Fülöp Gyula (szerk.): Festschrift für Jenő Fitz - Szent István Király Múzeum közleményei. B. sorozat 47. (Székesfehérvár, 1996)

W. Eck: Rang oder alter: Die Kompensation von Standerserwatungen in Öffentlichen Ehrungen in Volubilis

434 Caecilius Caecilianus aedilis, Ilvir, flam. Schwiegertochter 435 L. Caecilius Clemens dec., Ilviralis XXXIII Mutter 436 L. Caecilius Clemens dec. Mutter 437 Q. Caecilius Domitianus decurio XX Eltern 438 Q. Caecilius Plato aed., Ilvir., flamen Mutter 441 M. Gabinius Gellianus dec., flamen Tochter 442 C. Gellius Seneca XVIII Eltern 444 M. Pompeius Antonianus decurio Bruder 445 M. Pompeius Antonianus decurio Bruder 446 M. Valerius Honoratus dec., aedilicius, Ilviralis Sohn 447 M. Valerius Honoratus XVIII Vater 448 M. Valerius Severus aed., sufes, Ilvir, flamen primus Frau 451 L. Caecilius Silvanus eq. alae Aug. Mutter/Bruder 453 L. Antonius Nerva XXV 9 455 C. Caecilius Flaccus XXV Brüder 456 L. Caecilius Latro ob merita parentum Rat/Mutter 457 L. Caecilius Fronto ob merita parentum et ipsius XXV Rat/Stiefmutter 458 L. Caecilius Gellianus Bruder/'M utter 459 L. Caecilius Kassianus ob merita sua et parentum Rat(U) 460 L. Caecilius Plato Eltern 464 M. Claudius Germanus VIII Eltern 465 M. Fabius Rogatus XVII Vater 466 L. Fabius Romanus Brüder 470 [—I. XVI[—] Mutter 478 Valerius Licinianus III Eltern 479 L. Valerius Priscus XVII Vater 480 M. Valerius Rogatus XI Eltern 481 Valerius [—]VIII Eltem/Rat Insgesamt 35 einschlägige Beispiele lassen folgendes erken­nen: In 18 Fällen wird das Lebensalter angegeben, in den übri­gen 17 Fällen dagegen nicht. Doch fällt unmittelbar auf, daß bei den 17 Personen, bei denen das Alter nicht erwähnt wird, fast stets ein deutlich qualifizierendes Element erscheint, und zwar der soziopolitische Rang, der innerhalb der Gemeinde von Volu­bilis erreicht wurde, also die Stellungen als decurio, aedilis, Ilvir und flamen. Dies trifft auf insgesamt 12 Personen aus dieser Gruppe zu.11 (12) 13 14 15 16 17 Hinzukommen noch zwei weitere Personen, bei denen betont wird, sie seien vor allem ob merita parentum geehrt worden, weshalb es nicht verwundert, daß in diesen Fällen auch eigens der Rat als Beschlußorgan angeführt wurde.1131 Im Gegensatz dazu wird aber bei den Verstorbenen, für die das Lebensalter angegeben wird, nur dreimal auf die soziopoliti­sche Stellung innerhalb der städtischen Gesellschaft verwiesen: ein 20-jähriger wird als decurio bezeichnet, ein 24-jähriger hatte den Rang eines aedilicius und ein 33-jähriger war Ilviralis;(141 die übrigen 15 Personen in dieser Gruppe aber weisen kein solches Distinktivum auf. Dies ist aber auch nicht besonders verwunderlich; denn von allen Personen mit Lebensalter sind insgesamt 11 in einem Alter unter zwanzig Jahren verstorben, alle anderen spätestens mit 25, wenn man von dem einen Ilviralis mit 33 Jahren absieht.(!5) D. h. aber, fast alle, bei denen das Lebensalter angegeben wird, waren noch gar nicht in der Lage, städtische Ämter bzw. einen Sitz im Dekurionenrat zu überneh­men, obwohl dies wegen ihrer Herkunft aus führenden Familien der Stadt in gewisser Hinsicht geradezu erwartet werden muß­­te»6) Die sozialen Erwartungen, die man innerhalb der gesamten städtischen Gesellschaft bei Angehörigen dieser Familien hat­te1171, dürften nun der entscheidende Grund dafür gewesen sein, weshalb überhaupt bei den postumen Ehrungen auf das Lebens­alter verwiesen wurde, wie sonst nur in Grabinschriften. Um nach dem Tod mit einer Statue in der Stadt geehrt zu werden, worüber der Dekurionenrat zu entscheiden hatte, mußten ent­sprechende merita vorliegen, die zunächst vor allem in der Über­nahme städtischer Ämter bestanden; aber auch die Zugehörig­keit zu den führenden Familien der Stadt spielte eine ausschlag­gebende Rolle, ohne daß dies aber allein ausreichend sein konn­te, wenn der Verstorbene in der Lage gewesen wäre, auch seiner­seits aktiv für die Gemeinde zu wirken. In der Masse aller Statuensetzungen in Volubilis, in denen keine soziopolitisch relevanten Positionen angegeben werden, waren die Betroffenen wegen ihres Alters aber noch gar nicht in der Lage gewesen, diese zu übernehmen.118) Gerade weil dies aber so war, mußte dieser Grund auch öffentlich durch die Nennung des - fast durchweg noch recht niedrigen - Lebensalters dokumentiert werden. Unter diesen Prämissen waren dann möglicherweise die merita parentum ausreichend, um dennoch mit einer Statue geehrt zu werden. Daß bei den ehemaligen Magistraten auf der einen und den nur mit dem Alter Genannten auf der anderen Seite zwei nach der Zahl der Lebensjahre unterscheidbare Gruppen vorliegen, sieht man auch daran, daß die Dedikanten sich partiell unter­scheiden. Denn den soziopolitisch bereits weiter Vorangekom­menen, bei denen man das Lebensalter nicht zu nennen brauchte, wird nur von Kindern, Geschwistern oder der Mutter die Statue errichtet, nie jedoch vom Vater.119’ Dieser war wohl (11) Da in diesem Fall der Rat nicht nur beschließt, sondern auch han­delt, waren möglicherweise die Eltern bereits gestorben. (12) IAM 2, 427. 429. 433. 434. 436. 438. 441. 444. 445. 446. 44S. 459. (13) IAM 2, 456. 459. (14) IAM 2, 431. 435. 437. (15) IAM 2, 435. (16) Insgesamt erscheinen nur 8 nomina gentilia unter den postum Geehr­ten, d. h. es handelt sich um einen insgesamt sehr engen Kreis von Familien ; zu diesen vgl. Christol (Anm. 5) 95 f. (17) Vgl. zu diesem Phänomen G. Alföldy, Die Rolle des Einzelnen in der Gesellschaft des Römischen Kaiserreiches, Sb. Heidelberg, Akad. Wiss., Phil.-Hist. KL, Heidelberg 1980, Nr. 8, 7 ff. (18) Welches Alter in Volubilis üblich bzw. vorgeschrieben war für die Aufnahme in den Dekurionenrat bzw. für die Übernahme von Äm­tern ist nicht bekannt. Doch dürfte es sich kaum wesentlich von den anderen Städten im Reich unterschieden haben, d. h. sich zwischen 20 und 25 Jahren bewegt haben. Vgl. IAM 2, 437: decurio mit 20 Jahren; 2, 431 : aedilicius mit 24 Jahren. (19) Lediglich in IAM 2, 431 ist der Vater der Dedikant; der Sohn aber verstarb als aedilicius bereits mit 24 Jahren (vgl. Anm. 10). 68

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