A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve: Studia Archaeologica 3. (Szeged, 1997)
SOMOGYI Péter: Három kora avar kori sír a Gyoma 264. sz. lelőhelyéről
Länge von ca. 1,5 m so zu plazieren, daß sie wie ein unversehrtes Pferd aussah. Hierzu wurde die Haut wahrscheinlich noch ausgestopft. Davon, daß die Haut den Raum vollkommen ausfüllte, zeugen die aufgerichteten und durch den Hautsack an die Grabwände gepreßten Extremitäten. Gewollt oder zufällig, nur das linke Vorderbein gelangte in waagrechter Lage unter die Pferdehaut. Der anatomischen Ordnung entsprechend lag auch der Schädel über bzw. neben den Vorderbeinen ganz oben auf dem Hautbündel. Die auf dieser Art ins Grab gelegte Pferdeimitation wurde aber nicht aufgeschirrt. Den Holzsattel, von dem nur die Schnalle des Gurtes (18) erhalten blieb, legte man mit den daran hängenden Steigbügeln (16-17) vor das „Pferd" in den frei gebliebenen südöstlichen Grubenteil oberhalb des Brustbereichs der Toten. Da durch die spätere Grabstörung nur die Trense (20) verlagert wurde, dürfte sie am höchsten, womöglich auf dem Sattel gelegen haben. Obwohl die genaue Verwendung des Knochenabschnittes (15) unklar ist, dürfte auch er zu der Geschirrung des Pferdes gehört haben. Die Grube wurde erst darauf völlig zugeschüttet und die Grablegung damit beendet. DIE GRABSTORUNGEN Alle drei Gräber zeigen die Spuren von nachträglichen, gezielten Grabstörungen. Daraus folgt, daß die Gräber zur Zeit der Plünderung noch erkennbar waren. Die Täter hatten entweder ein rituelles Motiv (Unschädlichmachung umherirrender Seelen) oder ihnen war der wertlose Inhalt der Gräber unbekannt. Bei Plünderungsabsichten bekannter Gräber hätte man die zwei Kindergräber gar nicht beachtet und nur das etwas mehr versprechende Frauengrab, wenn überhaupt, geöffnet. Eine mögliche Erklärung, warum gerade dieses Grab nur flüchtig sondiert wurde, liefert der Befund. Die Wirbelknochen und die Kniescheibe, wahrscheinlich auch die Eisenschnalle (19) aus dem gestörten Bereich des Grabes 3 ist hier als Fremdinventar zu werten. Sie könnten aus dem geplünderten Grab 2 stammen. Folglich dürften die Gräber 1 und 2 zuerst durchgesucht worden sein. Die Enttäuschung über die geringe Ausbeute könnte dazu geführt haben, daß das Frauengrab letztendlich verschont blieb. Aber auch die partielle Pferdemitbestattung dürfte dazu beigetragen haben. Dort, wo der Hautsack lag, war nämlich die Füllerde des Grabes durch den Verwesungsprozeß der organischen Stoffe (Pferdehaut, evtl. Ausstopfungsmaterial) wesentlich lockerer als in dem südöstlichen Bereich, wo sich der Holzsattel befand. Folglich setzte sich dort der angehäufelte Aushub schneller und stärker. Deshalb ist möglich, daß sich dieser Grabteil zum Zeitpunkt der Plünderung nicht mehr von der Oberfläche abhob, wodurch die Grabgrube oberflächig auf eine Länge von 0,6-0,7 m verkürzt wurde. Genau in diesem Bereich, offensichtlich ebenfalls für ein Kindergrab gehalten, wurde eine 0,4-0,5 m tiefe Grube ausgehoben. Dabei wurde nur die Trense, ein uninteressantes, rostiges Eisenstück, entdeckt, zerbrochen und beiseite geschoben. Ihre Bedeutung wurde nicht erkannt, und weil nicht einmal Knochen gefunden wurden, beendete man 10 dieses vergebliche Unterfangen. geschildert und deren Hintergründe erläutert. Obwohl gerade der Tod bzw. das Begräbnis nicht als Anlaß für ein „Blutopfer", für die Opferung eines Schafes, Pferdes oder Rindes genannt wird, kann der Ablauf eines Pferdeopfers aus dem Jahr 1924 (Anlaß, Auswahl des Tieres, Vorbereitung, Töten durch Ersticken, Auftiängen der Haut mit daringelassenen Schädel und Extremitäten, Durchführung des Opfers selbst und zum Schluß der Schmaus) den möglichen Ablauf eines awarenzeblichen Totenopfers sehr gut veranschaulichen. 9 Wie sich die Art einer partiellen PferdemitbestatUing durch den Befind bestimmen läßt, faßte G. Lőrinczy unlängst zusammen (LŐRINCZY 1992a, ilO-iii). 10 Am Anfang der Freilegung wurde Grab 3 für ein ausgeplündertes Grab gehalten. Erst während der Routinesondierung der vermeintlichen Grabsohle wurde der Pferdeschädel entdeckt und mit der Freilegung fortgefahren. Über den Befund hinaus, brachte mich dies auf die Idee, daß es den Grabplünderern ähnlich widerfahren sein könnte.