Alba Regia. Annales Musei Stephani Regis. – Alba Regia. Az István Király Múzeum Évkönyve. 2.-3. 1961-1962 – Szent István Király Múzeum közleményei: C sorozat (1963)

Közlemények – Mitteilungen - Fitz Jenő – Bánki Zsuzsanna – Lányi Vera: Gorsium. Második jelentés a táci római település feltárásáról, 1960. – Gorsium. Zweiter Bewricht über die Ausgrabungen in der römischen Siedlung bei Tác, 1960. II–III, 1961–62. p. 141–152. t. XXXIV–XLVI.

das Heiligtum, oder zumindest gleichalt zu sein. Der andere Teil des Mauerwerkes aber, das auf den Tem­pelmauern errichtet worden war, ist naturgemäss jünger. Die Übersicht wurde durch einige, verscheide­nen Epochen angehörenden Gräber nur noch er­schwert. Grab 23 an der Ostwand des Tempels und die beiden Gräber 24 und 25 ausserhalb desselben, an der östlichen Absdhlussimauer der Villa sind S-N gerichtet. In dem letzteren — einem Doppel-Kdnder­grab — waren sehlangenköpfige, für das 4. Jahr­hundert kennzeichnende Armreifen zum Vorschein gieikoimimsani. Vermutlich erfolgten diese Bestattungen noch in der Zeit des römischen Imperiums. Die an­deren Gräber sind W-O orientiert. Von besonderer Bedeutung ist das Grab (51.), das den Terazzoboden der Villa und des Tempels durchbricht: die schöne Gürtel­schnalle im Becken des Toten datiert das Grab auf die zweite Hälfte des 6. Jahrhunderts. Wahrscheinlich sind auch die anderen gleichgerichteten Gräber auf diese Zeit zu setzen, Die obersten Schichten dieses Raumes ergaben bereits mittelalterliche Funde, die als árpádenzeitliches Föveny-Denikmalgut gewertet werden (können. Auch die Reste von zwei Öfen an der Südseite des Tempels, bzw. in der Nähe der süd­lichen Hauptmauer der Villa müssen gleichfalls dem Mittelalter zugesprochen werden. Früher war eine Ausgrabung der Westseite der Villa wegen des hier verlaufenden Weges nicht möglich. Anlässlich der Grabungskampagne des Jahwes 1959 elfolgte die Freilegung der Räumlichkeiten 21. und 24., im Jahre 1960 aber wurde die SW-Ectke des Baükoimiplexes ausgegraben, wo neben dem da­mals nur zum Teil freigelegten Risalit, der sich dem Porticus anschliesst, vier der zum Bad der Villa ge­hörenden Räume zum Vorschein kamen. Zu dem tepidarium und caldarium des von den übrigen Teilen der Villa abgesonderten Bades — wo das hypocaus­tum verhältnismässig gut erhalten blieb — schloss sich von Norden je ein praefumium an. Vom calda­rium war ein Wasserableitungsikanal mit starken süd­lichen Gefälle zum Vorschein gekommen. Nach dem Grundriss kann das Bauwerk den Vil­len mit Peristylium zugeordnet werden, mit einem porticus an der Südseite und einem anschliessenden Risalit. Auffallend ist die relative Absonderung der Badeanlage, wie es bei grösseren Baukomplexer) auch aindenenortes beobachtet werden konnte. 12 Der Grundriss weist auffallend viele verwandete Züge mit dem der Villa von Baláca auf. 13 Die Nivellierungsangaben weisen darauf hin, dass die am untern Hügelhang erbaute Villa in einem Gelände lag, das nicht nur von West nach Ost, son­dern auch von Süd nach Nord abdachte. Beim Bau wurden die Niveauunterschiede immer nur inner­halb je eines Raumes eliminiert, so dass die Böschung des Terrains gleicherweise bei dem Bodenniveau dei verschiedenen Räume und auch bei den Fundamenten festgestellt werden kann. Perioden. Die vollständige Freilegung dei Villa modifizierte beträchtlich die sich, auf die ver­schiedenen Bauperioden der Villa beziehenden Fest­stellungen der früheren Forschung. Die Bauperioden der Villa stellte E. B. Thomas im folgenden fest: 14 1. Vorperiode der Villa. Kleinere Wohnhäusev seit dem zweiten Drittel des 1. Jahrhunderts. 