A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1991/92-1. (Szeged,1992)

Történelem - Marosvári Attila: A szervezett alapfokú iparostanonc-oktatás kialakulásának első szakasza Magyarországon (1778–1849)

DIE ERSTE PHASE DER ENTSTEHUNG EINER ORGANISIERTEN GRUND­LEHRLINGSAUSBILDUNG IN UNGARN (1778 - 1849) Attila Marosvári Der Anlauf des ungarischen staatlichen dewerblichen Unterrichts steht im Zusammenhang mit der merkantilen Wirtschaftspolitik des Wiener Hofes, sowie mit den Bestrebungen der Mo­dernisation des aufklärenden Absolutismuses. Das 1778 ins Leben gerufene staatliche gewerliche Unterrichtssystem, bestmitte zwei geson­derte Einrichtungen für den gewerblichen Unterricht. Auf der einen Seite wurde das Netz der Sonntagszeichenschulen geschaffen. Diese Schulen entstanden meist in den größeren Städten, und ab 1783 mit obligatorischem Charakter, als unwiderrufliche Bedingung der Freisprechung der Lehrburschen wunden hier die ergänzenden Zeichen- und Geometriekenntnisse vermittelt, die fachliche- und Meisterausbildung blieb auch weiterhin in den Händen der Zünfte. Auf der andren Seite wurden neben den obligatorischen Einrichtungen der Volksschulen die Sonntagsschulen geschaffen, für die unter 20 Jahren, die die Volsschule nicht beendet hatten oder schon verlassen hatten als Lehrjungen und Lehrburschen, bekamen hier eine theoretische Bildung im Lesen, Schreiben und Rechnen über die Grundbildung hinaus. Dieses Zweiersystem bildete über Jahrzehnte den Rahman für die Lehrburschenausbildung, und an diesem sehr geschlossenen und unflexiblem Bildungssystem wurde auch durch die Reformen des Parlaments über das Unter­richtswesen 1832/36 nichts geändert. Der Bildungsausschuß, geleitet von Baron Alajos Med­nyanszky erhielt konsequent die Trennung des theoretischen und des Zeichenunterrichts. Das gibt eine Erklärung dazu, daß als Ergebnis der Arbeiten d am 10. Februar 1846 herausgegebene Verordnung über die Sonntagsschulen des gewerblichen Unterrichts der schon seit Jahrzehnten geregelte Budaer Volksbildungsvorschlag von 1778 war, eine 1795 von der örtlichen Verwaltung festgehaltene Konzeption in einer kaum veränderten Wiederholung. 202

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