Janus Pannonius Múzeum Évkönyve 23 (1978) (Pécs, 1979)

Történettudomány - Bezerédy Győző: Baranya községeinek pecsétkatasztere (I. rész: A–Cs)

210 BEZERÉDY GYŐZŐ Der Siegelkataster der Gemeinden der Baranya (Teil I.) GYŐZŐ BEZERÉDY An der untersten Stufe der Verwaltung standen im Feudalismus die Gemeinden, an deren Spitze der vom Gutsbesitzer nominier te und von der Bevölkerung gewählte Richter stand. Aufgabe des Richters war es, die amtliche Ad­ministration des Dorfes zu erledigen, was auch schon im XVIII. Jahrhundert — angefangen mit den Viehpässen bis zu den Abrechnungen — ein vielfältiges Aufgabengebiet gewesen sein kann. Da aber weder der Richter noch die Geschworenen und auch die Bevölkerung kaum lesen und schrei­ben konnte, versahen der Richter des Dorfes und seine Geschworenen die vom Notar gefertigten amtlichen Schriften mit ihrem Handzeichen und drückten den amtlichen und authentischen („le­benden") Siegel darauf. Die Siegel bestanden aus zwei Teilen: der Kreiss­chrift, wo der Name der Gemeinde, ihr Status (Dorf, Marktflecken usw.) und eventuell noch das Datum der Herstellung des Siegels dargestellt waren. In der Baranya geschah das auf lateinisch, ungarisch, deutsch und kroatisch. Der zweite Teil war das Siegelbild, welches auch für die Analphabeten das Siegel verstehbar machte. So wurden in das Siegelbild für das Dorf charak­teristische Symbole graviert. Ein Symbol woraus man das Dorf sofort erkennen konnte (z. B. in Kölked wohnten Fischer, im Siegel erscheinen Fische; in Monoskor leben Wagner, im Siegel erscheinen ihre Handwerkszeuge; in Kistapolca war ein Warmwasserbad, also wurde das Becken auf das Siegelbild graviert. Baranyaszentgyörgy, Szentlőrinc, Szentkatalin Hessen die namensgeben­den Heiligen auf das Siegel gravieren, während Szajk einen Häher — auf ungarisch: szajkó; Orosz­ló ein Pferd — auf ungarisch: ló; eingravieren Hessen. Jedes Dorf in dem Komitat Baranya hatte einen Siegel, einige Gemeinden sogar mehrere. Es kam oft vor, dass die im Dorfe lebenden Nationalitäten ihren selbständigen Siegel hatten (Magyarszék — Németszék, Magyarhidas — Némethidas — Rác­hidas. Wo magyar: ungarisch, német: deutsch und rác: serbisch bedeutet). Der Gebrauch des Siegels reicht in Ungarn bis in die vortürkischen Zeiten. Aus der Baranya ken­nen wir keinen solchen Siegel und wenn es auch solche gegeben hat, sind sie in den unsicheren kriegerischen Zeiten der XVI. und XVII. Jahrhun­derte abhanden gekommen. Doch ist es erstaunlich, dass man in der von den Türken besetzten Baranya solche Siegel be­nutzte und sie amtlich anerkannte. Wir kennen zwei datierte Siegel, die aus dieser Zeit stammen; die von Viszló (heute Diósviszló) aus dem Jahre 1607 und das von Hernádra aus dem Jahre 1671. In den 1720er Jahren erscheinen die Siegel mas­senhaft. In der ersten Zeit konnten mehrere Nach­bargemeinden denselben Siegel benutzen, später Hess sich jede Siedlung seinen eigenen Siegel an­fertigen und der Richter des Dorfes sowie der Vorstand Hess diesen in der Truhe der Gemeinde streng verwahren. Oft Hessen sie auch neue Siegel anfertigen. Das wurde meistens dann notwendig, wenn der alte verloren ging oder abgenutzt war, wenn er verrostete (die aus Eisen gefertigt wur­den) oder wenn der Status der Gemeinde sich veränderte (z. B. Mágocs bekam 1808 den Rang eines iviarktfleckens „oppidum". Deswegen Hessen sie in diesem Jahr einen neuen Siegel anfertigen. Meistens gravierten die Siegel die Dorfschmiede oder die Gutsschmiede. Nur in den seltensten Fäl­len war es ein Graveur (z. B. Baranyavár), Das sieht man den Gravierungen auch an, sie sind technisch sehr variabel, manchmal gibt es auch Fehler in der Schrift. In vielen Fällen kann man sogar erkennen, dass der „Graveur" nicht srhrei­ben konnte. Das Siegelkataster veröffentlicht in der ABC­Reihenfolge 1950-er Verwaltungsstruktur die Na­men der Gemeinden sowie die bisher bekannten Siegel. Weil im vergangenen Jahrhundert die Namen der Gemeinden sich erheblich verändert haben (aus Kiscsány und Oszró wurde Csány­oszró, aus Büdösfa: Rózsafa, aus Szederkény und Nyomja wurde Szederkény) muss man in je­dem Falle auch die heutige Benennung der Geme­inden erwähnen.

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