Fülöp Gyula (szerk.): Festschrift für Jenő Fitz - Szent István Király Múzeum közleményei. B. sorozat 47. (Székesfehérvár, 1996)
G. Alföldy: Eine Hadrianische Widmungsinschfirt in der Area Sacra di Largo Argentina
ungefähr halb so breit wie die erste Inschrift gewesen. Doch ist das im Hinblick auf die Ordination des ersten Textes unmöglich. Wenn aber die zweite Inschrift erheblich breiter war, dann kann sie freilich in den ersten drei Zeilen nicht die kurze Nomenklatur des Augustus und im Anschluß daran auch nicht die vorausgesetzte kurze Nomenklatur der Stadt Maxula enthalten haben110’. Bei der Bestimmung des Herrschers, dem die zweite Inschrift gewidmet wurde, können wir uns auf zwei Anhaltspunkte stützen. Einerseits kommt das erhaltene Praenomen Imperatoris in der Nomenklatur eines Herrschers, der unter seinen Vorfahren einen Divus nennen konnte, nach Augustus frühestens in den Inschriften des Titus, Domitian oder Trajan vor. Andererseits läßt sich zeigen, daß der Divus unter den Vorfahren des fraglichen Herrschers nicht sein Vater, sondern bestenfalls sein Großvater gewesen sein kann: Der Namensteil Divif(ilius) muß aui jeden Fall unmittelbar nach dem Nomenklaturteil Imp(erator, Caesar oder Caes(ar), vor dem eigenen Namen des Herrschers, gestanden haben; wenn wir aber die beiden ersten Zeilen der zweiten Inschrift in der Form Imfp(eratori) Caesari] - oder Im[p(eratori) Caes(ari)] - \ Di\[if(ilio)------] wiederherstellen, dann ergibt sich wieder das Problem, daß die Inschrift im Vergleich mit der ersten auf der gleichen Tafel viel zu kurz wäre. Vielmehr müssen die beiden ersten Zeilen folgendermaßen ergänzt werden: Im[p(eratori) Caes(ari) Divi-------f(ilio)], Div[i-------nepoti (o.ä.)/. Der früheste Herrscher mit einer derartigen Nomenklatur ist Hadrian. Zugleich wäre es kaum möglich, an einen seiner Nachfolger zu denken, da wir so eine viel zu lange Ahnenreihe erhielten, die sich in der Inschrift wohl kaum mehr sinvoll ergänzen ließe. Die Identifizierung des Empfängers der zweiten Widmung mit Hadrian erhält eine willkommene Stütze durch die erste, kürzere Inschrift. Die seinerzeit von Marchetti Longhi geäußerte Idee, wonach wir hier [Genio] Aug(usti) ergänzen sollten, ist ebenso irreführend wie die Vermutung, daß es sich um den gleichen Empfänger handelt wie in der zweiten Inschrift. Vielmehr liegt es im Hinblick auf die Kürze der 1. Zeile mit dem, Schluß Aug(-------j nahe, daß wir es hier mit einer Augusta zu tun haben"1’. Wte lang ihr Name gewesen sein kann, läßt sich aufgrund der Länge der 2. Zeile mit dem Text [coloniJa Iulia genau berechnen: Vor Aug(ustae) können maximal sieben Buchstaben gestanden haben. Daher scheiden von den Augustae, deren kaiserliche Angehörige einen göttlichen Großvater in ihrer Nomenklatur nannten, die meisten von vornherein aus; übrig bleibt nur Sabina, die Frau Hadrians, die in den Inschriften Sabina Augusta oder Augfusta) heißt112’. (10) Maxula war - trotz der Zweifel bei L. Teutsch, a. a. O. 45 ff. - sicher eine Kolonie, die offenbar unter Augustus gegründet wurde. Die Nomenklatur der Stadt ist uns unbekannt und wird nur aus der hier behandelten Inschrift mit Degrassis Ergänzungen erschlossen: B. Galsterer-Kröll, Epigr. Studien 9, 1972,101; J. Gascou, a. a. 0. 24 f. mit Anm. 1 aufS. 25. Zur Kolonie vgl. noch M. Schwabe, RE XIV 2 (1930) 2576; F. Vittinghoff, Römische Kolonisation und Bürgerrechtspolitik unter Caesar und Augustus. Akad. d. Wiss. u. d. Lit. Mainz, Abh. d. Geistes- u. Soz.-wiss. Kl., Jg. 1951 Nr. 14 (Wiesbaden 1952) 111 mit Anm. 8; P. A. Brunt, Italian Manpower 225 B.C.