Bárth János szerk.: Cumania 25. (A Bács-Kiskun Megyei Önkormányzat Múzeumi Szervezetének Évkönyve, Kecskemét, 2010)

Iványosi-Szabó Tibor: A mezővárosi autonómia formálódása Kecskeméten a XVI-XVII. században

A mezővárosi autonómia formálódása Kecskeméten... 135 Tibor Iványosi-Szabó ENTWICKLUNG DER MARKTSTÄDTISCHEN AUTONOMIE IN KECSKEMÉT IM 16-17. JAHRHUNDERT - Auszug ­Ein sehr charakteristisches Ergebnis der ungarischen sozial-wirtschaftlichen Ent­wicklung ist die Herausbildung der zahlreichen Marktstädte. Bisher gibt es aber nur wenige gründliche Analysen über ihre frühneuzeitliche Entstehung. Von der Türkenzeit, die über 150 Jahre andauerte, war damals fast die Hälfte des Landes, bzw. beinahe vier Fünftel des heutigen Ungarns betroffen. Die osmani­sche Macht konnte zwar in dieser Region nie solche Ergebnisse erreichen wie auf dem Balkan, doch die ständigen Kriege stockten die frühere Entwicklung und be­einflussten die weiteren Möglichkeiten. Dieser Beitrag ist die erste detaillierte Bearbeitung, welche den holperigen Weg unserer bedeutendsten Marktstadt während der Türkenzeit begleitet. Der Au­tor erschliesst die Daten und stellt die Aufgaben und Rolle der städtischen Gremien (Volkssammlung, Schwurgericht, Rat) vor, er dokumentiert die gesellschaftlich­wirtschaftlichen Kontakte der einzelnen Mitglieder. Ein grundlegendes Ziel der Studie ist es, die Veränderungen der einzelnen Posten (u.a. Richter, Vizerichter, Steuereinnehmer, Marktrichter) und die tatsächliche Funktionsweise des amtlichen Apparates vorzustellen, sowie zu zeigen, aus welchen gesellschaftlich-wirtschaft­lichen Schichten diese Amtsträger stammten. Der Autor analysiert die Rolle der bezahlten Angestellten, und schreibt auch über ihr Honorar. Iványosi-Szabó betont, dass die hier vorgestellte marktstädtische Autonomie ein mittelalterliches Erbe ist, was man in der frühen Neuzeit nur schwer bewahren und auf manchen Gebieten erweitern konnte. Die grösseren Städte hatten eine be­deutsame Selbstverwaltung und so verfugten sie über das Recht der Gerichtsbar­keit, sie bewahrten das Recht für lokale Regelungen und für die freie Wahl ihrer Amtsträger. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Beitrags ist es zu beweisen, dass die amtliche Organisation der Marktstadt auf einer ausserordentlich breiten sozialen Grundlage ruhte. Aufgrund dessen ist es auch berechtigt, von einer Art bäuerlichen Demokratie zu sprechen.

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