2. Erste Periode der Villa. Grundriss mit Atrium von der Wende des 1| 2. Jahrhunderts bis zu den Markomannenkriegen, 3. Zweite Periode der Villa. Vom Beginn des 3. Jahrhunderts bis zur Regierung von Licinius, dem zweiten Jahrzehnt des 4. Jahrhunderts. 4. Dritte Periode der Villa. Von Constantinus (314­324) bis ValemMnianus (375). 5. Vierte Periode der Villa. Im letzten Viertel des 4. Jahrhunderts. Die Richtigkeit der Einteilung hatte bereits A. Mócsy bezweifelt. 15 Seiner Ansicht nach kann das Bestehen von Wohnhäusern aus demi 1. Jahrhundert noch vor dem Bau der Villa nicht zur ^Genüge be­wiesen werden: diese Gebäude könnten ebenso auf den Zeitraum bis zu den Marikoimannenkriegen da­tiert werden. Der Bau der Villa läset sich sich keines­falls auf eine frühere Zeit, als auf des Ende des 2. Jahrhunderts setzen. Auf Grund der Beobachtungen, die sich an­lässHch der Freilegung, der Villa ergaben, ist eine abermalige Umdatierung der Bat zeit erforderlich. 1. Die frühesten Spuren römerzeitlichen Lebens auf dem Gelände der Villa Hessen sich auf den Zeit­raum um das 1| 2. Jahrhundert datieren. Auch der Geldverkehr setzte erst mit Traianus ein. 2. Die Mauerreste aus der Zeit vor dem Bau der Villa können keinesfalls als Denkmäler einer ein­zigen, kurzen Epoche gewertet, das heisst, als gleich­alt angesehen werden. Noch ist die Frage der frühe­ren Perioden nicht abgeschlossen und geklärt. Es ist aber anzunehmen, dass dem Bau der Villa wenigstens drei Bauperioden vorangegangen waren. Von diesen drei Perioden ist vorwiegend die zweite von Bedeutung, als an der Ostseite der Villa ein Tempel grösseren Ausmasses gestanden hatte. Bei einem Verigleich mit den Mauern des Heiligtums können zweifelsohne e ; ne frühere und eine spätere Bauperiode unterschieden werden. Auch bei einer näheren Betrachtung des Bodenniveaus gelangen wir zu der gleichen Erkennt­nis. 3. Bei der Villa aber Hessen sich im Gegensatz zu den früheren Feststellungen nur zwei Bauperioden feststellen, die verhältnismässig kurz auf einander folgten. Dies ergab sich telles aus der Einheitlichkeit der Grundmauern, der Art und Weise der Mauer­arbeit und dem verhältnismässig kleinen Abstand, der zwischen dem früheren und dem erneuten Boden­belag besteht . Auf Grund des Gesagten können die Bauperioden auf dem Gelände der Villa — noch vor einer ein­gehenden Untersuchung des hier geborgenen Fund­materials, das eine viel genauere Feststellung: ermög­lichen wird und gegebenenfalls auch zu einer Abän­derung der hier gegebenen Zusammenfassung führen kann — folgenderimassen festgestellt werden: Periode I. Diesem Zeitraum gehören die frühesten Mauerreste und die in beträchtlicher Tiefe liegenden Lehmimauern an. Das hier zutage geförderte Fund­material läset auf eine Siedlung dörflichen Gepräges der eingeborenen Bevölkerung vom Beginn des 2. Jahrhunderts sehliessen. Noch sind wir das Ende der Periode betreffend nicht im Besitz von unbe­streitbarem Beilegen, doch können wir annehmen, dass., sich diese Periode kaum auf die Zeit nach den Mar­komannenkriegen erstreckt halben dürfte. Periode II. Es ist dies der Zeitraum, der mit dem Bau des Heiligtums und seiner Zerstörung um­151

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