- A. D. 14 (Oxford 1971) 595. (11) Wäre die zweite Inschrift auf den Namen des Augustus zu ergänzen, so könnte man erwägen, die Anfangszeile des ersten Textes in der Form [Liviaej Aug(usti) (uxori) wiederherzustellen. Doch ist das schon deshalb nicht möglich, weil Livia in den Inschriften Augusti oder Caesaris Augusti fuxor) heißt; die abgekürzte Form Livia Aug(usti) (uxor) läßt sich nicht ermitteln (freundlicher Hinweis von Frau Dr. A. Scheithauer; in CIL V 6416,6 = ILS 107,6 steht LiviafeJ Drusi f. uxori Caesaris Aug.). Zu Livias Nomenklatur vgl. PÍR2 L 301. (12) Augusta: CIL III 1169 6875; CIL VIII 5697; CIL XIV 2799 = ILS 321; AE 1915, 9; AE 1951,43. August (a): CIL VI 996 cf. 31220, a * ILS 7224. Augfu-Somit lassen sich die beiden ersten Zeilen der ersten Inschrift in der Form /Sabinae] Augfustae) | [colom]a Iulia ergänzen. In der 3. Zeile standen zweifellos weitere Beinamen, in der 4. Zeile der Eigenname dieser Kolonie. Uthina, an das Degrassi dachte, kommt hier sicher nicht in Betracht, da wir dank einer gerade dem Hadrian geweihten stadtrömischen Inschrift wissen, daß die Nomenklatur dieser Stadt colonia Iuflia Augfusta)] Tertiadecim]anorum] Uthina lautete'131, während in unserer Inschrift, in der es für den Beinamen Tertiadecimanorum keinen Platz gibt, auch der Namensteil [------Jetas vorkommt. Gegenüber dem Namen fSociJetas, den Degrassi hier ergänzen wollte, ist der Name [Pijetas aus zwei Gründen zu bevorzugen. Zum einen ist Societas als Name einer römischen Kolonie zwar durchaus denkbar, bisher jedoch nirgends bezeugt; dagegen kommt Pietas in der Nomenklatur der Kolonie von Pola vor'14'. Zum anderen wäre mit [SociJetas die 3. Zeile des Textes nicht entsprechend ausgefüllt, da es links noch Raum für einen Buchstaben gäbe. Bei der Ergänzung des Namens [Pijetas bleibt links noch Platz für drei Buchstaben übrig; es liegt nahe, dort nach dem Vorbild der Nomenklatur der zahlreichen coloniae Juliae Augustae - ähnlich wie z. B. in der erwähnten hadrianischen Inschrift mit der Nomenklatur der Stadt Uthina - den Beinamen Augfusta) einzufügen. Problematisch bleibt der Name der Kolonie mit der Endung -na in der letzten Zeile der ersten Inschrift. Vor dieser Endung fehlen anscheinend vier Buchstaben. Unter den julischen bzw. augusteischen Kolonien kämen hier grundsätzlich folgende in Frage: Catana, Cremna, Narona, Salona, Uthina und Vienna (den längeren Namen der hispanischen Stadt Cartenna können wir hier sicher nicht einfügen)lis). Im Hinblick auf ihre Beinamen scheiden jedoch nicht nur die colonia Julia Augusta Tertiadecimanorum Uthina, sondern auch die colonia Iulia Augusta Felix Cremna, die colonia Martia Iulia Salona und die colonic Iulia Augusta Florentia Vienna aus’16’. Die vollständige Nomenklatur der Stadt Narona kennen wir zwar nicht, doch wissen wir, daß sie eine colonia Iulia war, wobei kaum anzunehmen ist, daß diese Stadt je auch den Beinamen Augusta getragen hätte"7’. Somit scheint nur die sizilische Stadt Catana (oder Catina, heute Catania) übrigzubleiben. Wir wissen, daß diese Stadt unter Augustus, wohl anläßlich der Neuregelung der Verhältnisse auf der Insel im Jahre 21 v. Chr., den Status einer Kolonie erhielt; den Kern der Kolonie, deren vollständiger Name unbekannt ist, bildeten die hier angesiedelten Veteranen, von denen sich ein Teil in Catana möglicherweise bereits nach dem Ende des Krieges gegen Sextus Pompeius im Jahre 36 v. Chr. niedergestaj: CIL II 5221 (4992) = ILS 323: CIL III 6992 - ILS 314; CIL VI 997 - ILS 324; CIL VI 11221. 25731. 33802; CIL VIII 8929. 12458. 17847; CIL IX 2202; AE 1915,9; AE 1916,53; AE 1934.146. Zu Sabina vgl. W. Eck. RE Suppl. XV (1978) 909 ff., der zeigt, daß sie den Augustaritel vermutlich im Jahre 119 erhielt und wohl 136/137 verstarb. (13) CIL VI 31302 (3754); richtige Rekonstruktion des Textes: M. Kajava. in: E. M. Steinby (Hg.), Lacus Iuturnae I. Lavori e Studi di Archeológia di Roma 12 (Roma 1989) 40 ff. Nr. 5 mit Fig. 9-11 ; zu Uthina siehe die Literatur ebd. 42 Anm. 29-30. dazu noch P. Quoniam, RE IX A 1 (1961) 1177 f. (14) Pun., N. h. 3,129; siehe hierzu bes: A. Degrassi, Atti del Reale 1st. Veneto di Scienze, Lettere ed Arti CII, 2, 1942/43, 669 ff. = Scritti vari I 915 f.; E. Polaschek, RE XXI 1 (1951) 1219. (15) Zu den cäsarisch-augusteischen Kolonien vgl. die Listen bei F. Vittinghoff, a. a. O. 148 ff. (16) Uthina: Siehe oben mit Anm. 13. Cremna, Salona, Vienna: zur Nomenklatur dieser Städte siehe B. Galsterer-Kröll, a. a. O. 137 Nr. 500; 122 Nr. 322; 119 Nr. 271. (17) AE 1912, 45; vgl. J. J. Wilkes. Dalmatia (London 1969) 248; B. Galsterer- Kröll, a.a.O. 121 f. Nr. 319. 11