A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1971. 1. (Szeged, 1971)

Juhász, Antal: Das Leben im Bauernhaus von Tápé. II.

pflanzt das Dachlauch (fülbe-eresztő, fülfű) ,Sempervivum tectorum' auf dem Dach des Schweinestalls, das nach Tápéer Meinung ursprünglich zur Fernhaltung des Donnerschlages diente. Eine deutsche Benennung dieser Pflanze: ,Donnerkraut' lässt vielleicht auf eine gemeine europäische volkstümliche Tradition folgern. Der Tápéer Mensch pflegt im Einlass ein Kreuz zu schlagen, wenn er einrückt, oder aus einer amtlichen Gelegenheit in die Stadt geht. Als man ein Pferd oder eine Kuh zum Markt trieb, Hess er das Vieh vorher über die Kohlenzange (szénvonyó) und das Schüreiesen (piszkafa) durchschreiten. Man war nämlich der Meinung, so werde ein gutes Geschäft gemacht, also das Vieh könne für guten Preis verkauft werden. Die irgenwie zu dem Wohnhaus anknüpfenden Glauben und Aberglauben könnte man noch weiter reihen, wir führten aber diesmal nur die am engsten hieher angehörenden auf. Diese waren am Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhunder­tes noch von allgemeiner Geltung, ihre Bedeutung wird aber immer geringer sein. Die Mehrheit dieser Aberglauben wird ja schon von den Mittelaltrigen belächelt, obwohl dieselben teils aus der Ehre der Alten, teils aus Gebrauch der Tradition doch nachgeben. Der kultische Grund ist aber schon völlig verschwunden. * Gab es im Hause eines Ackerwirtes zwei Zimmer, von denen die Familie nur eines, das Grössere (nagyház) bewohnte, wurde das kleinere Zimmer (kisház) für Zins vermietet. Ein vermögender Bauer, der mehrere Häuser in Besitz hatte, vermietete oft ja ein ganzes Haus für Armbauernfamilien. Wer nicht in seinem eige­nem Hause wohnte, der wurde ja in unserem Jahrhundert „Instmann' (zsellér) ge­nannt. Der Instmann musste nicht nur den Mietzins (árenda) zahlen, sondern noch das Haus pflegen: von ihm sollte das Haus jährlich zweimal verlehmt und getüncht worden sein. Die Miete galt regelmässig für ein Jahr. Ein jeder Instmann strebte je eher ein eigenes Haus zu besitzen. Wollte man sein Haus verkaufen, so Hess es austrommeln. Der Wert eines drei­räumigen Bauernhauses in gutem Zustand konnte sich samt mit dem Grundstück und den Nebengebäuden ungefähr auf den Preis von 2 bis 3 Katastraljoch Acker­feldern belaufen. Im Familienhaus blieb im allgemeinen der jüngste Sohn um mit seiner engeren Familie und seinen Eltern zusammen zu wohnen, bzw. seine alten Eltern zu besorgen. Es kam auch vor, dass er für die Pflege und Bestattung der Eltern das Haus ererbt hat. Er war zugleich verpflichtet zu Allerheiligen auf den Grabhügel der Eltern einen Kranz zu bringen. Am öftesten wurde aber das Haus unter den Erben so verteilt, wie der Grundbesitz. Der Sohn, der im Haus zu wohnen blieb, hat den Hausteil seiner Brüder gegen Entgeld abgelöst. 236

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