Kralovánszky Alán (szerk.): Székesfehérvár évszázadai. I. Az államalapítás kora - István Király Múzeum közelményei. A. sorozat 13. (Székesfehérvár, 1967)
Fügedi Erik: Székesfehérvár korai története a város alaprajzában
unserer Chroniken und des Grundrisses der Stadt lässt sieh heute behaupten, dass die Basilika tatsächlich von Stephan I gegründet wurde, die Stadt jedoch nicht. Die Basilika hegt um 8—10 Meter tiefer, als die mittelalterliche Kirche von St. Peter (die heutige Kathedrale des Bistums). Es ist klar, dass Stephan seine Basilika auf den höchsten Punkt der Innenstadt hätte errichten wollen, falls diese Stelle damals frei von Gebäuden gewesen wäre. Unsere Vermutung wird auch dadurch unterstützt, dass unsere Chroniker die St. Peter-Kirche ’’cathedralis” nannten, obwohl sie keine bischöfliche Kirche war, und eine wichtige Rolle bei der Krönung der Könige hatte. Dies alles ist u. E. deshalb zugegangen, weil — wie es bei dem Chroniker Johann Dlugos behauptet wird — der Grossfürst Géza (t 997) in der Peter-Kirche beigesetzt war. Als eine Arbeitshypothese der weiteren Forschungen habe ich aufgestellt, dass der früheste Kern der Stadt in der fürstlichen, bzw. königlichen Burg auf dem Hügel der heutigen Kathedrale zu suchen sei. Diese Burg soll zweifache Funktion gehabt haben: sie war die Residenz des Herrschers und glechzeitig eine Strassensperre. Diese Hypothese wird auch durch eine fragmentarische Mauer am Fuss des Hügels und durch die Tatsache unterstützt, dass unsere ältesten Marktplätze immer vor der Burg, jedoch nie innerhalb der Burgmauer liegen. Unsere Hypothese wird dagegen geschwächt dadurch, dass wir in diesem Fall bereits zur Zeit Stephans I mit einer Erweiterung der Befestigungen zu rechnen haben müssen, wofür wir jedoch keine Daten besitzen. Im Zeitabschnitt 1038—1150 war Fehérvár die eine Hauptstadt des Landes. Hier stand die Krönungskirche und seit der Regierung des Königs Koloman (f 1116) war hier auch die Begräbnisstätte der Könige. In diesem Zeitabschnitt entstand eine ganze Reihe der sich an die Innenstadt anschliessenden Siedlungen. Die Martinskirche in der Vorstadt Nova villa wurde um Mitte des 12. Jhs errichtet. Es scheint sicher zu sein, dass diese Ansiedlung später entstanden ist, als die Vorstädte Insula und ’’Budai”. In der Vorstadt Insula hat der Erzbischof Martirius den Grundstein der Johanniterkirche im J. 1150 gelegt, und war spätestens um 1172 fertig. Das Ordenshaus der Johanniter hatte zweifache Funktion: einesteils sollte es die Pilger versehen, anderenteils war es die Zentralstelle der ausgedehnten Besitzungen des Ordens. Die Anwesenheit der Handwerker verlieh der Vorstadt einen städtischen Charakter, rechtlich blieb sie jedoch ein Dominium des Grundherrn. Die älteste und bedeutendste Ansiedlung war die Vorstadt "Budai”. Hier finden wir das Nikolaus-Stift und hier Hessen sich die "Latini” (ung. latinok) nieder. Das Nikolaus-Stift tritt erst um 1215 auf. Ursprünglich war die Kirche für ein Hospital bestimmt (ung. ispotályos) : sie diente also auch zur Versorgung der nach dem Heiligen Land fahrenden Pilger. Die wahrscheinliche Zeit ihrer Gründung ist die erste Hälfte des 12. Jhs. Die ’’Latini” (hauptsächlich Flamänder und Franzosen) haben sich in mehreren grösseren Städten Ungarns niedergelassen. Den Zeitpunkt ihres Ansiedelns möchte ich mit zwei Daten näher bestimmen: ein terminus post quem lässt sich aus dem Reisebericht des Sekretärs des Ungarn 1147 durchreisenden französischen Königs gewinnen. Ein terminus ante quem ist einer Privilegienurkunde aus dem J. 1237 von König Béla IV, erhalten in zwei bruchstückhaften Transscriptionen, zu entnehmen. Eine ausführliche Analyse des Privilegiums hat erwiesen, dass es von Stephan III (1162—1172) verliehen war. Die "Latini” mussten also spätestens im J. 1172 angesiedelt sein. Als die wahrscheinlichste Zeit dafür scheint die Zeitspanne 1162—1172 zu sein. Das Privilegium der ’’Latini” ist unsere erste bekannte städtische Privilegienurkunde in Ungarn. Seine bekannten Artikel verfügen über die Wahl des Richters und der Geschworenen, über die freie Aufnahme von Ansiedler und über die Zollfreiheit. 33