Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 2. Középkor - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 14. (Székesfehérvár, 1972)

Nagy Lajos: Székesfehérvár későközépkori topográfiája

Von den in den mittelalterlichen Urkunden vorkommenden anderen drei Gassen ist der Views Teutonicalis mit der heutigen Kossuth Gasse identisch (hier waren die Fleischbänke im Mittelalter und am Ende des XVII. Jahrhunderts). Den Vicus Sancti Bartholomaei setzte. Jenő Fitz in die Budaer Vorstadt. Nach einer Angabe aus 154(3 stand die Kirche Hl. Bartholomaeus im Stadtviertel Kapitel Gasse. Dieses Kapitel ist aber mit dem Kapitel der sich in der Budaer Vorstadt befindenden Hl. Nicolai Propstei nicht identisch, sie war nach der Portenconscription von 1543 in der inneren ÍJtadt (intra muros) und wird im Jahre 1474 Vicus Canonicalis genannt. Die Porten­­donscription von 1543 enthält drei Fehérvár Siedlungen: den bei Fehérvár liegenden Besitz des Fehérvár Kapitels Ingovány; die Káptalan Gasse, die mit der Bertalan Gasse identifiziert werden kann, und die in der Budaer Vorstadt liegende Kapitel­gasse des Hl. Nicolais. Diese drei Teile von Fehérvár gehören zu dieser Zeit nicht unter die Jurisdiction der Stadt. Das Dorf Ingovány befand sich nicht nordwestlich der Stadt (wie das bis jetzt behauptet wurde), sondern südlich, in der Linie der heutigen Széchenyi Strasse wie es die Beschreibung im Gedicht von Ferenc Wathay aus dem Jahre 1602 beweist, ferner die Tatsache dass das dritte, südliche Stadttor in den Jahren 1559 und 1577 Ingovány-Tor genannt wird; aber auch die Hotterneuerungs-Urkunde aus dem Jahr 1372 ist ein Beweis dafür. Die südlich der Stadt liegende Siedlung kann also mit der in den Urkunden vorkommenden Nova Villa nicht identifiziert werden. Das Dorf Ingovány und die Strasse (Siedlung) des Kapitels die innerhalb der Stadtmauer war, wurden durch die in der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts gebauten Stadtmauei entzwei geschnitten. Die Stadt hatte schon vor 1249 irgendeine Verstärkung (eine Erdschantze, einen Zaun oder eine Steinmauer). Sie durfte aber ein viel kleineres Gebiet umgeben als Stadtmauer des XV. Jahrhunderts. Unmittelbar nach der Befreiung von der Türkenherrschaft wurden in Fehérvár 260, resp. 263 Grundstücke (140, resp. 164 bewohnte Häuser) conscribiert. Die Zahl der Grundstücke war in 1698 153, und in 1712 163. Es wurden zwischen 1688—1712 Grundeinigungen durchgeführt, dies war aber nicht bedeutend gross. Die Mehrzahl der in 1688 conscribierten — keinen Inhaber aufweisenden — Grundstücke lag in solchen Teilen der Stadt, wo auch während der Türkenherrschaft keine festgebauten Häuser standen, und ein grosser Teil dieses Gebietes blieb auch später leer, in den ersten Zeiten aus militärischen Gründen, später aber wegen der Verminderung des Umsiedelnschwungs. Dieses Gebiet wurde auch in die in den Jahren 1698 und 1712 verfertigten Grundbücher nicht aufgenommen. Die Daten des Grundbuches aus 1712 wurden anlässlich der Bearbeitung mit Hilfe eines Stadtplanes fixiert, den J. Wüstinger im Jahre 1826 auf Grund genauer Vermessungen verfertigt hat.* * Diese Studie wurde am 14-ten Mai 1968 anlässlich der III. Stadthistorischen Kon­ferenz von Stuhlweisseriburg vorgetragen, 214

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