A Békés Megyei Múzeumok Közleményei 7. (Békéscsaba, 1983)
Szenti Tibor: Csendőrök erőszakoskodása a sámsoni uradalomban
Gewalttätigkeiten der Gendarmen auf dem Landbesitz Sámson TIBOR SZENTI Der Gendarmerie-Unteroffizier Antal Kardos diktierte auf dem K.u.K. Stuhlrichteramt in Makó zu Protokoll, daß er gemeinsam mit seinem Gendarmeriegenossen Márton Misák am 19. März 1856 im auf der Puszta von Váíárhely angesiedelten Dorf Sámson in die große Dorfschenke gingen. Nachdem sie sich von dort entfernt hatten, wurden sie in der Nähe der herrschaftlichen Meiereien von zehn mit Stöcken und Äxten bewaffneten Reitern angegriffen und verletzt. Die Gendarmen schlugen die Angreifer mit gezogenen Säbeln in die Flucht. Danach kehrten sie in die Meierei ein, wo eine etwa dreißigköpfige Gruppe von mit Eisenforken bewaffneten Gärtnern sie zu schlagen begann. Die Gendarmen nahmen vor der Überzahl die Flucht. Die Stuhlr chter von Makó und Vásárhely begaben sich zur Untersuchung dieses Falles nach Sámson. Der Inspektor des Flerrengutes, György Orosz, wagte nicht die ganze Wahrheit zu sagen, ließ die Untersuchenden jedoch daran zweifeln, daß dieser Fall sich wirklich so abgespielt hatte, wie dies die Gendarmen dargestellt hatten. Der Umstand des Randalierens wurde immer offensichtlicher. Der Schankwirt von Sámson sagte aus, daß der randalierende Gendarm zwischen Mittag und Sonnenuntergang um 5 Liter Wein getrunken und in betrunkenem Zustand seine Kameraden beschimpft, sowie die Frau des Schankwirts angegriffen hatte. Seine Kameraden hatte er dazu ermuntert, die sich dort aufhaltenden „Bauernhunde" zu erschießen. „Ich muß heute noch töten, sogar den Herrgott werde ich umbrigen, Sándor Ruzsa werde ich ergreifen und seinen Kopf trage ich auf meinen Säbel aufgespießt nach Hause", schrie er. Die anderen Gendarmen setzten ihn aufs Pferd und entfernten sich mit ihm in der Richtung der Meierei. Im Verlaufe der Zeugenaussagen wurde eindeutig, daß die beiden Makóer Gendarmen in der Schenke von Sámson sich betrunken hatten, dann in der Meierei randalierend grundlos Menschen angegriffen und verwundet hatten, einen unter diesen erschossen hatten. Im März 1857 wurde der Gendarmerie-Unteroffizier Antal Kardos den Zeugen gegenübergestellt, stritt jedoch selbst den Tatsachen gegenüber ab. Entsprechend dem Beschluß des Komitatsgerichts Szeged wurden die Angeklagten von Sámson freigesprochen. In Verbindung mit dem Erschießungsmord wurde der Fall dem Befehlshaber des 7. Gendarmerieregiments übergeben. Der Staatsanwalt fand sich hiermit jedoch nicht ab. Die Macht und ihr Vertreter konnte den rebellischen Bauern gegenüber nicht in Rückstand geraten. Seiner Berufung folgend gelangte der Fall ans K.u.K. Landeshauptgericht. Hier reißt die Geschichte ab und es wird nicht klar, wie sie zu Ende geht. Die Knechte von Sámson standen weiterhin unter Verdacht, da sie, einen Wortgebrauch des mordenden Gendarmen zitierend, als „Kossuths Hunde" angesehen wurden. 326