Horváth Attila – Orosz László szerk.: Cumania 6. Historia (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Közleményei, Kecskemét, 1979)

Orosz L.: A Bánk bán nemzeti színházi előadásainak szövege (1845–1867)

LÁSZLÓ OROSZ TEXT DER VORFÜHRUNGEN DES BÁNK BÁN IM NATIONALTHEATER (1845—1867) Bánk Bán, das bedeutendste ungarische historische Drama von JÓ2sef Katona durfte wegen seines gegen die fremde Tyrannei und im Interesse der in Elend lebenden Bauern das Wort ergreifenden Inhal­tes infolge des Verbotes durch die Zensur erst dreizehn Jahre nach seinem Entstehen (1819) bzw. seines Erscheinens im Druck (1820), also drei Jahre nach dem Ableben seines Verfassers (1830) im Jahre 1833 vorgeführt werden. Zwischen 1833—1845 hat es in den verschiedenen Städten des Landes insge­samt nur sieben Vorführungen erlebt. Laufend und mit größerem Erfolg wurde das Drama von 1845 an durch das 1837 eröffnete Pester Nationaltheater vorgeführt. Vorliegende Studie befaßt sich mit dem die Tragö­die enthaltenden ältesten handschriftlichen Souffleur­buch des Nationaltheaters. Es wird mit vielseitiger Argumentation bewiesen, daß dieses von 1845 bis 1867 im Laufe von 47 Vorführungen gebraucht wurde. Es wird nachgewiesen, daß der Text nicht dem ersten, vom Verfasser für den Druck geschriebenen Text des Dramas, sondern der 1840 erschienenen, vom Herausgeber Ignác Nagy sprachlich bedeutend umgearbeiteten Ausgabe folgt, ferner wird auch fest­gestellt, daß fast 23% des gesamten Textes des Dra­mas aus dem Souffleurbuch fehlt. Es wurden vor allem die in der Diktion der einzelnen Darsteller vor­kommenden erzählenden Teile weggelassen, ferner auch der Text einiger Nebendarsteller verkürzt. Im weiteien befaßt sich die Studie mit den am Text des Souffleurbuches nachträglich vorgenommenen Mo­difikationen und gestrichenen Teilen. Es wird be­stätigt, daß ein bedeutender Teil dieser die Folge des Eingriffes des Zensors ist. Schon die Erneuerung im Jahre 1845 wurde nach langem Zögern und mit Auslassungen genehmigt, jedoch jenes gedruckte Exemplar, in dem der Zensor seine Anweisungen zum tilgen verzeichnet hat, ist nicht auf uns geblie­ben. Vom Jahre 1849 an, nach der Niederschlagung des ungarischen Freiheitskampfes durfte man neun Jahre lang das Drama überhaupt nicht und nach 1858 auch nur mit solchen Weglassungen spielen, die seinen eigentlichen Sinn vollkommen verdreht ha­ben. Aus dem Jahre 1860 ist ein Erlaß der Statthal­terei in deutscher Sprache auf uns geblieben, der genau vorgeschrieben hat, was aus dem Bánk Bán wegzulassen ist bzw. was am Text geändert werden muß. (Die Fotokopie des Manuskriptes findet der Leser unter den der Studie beigelegten Abbildun­gen.) Die Studie zeigt mit der Aufzählung der im Souffleurbuch auffindbaren Tilgungen, daß die im Jahre 1860 vorgeschriebenen Anweisungen im all­gemeinen durchgeführt wurden, ja stellenweise sogar noch, vielleicht den früheren, noch strengeren An­weisungen folgend oder — in Ermangelung solcher — aus größerer Vorsicht diese sogar übergangen ha­ben. Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen, daß in der Gestaltung des Textes der Vorführung außer der Zensur bzw. der politischen Ängstlichkeit mit seinem Bestreben auf flotte und geballte Hand­lung auch das Blickfeld des dramaturgischen Regis­seurs stets eine Rolle gespielt hat. 166

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