diese Stadtrechte wurden eher von kleineren Marktflecken, ja sogar von Dörfern übernommen. 152 Hingegen kam eine spezifisch ungarische Rechtsinstitution ins Leben, der sog. Tarnakstuhl, an dem die Delegierten der grossen Städte des Landes unter dem Vorsitz des Tarnakmeisters das Recht sprachen. 153 Den Grund dieser Entwicklung bildete die Tatsache, dass die Zentralmacht in Ungarn verhältnismäs­sig stark war. Es muss als äusserst kennzeichnend angese­hen werden, dass der einzige nach dem Ausland führende Appellationsweg von Matheus Csák, also einen Olygarchen zu jener Zeit gewährt wurde, als nach dem Aussterben der !« T. A. HORVÁTH-L. HUSZÁR, Kamaragrófok a középkorban (Kammer­grafen im Mittelalter), NK, 54/55, 1955-1956, 22-24. «' Bp.O. I, 290, 308, 353. I« K. MOLLAY, Ofner Stadtrecht, 88. i« L. ZOLNAY, Opus cas tri Budensis, 65-67. «о F. A. GOMBOS, о. с., 2072. 151 Bp. 0. I. 14, 295. 152 FÜGEDI, Stadtprivilegien, 67-71. i 53 I. um. SZENTPÉTER Y, A tárnoki ítélőszék kialakulása (Die Entstehung des Tarnakstuhls), Sz, 68, 1934, 510. 591. Arpaden die Zentralmacht praktisch ausgeschaltet war. Ausser der Stärke der Zentralmacht spielte hier auch die oben angedeutete Charakteristik der Lateiner eine bedeu­tende Rolle, indem sie ein Affiliationssystem nicht bevor­zugten. Vergleichen wir das Städtewesen in Ungarn im 11. und 13. Jh. so ist nicht nur die zahlenmässige Zunahme der Städte auffallend, sondern noch viel mehr, dass aus den Städten nomadischen Typs regelrechte mittelalterliche Städte geworden sind, die mit allen topographischen, wirt­schaftlichen und rechtlichen Kennzeichen des westeuropäi­schen Typs ausgestattet waren. Verschiedene Faktoren wirkten in der Umgestaltung und Gründung neuer Städte, es entwickelten sich verschiedene Typen sowohl in wirt­schaftlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Wie die mittelal­terliche geographische Lage Ungarns, war auch das Städte­wesen ein Ergebnis der einheimischen Grundlagen und ver­schiedenen ausländischen Beiträge, die von den romani­schen Völkern ebenso geleistet wurden wie von den Deut­schen. Als ganzes betrachtet war aber der Wandel des Städ­tewesens eigentlich ein Teil jener Wandlungen, die im gan­zen Lande und in der gesammten Wirtschaft Ungarns stattfanden und so eine organische Entwicklung. Der zweite Abschnitt in der Geschichte des ungarischen Städtewesens ging zur Mitte des 14. Jh. in Begleitung von der bisheringen Entwicklung gegengesetzten Erscheinungen zu Ende. Es kam anstatt der Einheit der königlichen Frei­städte zu einer Differenzierung derselben in Handels- und Bergstädten, das auch im Ofner, Karpfener, bzw. Schem­nitzer Stadtrecht zum Ausdruck kam. In den Städten ver­schwanden diejenigen Typen des Unternehmers, die am Anfang der Umgestaltung, bzw. Gründung so eine grosse Rolle spielten. Die Stadtgründungen wurden fortgesetzt, aber die neuen Städte waren keine königlichen Freistädte mehr, sondern grössere Dörfer, die durch königlichen oder grundherrschaftlichen Privilegien zu Marktflecken erhoben wurden, doch weiterhin unter grundherrschaftlicher Ge­richtsbarkeit und Verwaltung blieben und wirtschaftlich sich zwischen Dörfern und königlichen Freistädten ein­geschoben haben. Das Stadtnetz hat sich auch hinsichtlich seiner geogra­phischen Verteilung stark verändert. Dem Erzvorkommen entsprechend entstanden drei Bergstadtgruppen, die sog. niederungarischen um Schemnitz, die oberungarischen um Gölnitz (Gelnica, Gölnicbánya) und Nagybánya. Die Han­delsstädte gruppierten sich dagegen an der Landesgrenze. Im Westen Güns (Kőszeg), Ödenburg, Pressburg und Tyrnau, im Norden Kaschau, Kesmarkt (Kezmarok, Kés­márk), Leutschau (Levoca, Lőcse), Eperjes (Presov) und Bartfeld (Bardejov, Bártfa) im Süden Hermannstadt (Sibiu, Nagyszeben) und Kronstadt (Brasov, Brassó). Im Lande selbst haben sie die geographisch vorteilhaften Plätze ein­genommen, Rab, Stuhlweissenburg Szeged und Grosswar­dein waren die reichsten von ihnen. In der Mitte des Lan­des um Ofen entwickelte sich später ebenfalls eine Stadt­landschaft. Mit den Verhältnissen des 12. Jh. verglichen muss festgestellt werden, dass Transdanubien die Führung verloren hat und das sich die Städte — mit Ausnahme der grossen Tiefebene — jetzt mit Ausnahme der Bergstädte an der Landesgrenze festgesetzt haben. E. Fügedi m

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