Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. 2. Középkor - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 14. (Székesfehérvár, 1972)

Horváth János: Középkori irodalmunk székesfehérvári vonatkozásáról

ist es nicht zu entscheiden, wann sich die obige familiäre Art der Beratung bei den Ungarn einbürgerte. Manches spricht dafür, dass diese Sitte bei der Beratung sich am Anfang des 12. Jh.-s, mit dem Einzug der palóc — Rumänen einbürgerte, viel­leicht während der Regierung Stephans II (1116—1131), es ist aber auch möglich, dass sie schon zur Zeit des Königs Aba Samuel (1041—1043) geübt wurde. Unsere Chroniken äussern sich nämlich missfällig darüber (Chron. comp. saec. XIV. cap. 76.), dass König Aba sich „mit den unadeligen Gemeinen zusammen zum Tisch setzte und mit ihnen zu reiten pflegte und sich ständig mit ihnen unterhielt”. In diesem Fall knüpft sich die Sitte vielleicht an das Volk der Chabaren an. Von einer älteren, nomadischen (?) Form der Beratung berichtet das Chronicon von Regino (f 915) im Zusammenhang mit den landnehmenden Ungarn. Nach seiner Aufzeichnung (Chron. ad ann. 889) fahren die Ungarn zu jeder Jahreszeit im Sattel, sie pflegten reitend zu verkehren, auf dem Pferde sitzend herumzustehen, nachzu­denken und auch zu reden (sich zu beraten). Aus einigen Chronikstellen folgernd war dies auch noch später (in der Zeit der Könige Géza I und Ladislaus I) die üb­liche Form des Kriegsrates. Zum behandelten Thema gehört noch eine auf das Leben der gesamten Gemein­schaft auswirkende Erscheinung, und zwar die nomadisch — türkische Art des Ab­schlusses des Waffenbündnisses, die Frage des Blutvertrags und des Hundeides. Von dieser Sitte berichtet unter den ungarischen Quellen zum ersten Mal Anonymus, Notar des Königs Béla in seinem zu Anfang des 13. Jh.-s verfassten Werk, der Gesta Ungarorum (cap. 5—6.). Der später wirkende Anonymus leitet aber aus dem Blutver­trag eine Art Verfassung eines organisierten Rechtsstaates ab und verstellt deshalb die ursprüngliche Bedeutung völlig. Die Sitte des Blutvertrags bei verschiedenen orientalischen Nomadenvölkern erwähnen schon die antiken Schriftsteller, so Hero­­dotos im Zusammenhang mit den Skythen (IV. 70.), Tacitus (An. 12. 47.) mit den Parthern, Solinus (I. 20.) mit den Skythen und Medern. Die genaue Beschreibung des Ritus des Blutvertrags ist Joinville, dem Biographen Ludwigs des Hl. zu verdanken, der erzählt, wie Balduin II (1228—1261) Kaiser von Konstantinopel 1251 ein Bündnis mit den Rumänen abgeschlossen hat. Demnach Hessen der Kaiser und der König der Rumänen ihr Blut in einen grossen Silberpokal triefen, vermengten es mit Wein und Wasser, und nachdem sie beide daraus getrunken hatten, „sagten sie, dass sie Brüder geworden sind. Ausserdem trieben sie einen Hund zwischen den Männern des Kaisers und dem Spalier der Rumänen durch, zerhieben ihn von beiden Seiten mit ihren Schwerten und sagten, ebenso sollten sie selber zerhaut werden, falls sie einander untreu würden”. Dass das Zerhauen eines Hundes beim Abschluss von Verträgen auch bei den Ungarn bekannt war, geht aus einem im Jahre 900 an den Papst Johann IX gerichteten Brief des Salzburger Bischofs, Thietmar hervor, in dem er sich an dem Papst vor der Anschuldigung verteidigt, dass „sie mit den Ungarn... Frieden geschlos­sen und auf Hund oder Wolf oder andere widerwertige heidnische Dinge geschworen hätten”. Diese Angabe beglaubigt das ehemalige Vorhandensein des von Anonymus erwähnten Blutvertrags, obwohl Anonymus die widerliche „Sanktion” dessen, nämlich das Niedermetzeln des Hundes weiterhin das Trinken des in einem Pokal aufgefan­genen Blutes durch die Vertragsschliessenden verschweigt. Damit verwischte er — offenbar absichtlich — die ursprüngliche Bedeutung des Blutvertrags, nämlich dass er die Vertragsschliessenden Gegner zu einem Leib und einem Blut machte. Zur Bestim­mung und Festsetzung verfassungsmässiger Punkte war der Blutvertrag aber nicht geeignet. All das wird durch eine Angabe aus dem 13. Jh. authentisch bestätigt, die von der Gesandschaft des Königs Béla IV an die Tataren in den Jahren 1247—48 berichtet. Nach dieser Angabe hat Béla IV angesichts der Kriegsvorbereitungen der Tataren „seinen zum König gewählten Sohn (Stephan V.) mit der Tochter des kuma­­nischen Königs verheiratet, und ... auf der Hochzeit schworen 10 versammelte Ku-140

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