A Herman Ottó Múzeum Évkönyve 24. (1986)
TÖRTÉNETI, IRODALOM- ÉS MŰVÉSZETTÖRTÉNETI TANULMÁNYOK - B.KOVÁCS István: Erkölcs és fegyelmezés a felsővályi egyházban a jobbágyfelszabadítás előtt
Es war interessant, wie die verschiedenen Sünden und Vergehen beurteilt wurden. Die kleineren oder grösseren Geldstrafen (2—6—10—16 Ft) und die Stockschläge wurden nicht im gleichen Masse den Vertretern der zwei Klassen erteilt. Die Adeligen haben aufgrund ihres Ranges, gesellschaftlichen Stellung und Vertretung in grösserer Zahl im Presbitérium günstigere Urteile im Falle der Adeligen als im Falle der Bauern gefallt. Der Verfasser hat auch das Verhältnis zwischen weltlicher und kirchlicher Rechtssprechung untersucht. Seiner Meinung nach ist das Ansehen der kirchlichen Rechtssprechung zwischen 1767 und 1810 unbestreitbar, die Wirkung der Entscheidungen und Urteile die vom Presbitérium gefällt wurden, stimmt mit der der weltlichen Gerichte überein. Zwischen 1810 und 1843 kann man feststellen, dass das Ansehen allmählich verloren wird. Die kirchliche Rechtssprechung fällt nur moralische, nicht realisierbare Urteile und überweist alle Streitfragen in den Wirkungsbereich des weltlichen Gerichtes (Diebstähle, Prügelei, Familienstreite, usw.). Dessen Ursache ist einerseits das königliche Dekret 1786, was den Mitgliedern der kirchlichen Körperschaften die Urteilsfällung verbietet, anderseits die moralische Lockerung der Mitglieder der Presbiterien, ihre Disziplinarvergehen. Und dabei müssen wir auch erwärmen, dass sich die Vergehen und Bestrafungen, die in den Kanonen festgelegt sind, auf alle Mitglieder der Kirchengemeinde, ohne die gesellschaftliche Zugehörigkeit zu beachten, beziehen. Während des tatsächlichen Prozesses werden diejenigen, die den unteren Schichten angehören, diskriminiert. István В. Kovács 112