A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1982/83-1. (Szeged, 1985)
Újkori történet - †Sárközi István: Die Verstaatlichung der dörfischen Volksgrundschulen auf dem Verwaltungsgebiet der Stadt Szeged im Jahr 1907
V. К. M. (1909), Utasítás az állami elemi népiskolák gondnoksága és az áll. elemi népiskolák tanítói, ill. igazgató-tanítói számára a VKM 1909. április 30-án kelt 53.000. sz. alatti engedélyével. Egyetemi nyomda. V. K. M. (1928), Tankötelezettség és népiskolai szervezet Európában és az Egyesült Államokban. Budapest. DIE VERSTAATLICHUNG DER DÖRFISCHEN VOLKSGRUNDSCHULEN AUF DEM VERWALTUNGSGEBIET DER STADT SZEGED IM JAHR 1907 István Sárközi Typisch für die Einrichtung der ungarischen Volksgrundschulen in den Jahren 1868 bis 1948 war, daß es, gemäß des Volksbildungsgesetzes XXXVIII. von 1868, den Kirchen, den Gemeinden, dem Staat und privaten Trägern gestattet war, Volksgrundschulen zu gründen und zu unterhalten. Der Verfasser der Studie untersucht, was die Szegediner Jurisdiktion, die einen besonderen Rechtsstatus besaß, und den Staat veranlaßten, um die 1850 von der Stadt gegründeten und danach von ihr unterhaltenen 40 dörfischen Volksgrundschulen in staatlichen Besitz zu überführen. Die Schulen der Stadt mußten auf einem riesigen Verwaltungsgebiet, das eine Ausdehnung von 816 km 2 hatte, unterhalten werden, und auf dem, wegen der großen Entfernungen zwischen den verstreut liegenden Meierhöfen, ein großer finanzieller Aufwand entstand, materielle Opfer zu leisten waren und eine harte Steuer erhoben werden mußte, um die Grundlage für die Bildung, die Bedingungen für den elementaren Schulunterricht zehntausender Bauern zu schaffen. Da nach dem Schulpflichtgesetz alle Schulpflichtigen Kinder in der Schule eingetragen werden mußten und die Klassenräume stark überfüllt waren, bedurfte man neuer Schulen. Zur Finanzierung hätte die Bevölkerung mit einer nicht zumutbaren Erhöhung der Schulergänzungssteuer belastet werden müssen. Der Verfasser untersucht die Vorteile und Folgen des am 7. Februai 1907 von den Regierenden der Stadt und den Beauftragten desStaates in 20 Punkten formulierten Vertrags über die Verstaatlichung. 301