Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 8.-9. 1967-1968 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1968)
Tanulmányok – Abhandlungen - Farkas Gábor: Adatok a földreformok történetéhez Fejér megyében. – Beiträge zu der Geschichte der Bodenreformen im Komitat Fejér (1920–1946). VIII–IX, 1967–68. p. 155–170.
BEITRÄGE ZU DER GESCHICHTE DER BODENREFORMEN IM KOMITAT FEJÉR (1920-1946) Vor 1945 gehörte das Komitat Fejér zu den LatifundienKomitaten Ungarns, aber mit einer ganz besonderen boden ständigen Ausprägung. Sogar in der Zeit nach 1944 waren 62 % der nutzbaren Bodenfläche Eigentum von Grundbesitzern mit über 100 Morgen Land. Schon in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts machte sich in den Dörfern des Komitats und auch im Komitatssitz Székesfehérvár eine beachtliche Spannung bemerkbar, die weder durch den ersten Weltkrieg noch durch die darauf folgenden Revolutionen elimi niert werden konnte. Die Konsolidierung des auf die Gegenrevolution folgenden Systems war von einer hochgradigen sozialen Demagogie begleitet. Einesteils um diesen Erscheinungen wirksam begegnen zu können, andersteils aber um die an den revolutionären Bewegungen beteiligte Agrarbevölkerung zu befriedigen, ja, um sie sogar für die Unterstüt2ung der bestehenden Ordnung gewinnen zu können, wurde 193 eine Bodenreform angekündigt. Doch wurde diese sehr verschiedenartig durchgeführt und ihre Vollstreckung etwa zehn Jahre lang hinausgezögert. Im Komitat wurden zwar 51 260 Morgen Land aufgeteilt, berechtigt waren aber in erster Linie diejenigen, die sich am Weltkrieg beteiligt und bei der Unterdrückung der revolutionären Bewegungen Verdienste erworben hatten, und erst dann folgten die Taglöhner und die landarmen Bauern. Als es gegen Ende des Jahres 1931 gelang, die Bodenreform zu beenden, waren auch ihre Mängel offensichtlich geworden. Es zeigte sich, daß die zuerteilte kleine Parzelle zur Erhaltung einer Familie nicht ausreicht, (eine Ausnahme bildeten die Vit ézz-Erbhöfe; Vitéz = ungarischer Ordenstitel) ja, sie war nicht einmal immer imstande, den jährlich fälligen Ablösungsbetrag aufzubringen. Es gab viele, die ihren "Reformboden" (réformes föld) gerne losgeworden wären. Außerdem wurde es deutlich, daß die Bodenverteilung für die Großgrundbesitzer ein vorteilhaftes Geschäft war, weil nämlich der Boden, der als Vermögensablösung galt, viel höher im Preise stand, als der auf dem üblichen Handelsweg freiveräußerliche Boden. Gleichzeitig sahen aber auch einige Mitglieder oder Vertreter der Großgrundbesitzer-Klasse ihre asozialen Voraussetzungen bestätigt, daß die Kleinbauern und die Taglöhner für eine selbständige landwirtschaftliche Arbeit nicht geeignet sind. Letzten Endes war dies der Anlaß dazu gewesen, sich — wenn es sich um den Schutz des Großgrundbesitzes handelte — bis an die höchsten zuständigen Stellen zu wenden (z.B. Gyula Hagyó Kovács, der Güterdirektor des Dominiums Előszállás). Während landweit die Großgrundbesitzer das unfruchtbarste Ackerland als Vermögensablösung zur Verfügung stellten, gaben die Großgrundbesitzer des Komitats Fejér, denen ausgedehnte Ländereien zur Verfügung standen, die ertragreichsten Grundstück ab, weil dies für sie vorteilhaft war und die unbemittelte Bauernschaft durch die Ratenzahlung in immer schwierigere Verhältnisse geriet. Als während des zweiten Weltkrieges 1943—44 im Sinne des Judengesetzes, aber dem Reformgesetzartikel XXXVI des Jahres 1920 gemäß, 18 000 Morgen Ackerland, das jüdischer Besitz gewesen war, aufgeteilt wurde, wurden wiederum die Kriegsverdienste an erster Stelle berücksichtigt. Doch war diese Aktion bereits eine der letzten Kraftanstrengungen des gegenrevolutionären