18. századi agrártörténelem. Válogatásd Wellmann Imre agrár- és társadalomtörténeti tanulmányaiból (Officina Musei 9. Miskolc, 1999)

POLITIKA- ÉS HIVATALTÖRTÉNET - Über Maria Theresias Landwirtschaftspolitik in Ungarn

Mauten nicht auf die Waren, sondern auf Wagen und Zugtiere erhoben wurden. Eine weitere Verordnung aber, die den Ankauf von Vieh den Fleischhackern lediglich für die eigene Fleischbank, den Viehhändlern nur an Jahrmärkten gestattete, entsprach vielmehr „cisleithanischen" Interessen. Wie sehr sich die Königin um die Zahlungsfähigkeit der Bauern kümmerte, erhellt auch daraus, daß die militärischen Kornspeicher verpflichtet wurden, ihnen ihr verkäufliches Getreide, und zwar zu gerechtem Preis, abzunehmen. Weitere Maßnahmen knüpften an die von den Ständen betriebene Ausfuhr über die Westgrenzen Ungarns, aber auch des Habsburgerreiches an. Der durch Fälschungen und Betrügereien beeinträchtigte Ruf des Tokajer Weines bewog die Stände, zu erwirken, daß Griechen, Armeniern und Juden unter Beschlagnahme ihrer feilgebotenen Weine der Handel damit gesetzlich verboten wurde - ein wiederholtes Vorgehen im Interesse der auch im Ausland geschätzten guten Qualität. Der Wiener Hof sah sich hingegen veranlaßt, die Ausfuhr von Pottasche 1755 zu verhüten und schließlich deren Produktion unter staatliche Aufsicht zu stellen. Nachdem nämlich Großgrundherren waldreicher Besitztümer dessen gewahr worden waren, daß sie durch Pottaschesieden auch aus ihren von floßbaren Gewässern entlegenen Wäldern Nutzen ziehen könnten, entfaltete sich dieser Wirtschaftszweig so sehr, daß einerseits schöne Waldungen in Trans­danubien und Oberungarn an den Rand der Zerstörung gebracht wurden, andererseits die englischen und holländischen Käufer angesichts des bedeutenden Vorrats an Pottasche deren Preis so herabgesetzt hatten, daß es sich nicht mehr lohnte, die große Holzverschwendung fortzusetzen. Ebenfalls erwiesen sich Verfügungen als sehr nützlich, die gegen die Verheerungen durch die häufigen Viehseuchen gerichtet waren: Man schrieb den Viehhändlern vor, sich mit Vichpässen auszustatten die bescheinigten, daß sie aus nicht infizierten Orten gesunde Tiere treiben ließen; zugleich wurde betont, daß diese Pässe an der Grenze sogleich vorgezeigt werden mußten. Eine weitere Verordnung brachte eine strenge Überwachung bzw. Beschränkung der Tätigkeit der einheimischen Kaufleute jenseits der Grenze: Sie wurden verpflichtet, sich mit Pässen an der Grenze zu melden, in denen Richtung und Ziele der Geschäftsreise sowie Dauer des ausländischen Aufenthalts angegeben waren, so daß die Einhaltung bei der Rückfahrt kontrolliert werden konnte. Angesichts dieser Beschränkungen drängten die Stände wieder darauf, daß durch Erneuerung der diesbezüglichen Gesetzartikel aus den Jahren 1715 und 1723 die Ausfuhr der im Karpatenbecken produzierten Erzeugnisse auf Land­und Wasserwegen in die benachbarten Länder und über diese hinaus nach dem Ausland erleichtert werde. Sie konnten jedoch als konkrete gesetzliche Verfügung nicht mehr erreichen, als daß die Mastochsen, wie bis dahin, über Innerösterreich und Buccari nach Venedig getrieben werden konnten. Sonst mußten sie sich mit dem Versprechen begnügen, daß die Herrscherin, laut ihrer mütterlichen Zuneigung für Ungarn, gleich nach dem Landtag mit den Ständen der deutschen Erbländer, die ja dabei eigene Interessen zu wahren hatten, über einen freieren Einlaß der ungarischen Produkte und über die Herabsetzung der dort für gewöhnlich erhobenen Zölle und Aufschläge verhandeln werde. Auch wurde in

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