Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 10. 1969 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1969)
Tanulmányok – Abhandlungen - Fügedi Erik: Die Entstehung des Städtewesens in Ungarn. X, 1969. p. 101–118.
einem Kampf nicht viel Aussicht auf einen Sieg hatten, denn — wie es König Béla IV. in einer Urkunde betonte — „quod semel Deo dedicatum est, amplius ad prophanos usus non debet revocari." 108 Überblicken wir die Geschichte der schon im 11 —12. Jh. bestehenden Städte im 13. Jh., so können wir in der Entwicklung einige Typen unterscheiden. Ein Teil der Städte — diese bilden den ersten Typ — war von Anfang an im kirchlichen Besitz. Als König Ladislaus I. ein Stift im späteren Grosswardein gründete, überliess er den Boden dem Stift. Die Folge war, dass als das Bistum von Bihar nach Grosswardein versetzt wurde und um den Bischofsitz — an einem geographisch ausgezeichneten Punkt — sich eine Stadt entwickelte, entstand sie auf dem Grundbesitz des Stiftes, selbst der Bischof war kein Grundherr in dem Stadtgebiet. 109 Scheinbar spielte sich dasselbe in Waitzen ab, wo der Bischof ebenfalls den Boden besass, 110 dagegen scheint Veszprém und Eger in einem frühen Zeitpunkt an die Bischöfe veräussert worden zu sein. 111 Die königlichen Schenkungen wurden im 13. Jh. fortgesetzt. Am tragischsten gestaltete sich die Lage in Altofen, wo 1212 König Andreas II. nicht nur die Stadt und ihre Gemarkung, sondern alle wesentlichen Nutzniessungen (Marktzins, Weinsteuer, usw.) und die Gerichtsbarkeit dem Probst schenkte. 112 Eine 1213 erlassene königliche Urkunde weist darauf hin, dass hier die Einwohner schon gewisse Freiheiten besassen, die hauptsächlich die Gerichstbarkeit betrafen, deswegen musste ein Kompromiss abgeschlossen werden, demnach der Probst von den cives vorgeschlagenen sechs glaubwürdigen Männern den Richter ernennen sollte. 113 Neutra wurde 1288 von König Ladislaus IV. dem Bischof überlassen. 114 In allen diesen Fällen konnte keine Rede von einer weiteren Stadtentwicklung sein. Die Bürger konnten eine vollkommene Freiheit in der Erledigung ihrer Angelegenheiten nicht erreichen, sie blieben zwar persönlich frei, waren aber durch ihre Liegenschaften und durch die Gerichtsbarkeit an ihre Grundherren gebunden. In drei Fällen — sie repräsentieren den zweiten Typ — war die Entwicklung komplizierter, u. zw. in Stuhlweissenburg konnten zwar die Lateiner nicht ausschliessliche Herren der Stadt werden, da sie aber nach dem Tatareneinfall 1249 vom König in die Innerstadt übersiedelt wurden, kamen sie in den Besitz eines Teiles der Innerstadt, sowie des Marktrechtes und des Marktzinses, auch behielten sie weiterhin ihre Vorrechte. Einen vollkommenen Sieg bedeutete diese Lösung keineswegs, doch auch keine vollkommene Niederlage, die Regelung war ein Kompromiss, der die städtische Autonomie in den Angelegenheiten der Bürger walten liess und die Vorrechte der kirchlichen Grundherren aufrechterhielt. 115 In Raab war das Domstift im Besitz eines Stadtteiles und als 1271 die Einwohner ihren städtischen Freiheitsbrief erlangten, blieb dieser Stadtteil weiterhin im Besitz des Domstiftes. 116 So entstand eine verwickelte Lage, denn die Stadt besass zwar ihre Autonomie, von der aber die Hörigen des Domstiftes ausgenommen wurden, sie blie108 E. SZENTPÉTERY, Az Árpád-házi királyok okleveleinek kritikai jegyzéke (Kritische Regesten der königlichen Urkunden aus der Arpadenzeit), No. 2123. loo GYÖRFFY, I, 684. "о D. DERCSÉNYI, Vác, 16-17. m E. SZENTPÉTERY, о. с, No. 2123. иг FÜGEDI, Aliofen, 31-33. из/Ш., 33. 11 4 FEJÉR, CD., V/3. 