Systems, um auf volklicher Grundlage eine volksfeindliche Politik betreiben zu können. Die Reform konnte nicht mehr vollendet werden, ein Teil des Bodens wurde auch weiterhin vom Wahlfahrtsverband verwaltet. Während der Gegenrevolution hatten die rückwirkenden Kräfte der Gesellschaft die Bodenverteilung verhindert und die Verwirklichung der Bodenreform hintertrieben. Es wurde offenkundig, und gegen Ende der 30er Jahre gab es viele, die klar erkannten, daß die ungarische Bodenreform nur im Falle grundlegender sozialer Umwälzungen gelöst werden könnte. Deshalb gehörte im Frühjahr 1945 — als das Ungartum zu neuem Leben erwachte — die Ankündigung und Verwirklichung der Bodenreform zu den vordringlichsten Aufgaben. Noch tobte im Komitat Fejér der Krieg, als der Abgeordnete der provisorischen Regierung von Debrecen (am 3. Januar 1945) in Székesfehérvár über die ehestens vorzunehmende Bodenreform verhandelte. Nachdem das Komitat (am 23. März) befreit wurde, waren die neuorganisierten Parteien in dieser Frage einig, und hielten die rasche Durchführung der Bodenreform für einen Beweis der Lebensfähigkeit der demokratischen Umwälzungen. Die Bodenanspruchs-Komitees der Gemeinden — die volklichen Organe der Agrarrevolution — arbeiteten mit fieberhafter Geschwindigkeit und bezeugten — wenn es sich notwendig erwies —• eine Entschlossenheit und ein Klassenbewußtein ohnegleichen. Vor allem waren es die Domänenbauern, die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Kleinbauern, die den zuerteilten Boden für die einzige Gewähr ihrer Existenz hielten. Auch die Bauernschaft mit kleinem oder mittelgroßem Grundbesitz stimmte der Bodenverteilung zu, weil es zahlreich Gemeinden gab, in denen auch sie — ergänzungsweise — einige Morgen Ackerland erhielten. Die Bodenreform diente auch den Interessen der Großbauern, die zwar keinen Boden erhielten, weil aber die den Weiden- und Forstbesitz-Vereinen zugeteilten Liegenschaften mittelbar auch ihre wirtschaftliche Prosperität förderten. Somit stand auch die Bauernbourgeoisie auf der Seite derjenigen, die die Bodenreform bejahten, und erst später, im Sommer und Herbst 1945 wandten sie sich gegen die Bodenreform, als es sich herausstellte, daß infolge der Bodenaufteilung ihr Arbeitskräftebedarf nicht gedeckt werden kann. In diesem Punkt trafen sich die politischen und wirtschaftlichen Bestrebungen der Bauernbourgeoisie und der wirtschaftlich liquidierten Großgrundbesitzerklasse, die sich zwar der Bodenreform nicht öffentlich widersetzte, aber eine jede Gelegenheit wahrnahm, um 1—200 Morgen Boden behalten zu können. Die lokalen Organe der Agrarrevolution widersetzten sich hartnäckig den Forderungen der Großgrundbesitzer. In den ersten Jahren waren die Errungenschaften der Bodenreform noch nicht klar ersichtlich. Es dauerte einige Jahre, bis die durch die Kriegsgeschehnisse zugrundegerichteten Bauernwirtschaften die erlittenen Schäden überstanden hatten. Demgegenüber aber hätte die Überwindung der durch den Krieg bedingten Agrarkrise ohne Bodenreform viel länger gedauert. Aufgrund der Agrarreform hatte die Bauernschaft 1948 bereits solche Kleinbauernwirtschaften ausgestalten können, die in jener Zeit sehr lebensfähig waren. Die Bauernschaft bekannte sich konsequent zu der Bauerndemokratie die gleichsam eine Gewähr dafür war, daß ein jeder antidemokratischer Angriff vereitelt werden könne. Im nächsten Jahr entstanden im Komitat Fejér bereits die ersten Produktionsgenossenschaften, die ihre Traditionen und im einstigen Komitat der Großgrundbesitze auch ihren eigenen Rahmen hatten, der nun von den einstigen Domänenbauern, den Taglöhnern und Kleinbauern mit neuem Inhalt ausgefüllt wurde. G. Farkas 170