A Móra Ferenc Múzeum Évkönyve, 1966-67. 2. (Szeged, 1968)
Patay Pál: Gräber von Sippenoberhauptlinge aus de Kupferzeit
Indem aber eine scharfe Abgrenzung zwischen den durchschnittlichen und den besonders geachteten Personen betreffs der Versorgung der Gräber mit Beigaben nicht beobachtet werden kann, so mag ein scharfer sozialer Unterschied zwischen den besonders geschätzten Mitgliedern der Gemeinschaft, d. h. dem Familien- und Sippenhäuptling und den übrigen reiferen Männern nicht gegeben haben. Der Häuptling mag eine in dem täglichen Leben der Gemeinschaft gleichmässig teilnehmende Person gewesen sein, die durch irgendeine gesteigertere körperliche oder geistige Fähigkeit zur Erlangung einer Würde verholfen wurde. In dem vorläufigen Bericht wurde von mir angesetzt, dass die körperliche Kraft im Falle des Toten des XLVI. Grabes von Magyarhomorog bei der Erlangung einer Würde mitgespielt haben mag. Meine in Zusammenhang mit dem Körperbau während der Ausgrabung gemachte Beobachtung wurde auch von der vorläufigen Auffassung von Pál Lipták unterstützt, nach welcher die langen Knochen auf einen starken markanten Mann schliessen lassen. Auch das Skelett des 29. Grabes von Tiszavalk — das von mir während der Ausgrabung gleichfalls von höherer Statur als die übrigen beurteilt wurde — lässt nach der vorläufigen Auffassung von Tibor Tóth zwar auf ein graziles Individuum, doch von höherem Wuchs schliessen. Der Sippenhäuptling kam also infolge seiner Fähigkeiten von der Reihe der männliche Mitglieder der Gemeinschaft hervor. Auch der Grad seiner Hochschätzung mag davon abhängig gewesen sein, inwieweit er in bezug auf geistige Fähigkeiten und körperliche Kraft seine Genossen überragt haben mag. Das wird wohl auch die Quantität seiner persönlichen Güter beeinflusst haben, die mit ihm in das Grab gelegt wurden, bzw. auch den Grad der letzten Ehrenerweisung. In Zusammenhang mit dem Tiszavalker Grab müssen wir von noch einer Erscheinung Erwähnung tun. Es Hess sich unbestreitbar feststellen, dass der Tote ohne seine linke Hand begraben wurde. (Das Grab war vollkommen ungestört, alle Knochen der rechten Hand und der beiden Füsse lagen in anatomischer Reihenfolge, hingegen fehlte die linke Mittelhand vollständig.) Ob wir es hier mit Totenverstümmelung zu tun haben, was von Hillebrand im Falle mehrerer Gräber von Pusztaistvánháza angesetzt wurde, oder der Betreffende mag sie noch im Leben verloren haben, lässt sich nicht feststellen. Diese Tatsache wirft jedenfalls die Notwendigkeit dessen auf, bei Ausgrabungen die Anwesenheit und Lage der Mittelhand- und Ristknochen in erhöhtem Masse zu beobachten. Es ist möglich, dass die Hand des Toten das Opfer eines Kampfes oder eines Unfalles wurde und in diesem Falle dürfte der auf dem rechten Arm getragene kupferne Armring die Beschirmung dieses von einem ähnlichen Übel bezweckt haben. Da wir jedoch eine besonders geachtete Person vor uns haben, lässt sich letzten Endes auch daran denken, dass die Verstümmelung mit Bewusstheit aus magischen Gründen vollzogen wurde. Zum Abschluss soll das Vorgebrachte noch zusammengefasst werden. 1. Die Beigaben der kupferzeitlichen Gräber widerspiegeln die soziale Stellung des Toten. 2. In den Gräbern der besonders geachteteten männlichen Mitgliedern der Gemeinschaft (Familien-, Sippenhäuptling) lassen sich einerseits Beigaben (eventuell auch solche von grösserem Ausmass) antreffen, ausserdem gibt es in ihnen auch „unterscheidende" Gegenstände. Diese können persönliches Eigentum des Betreffenden bildende Geräte, Machtanzeichen, Amulette gewesen sein. 54