Nagy Gyula (szerk.): A Szántó Kovács János Múzeum Évkönyve (Orosháza, 1963-1964)

Oltvai Ferenc: Pitvaros telepítése és küzdelme az urbérésítésért 1816-1849

- 71 -Ferenc Oltvait DIE ANSIEDLUNG VÖK PITVAROS UND KAMPF UM DAS URBÁRIUM IK EEN JAHRES 1816-1849 Hach der Befreiung Ungarns von der 150 Jahre währenden Türken­herrschaft war die Ansiedlung des Landes vielleicht die grösste Aufgabe, die gelöst werden musste, um den entvölkerten, verwüsteten mittleren Teil des Landes wirtschaftlich verwertbar zu machen. Dieser Prozess war langwie­rig und bei der Ausführung bediente man sich verschiedener Methoden. Der Verfasser beschäftig sich vornehmlich mit dem Schicksal der sog. Gärtner­siedlungen, die im Laufe der Ansiedlung im südlichen Teil der Grossen Unga­rischen Tiefebene in den Komitaten Arad, Zaránd, Békés, Csongrád, Temes und Toront ál entstanden sind, mit besonderem Augenmerk für die auf diese Weise erfolgte Ansiedlung im Komitat Csanád.Im Besitztum von Arad-Mutina, das der königlichen Schatzkammer gehörte und die Hälfte dieses Komitates umfasste, standen noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts grosse Gebiete zur Ansiedlung frei. Die Kammer brachte nämlich kein Allodium zustande,der riesige Besitz­tum wurde grösstenzeils als Weideland an einzelne Personen verpachtet. Im ersten und zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts brachten die Arendatoren­­meist Adelige oder Bürger aus dem Komltat Arad - einige Siedlungen zustan­de,17 an der Zahl. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts ergibt die Einwohner­schaft dieser Siedlungen bereits ein Drittel der Gesamteinwohnersohaft des Komitates aus: nahe 30.000 Seelen. Auch die Kammer bringt nun Siedlungen zustande, deren Schicksal sie unmittelbar steuert.Eine dieser Siedlungen ist Pitvaros: das Dorf wurde 1816 mit slowakischen Instleuten aus Nagylak angesiedelt. Nagylak war ein Urbarialdorf der Kammer, d. h. die dort wohnenden Leibeigenen wurden dem Urbarialgesetz der Königin Maria Theresie gemäss behandelt, wie auch die übrigen Leibeigenen in Ungarn, man konnte sie also nur durch ein Gerichts­verfahren aus ihrem Besitztum heben. Einem Teil der Instleute kam nur ein Hausgrundstück zu, aber kein Ackerboden; diesen Leuten wurde die Puszta von Pitvaros übergeben. Die Einwohner von Nagylak übersiedelten hierher und gründeten die Siedlung. Ihre Verhältnisse waren durch für gewisse Zeit im Voraus abgeschlossene Kontrakte geregelt, wo auch die Pacht festgelegt war, die sie anfangs in Naturalien, später vermischt in Geld und Naturalien zu erstatten hatten und die schliesslich, ab 1844, ausschliesslich in Bargeld gefordert wurde. Kontraktgemäss waren Haus und Ernte das Pfand in Händen der Kammer bis zur Tilgung ihrer Jahrespflicht. Die die Leibeigenen betref-

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