Bánszky Pál – Sztrinkó István szerk.: Cumania 12. (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Évkönyve, Kecskemét, 1990)

Történelem - Kiss József: Helyhatósági bíráskodás a Jászkun Kerületben az 1730–40-es években

TÖRTÉNELEM 293 ung nicht auffassen. Die Klärung, Nachforschung und Verhandlung der Rechtsfalle geschah aber aufgrund des im Kreise des Gemeinvolkes entstandenen Rechtsgrundes, nur in der Rechtssprechung kann man gewisse, von Machtinteressen abhängige Abweichungen und Übergriffe bemerken. Zahlreiche Ereignisse und Rechtsfalle beweisen, daß das Recht der Freizügigkeit (ius liberae transmigrationis), das Recht der allgemeinen Steuerpflicht (ius gestaminis onerium publicorum), die Gleichheit vor dem Gesetz (aequalitas pro lege), die Immunität der Maut und des Dreißigtels (immunitás portorii et tricesimi), das Recht der Wahl auf Generalver­sammlung, das Dispositionsrecht der kleineren Regalien (dispositio regalium minorum) der Jassen-Kumanen waren auch noch in den Jahrzehnten vor der Redemption, zur Zeit der grundherrlichen Unterworfenheit eine lebende Praxis. Man kann zwar in dem gezeigten historischen Prozeß oft bemerken, daß die ernannten grundherrlichen Offiziere diese Praxis im Interesse ihres eigenen Nutzens und der Erhöhung der grundherrlichen Erträge zu beschränken versuchten. So kann man neben der autonomen Gerichtsbarkeit der Ortsbe­hörde nur noch von einer verhältnismäßigen und beschränkten wirtschaftlichen Autonomie sprechen. Das stellt aber die Tatsache des Rechtsstandes des Jassen-Kumanischen Distriktes als Kronenländerei nicht in Frage.

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