417. us FÜGEDI, Stuhlweissenburg, 130-131, "б V. BORBIRÓ 1. VALLÓ, о. с., 42 - 43. ben weiterhin unter der Gerichtsbarkeit ihres vom Stift ernannten Richters, zahlten weiterhin die Steuern dem Stift, usw. Das Schicksal von Gran bestimmten zwei Tatsachen: 1. der Abzug des königlichen Hofes aus der Burg und Stadt, 2. die Autonomie der Lateiner. Diese zwei Tatsachen verhinderten einerseits dei Vereinigung aller kleinen Ortschaften in der Umgebung des Marktplatzes zu einer einzigen Stadt, ermöglichten andererseits auf einem kleineren Gebiet die Entstehung einer königlichen Freistadt 117 , die ihre Vorrechte im schweren Kampf mit dem Erzbischof und seinem Domkapitel schützen mussten. Die Umgestaltung der alten Städte zeigt ein mannigfaltiges Bild, dem entsprechend war auch das Ergebnis der Umgestaltung sehr verschieden. Vom wirtschaftlichen Standpunkt sind Stuhlweissenburg und Grosswardein, Raab und Gran sehr wichtige Handelsplätze geworden, sie wurden auch topographisch entwickelte Städte mit geordneten Marktplätzen, Gassen, Mauern, usw. Vom rechtlichen Standpunkt aus war aber ihre Entwicklung vom Ausgang des Kampfes mit dem kirchlichen Grundherren abhängig. Die Macht der mittelalterlichen Kirche vor Auge haltend ist es kein Wunder, dass nur drei von ihnen (Gran, Raab und Stuhlweissenburg) den Status einer königlichen Freistadt erworben haben, jedoch ohne — mit Ausname von Gran — in vollem Besitz der städtischen Vorrechte zu kommen. Die übrigen waren dem Verfall preisgegeben, sie kamen nie über das Niveau einer Provinzstadt, oder sind so unbedeutende Marktflecken geworden wie Altofen. Die Umgestaltung von Pest war ebenfalls den geistlichen Grossgrundbesitzer zu verdanken, obzwar — wie schon erwähnt — diese Stadt die einzige frühe Stadt war, in der keine höhere kirchliche Institution gegründet wurde. Der Grund dafür liegt wahrscheinlich darin, dass die Einwohner Sarazenen waren, die noch 1218 erwähnt werden. 118 Als dann der zunehemende Druck der geistlichen Grossgrundbesitzer 1232 einen vollkommenen Sieg über den König errang, wurden die Mohammedaner zum Abzug gezwungen. Obzwar wir den genauen Zeitpunkt nicht feststellen können, ist es sicher, dass auch die Pester Sarazenen ihre Stadt verhessen und dass die Lücke, die nach ihnen blieb, noch in den dreissiger Jahren des 13. Jh. mit Deutschen ausgefüllt wurde. 119 Die Deutschen kamen ohne Mühe in den Besitz des wichtigsten Handelsplatzes im Lande und erwarben sich einen städtischen Freiheitsbrief, der zwar während des Tatareneinfalls verloren ging, doch 1244 von König Béla IV. erneut wurde. 120 Der Tatareneinfall beeinflusste aber das Leben der Pester nicht nur durch die Zerstörung der Stadt. Als 1246 Gerüchte umhergingen, dass die Tataren einen neuen Angriff auf Ungarn vorbereiten, übersiedelte der König die Bürger auf dem heutigen Burgberg von Ofen 121 , der vielleicht damals in aller Eile befestigt wurde. 122 Ofens Bürger waren Pester, Ofens Stadtprivileg der Freihetsbrief von Pest aus 1244. Damit war 117 K. SCHÜNEMANN, о. c, 48-50. и 8 Budapest történetének okleveles emlékei (Urkundenbuch der Stadt Budapest), Bp., 1936, 16. (des weiteren: Bp.O.) ii" Aus den Memoiren des Grosswardeiner Domherren Rogerius wissen wir, dass Pest schon 1241 ein villa Theutonica war (F. A. GOMBOS, o.e., 2072.), der Siegel der Stadt weist auf die letzten Jahren König Andreas II. ( + 1235) hin. A. KUBINYI, Buda város pecséthasználatának kialakulása (Der Siegel der Stadt Ofen), TBM, 14, 1961,114. 120 Bp.O., 1,37. !2i L. ZOLNAY, Opus castri Budensis. A XIII. századi budai vár kialakulása (Opus castri Budensis. Die Entstehung der Ofner Burg im XIII. Jh.), TBM, 15, 1963,54-56. 122 L. GEREVICH, A budai vár feltárása (Die Erforschung der Ofner Burg), Bp., 1966, 261—262.; Mit der Behauptung, dass Ofen in den Typ der ,, Vorburgstadt" gehört kann ich nicht einverstanden sein. 8 Alba Regia 10., 113