A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve: Studia Archaeologica 3. (Szeged, 1997)
SOMOGYI Péter: Három kora avar kori sír a Gyoma 264. sz. lelőhelyéről
Deutung als Riemenschlaufe ist verfehlt (SOMOGYI 1987, 133). Laut Befund sollte er zur Pferdegeschirrung gehört haben. Die ebenfalls zum Inventar gehörigen gegossenen Maskenbeschläge und das Schwert erlauben eine sehr frühe Datierung der Bestattung in die älteste Phase der Frühawarenzeit, d.h. in das letzte Drittel des 6., spätestens in das beginnende 7. Jh. (CSALLÁNY 1934,212; SOMOGYI 1987, 133-134; BÁLINT 1992, 408-409). Der rechteckige Beschlag aus Grab 264 von Jászapáti ist etwas schmaler (L.: 2,6 cm, B.: 2 cm, D.: 0,5 cm), sonst ist er mit unserem Beschlag identisch (MADARAS 1994,71, Taf. XXXVII. 3). Er war in der Nähe der bronzenen Gürtelschnalle eines Nomadengürtels mit silbernen Preßblechbeschlägen montiert. L. Madaras datiert die ältesten Gräber des Gräberfeldes (u.a. Grab 264) in die Zeit um 670/680 und verbindet sie mit der Einwanderung der OnogurBulgaren (MADARAS 1994,152). Das Vorkommen von Gräbern mit klassischen frühawarischen Gürtelgarnituren, erklärt er damit, daß,,... hier einige frühawarische Tote zu einer Zeit bestattet worden waren, als die neue Population bereits im Karpatenbecken eingetroffen war ... ". Er lehnt kategorisch ab, daß diese Bestattungen noch während der Frühawarenzeit stattgefunden haben könnten (MADARAS 1994, 121, 140). Obwohl ich diesem Erklärungsmodell nicht gänzlich folgen kann, belegen das münzdatierte Grab von Ozora-Totipuszta und das Grab 53 von Kiskőrös mit zwei silbernen Imitativprägungen, daß Gürtelgarnituren von diesem frühawarischen Typ noch nach 674/81 in Gebrauch waren und in Gräbern beigegeben werden konnten (BONA 19821983, 104-114. 8-9. kép; SOMOGYI 1995, 86 mit Anm. 33). 12 Das dritte Gegenstück zu unserem rechlekkigen Beschlag gehört zum Restinventar des geplünderten Grabes 270 von Biatorbágy. Er ist mit unserem einschließlich der Größe gleich (L.: 2,6 cm, B.: 1,8 cm, D.: 0,5 cm) und gehörte zu einem mit gepreßten Beschlägen verzierten Gürtel, von denen nur vier silberne Preßblechbeschläge mit Pflanzenornament und eine winzige Riemenzunge mit eigenartigem Befestigunsschlitz erhalten blieben (SIMON 1993, 145, 16. kép). Letztere ähnelt der Riemenzunge der Gürtelgarnitur des Grabes 264 von Jászapáti (MADARAS 1994, 71, Taf. XXXVII. 12). Folglich waren beide Gürtelgarnituren wahrscheinlich von gleicher Konstruktion. Aufgrund der vier erhaltenen silbernen Preßblechbeschläge mit Pflanzenornament wird das Grab ins letzte Drittel des 7. Jh. datiert (SIMON 1993, 143), was durch die Ähnlichkeit der Garnitur mit dem Gürtel von Jászapáti gestützt wird. Daß diese rechteckigen Beschläge an Gürtelgarnituren und Pferdegeschirr im letzten Drittel des 7. Jh. gängig gewesen sein dürften, wird durch die Gräber I (7) und II (10) von Dunapentele-Öreghegy, die sicherlich nach 674/81 eingetieft wurden (BONA 1982-1983,144), zweifelsohne belegt. In beiden dieser klassischen Reiterbestattungen der Mittelawarenzeit findet sich nämlich je ein rechteckiger Beschlag unseren Typs (HEKLER 1909,8. kép 2,9. kép 4; BÓNA 1982-1983,15. kép 3,16. kép 8). Der eine aus Grab I (7) ist zwar quadratisch (L.: 1,8 cm, B.: 1,8 cm, D.: 0,5 cm), jedoch hat der andere aus Grab II (10) dieselben Dimensionen wie unser Stück bzw. Exemplare von Jászapáti und Biatorbágy (L.: 2,5 cm, B.: 1,8 cm, D.: 0,5 cm). Laut A. Hekler gehörten beide eindeutig zum Pferdegeschirr (HEKLER 1909, 101,103) und nicht zum beschlagverzierten Waffengürlcl, wie es I. Bona rekonstruierte. Die goldenen gepreßten Gürtelbeschläge aus Grab II (10) waren übrigens ebenfalls Teile von Garnituren frühawarischen Typs mit vielen Nebenriemen. Unter Gürtelgarnituren diesen Typs, die aus frühawarischen Gräbern stammen, kommt dieser rechteckige Beschlag merkwürdigerweise nicht vor (MADARAS 1994,118, mit Anm. 58 und 59). Da aber durch das Grab von Szentes-Lapistó die Verwendung solcher Beschläge schon für die Frühawarenzeit belegt ist und ich keine systematische Aufnahme bezüglich dieses Beschlagtypus durchführen konnte, wäre eine chronologische Folgerung, wonach solche Beschläge erst an Gürteln aus dem letzten Drittel des 7. Jh. gebräuchlich waren, sicherlich übereilt. Deshalb möchte ich auch diesen Beschlag ebenfalls nicht zur Feindatierung des Grabes 3 heranziehen. Aus der Konstruktion des rechteckigen Beschlags (zwei gleiche, rechteckige, unverzierte Blechplatten) folgt, daß er an beiden Seiten des Riemens sichtbar war. Die Platte an der Innenseite 12 Zum Inventar des Grabes 264 gehört auch eine vergoldete Imitativprägung die sehr wahrscheinlich vor Mitte des 7. Jh. durch Nachahmung und Koppelung des Revers von zwei unterschiedlichen Tremisses geprägt wurde. Sie weicht von den silbernen Imitativprägungen des Typs Kiskőrös, die erst nach 674/81 hergestellt wurden, eindeutig ab (SOMOGYI 1995). Dadurch ist natürlich nur der terminus post quem der Grablegung gesichert, der nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Zeitpunkt des Begräbnis übereinstimmen muß. Jedenfalls darf die Imitativprägung bei der Datierung und Deutung des Grabes nicht völlig ignoriert werden, wie es L. Madaras getan hat (MADARAS 1994,118).