Horváth Attila – Solymos Ede szerk.: Cumania 5. Ethnographia (Bács-Kiskun Megyei Múzeumok Közleményei, Kecskemét, 1978)

Solymos E.–S. Göldner M.: A kalocsai érsekuradalom halászati szerződései 1725–1916

EDE SÓLYMOS— FRAU SÓLYMOS MARTA GÖLDNER DIE FISCHEREIVERTRÄGE DES ERZBISCHÖFLICHEN GUTES VON KALOCSA ZWISCHEN DEN JAHREN 1725—1916 Obwohl die ethnographische Erforschung der un­garischen Fischerei auf eine fast 100 jährige Vergan­genheit zurückblicken kann, haben sich die Forscher in erster Reihe mit ihren Geräten, Methoden befaßt und vergleichende Untersuchungen auf diesem Ge­biete durchgeführt. Erst in den letzteren Jahrzehnten richtete sich die Aufmerksamkeit auf die juristischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Fischerei, um sie als nahrungsmittelerwerbende Beschäftigung in das Gesamtbild der Produktionsprozesse je eines ge­gebenen Zeitalters einfügen zu können. Hierzu wünscht auch die vorliegende Abhandlung mit wei­teren Angaben beizutragen. Im untersuchten Zeitabschnitt ist das Fischerei­recht im allgemeinen bereits an die Ufergrundstücke gebunden. Das Fischereirecht des erzbischöflichen Gutes von Kalocsa erstreckte sich demnach auf die kleineren oder größeren, im Bereich des Gutes vor­findbaren Gewässer und vor allem — von den Guts­grenzen abhängend — bald auf das halbe, bald auf das ganze Flußbett des Donauabschnittes zwischen Úszód und Bâta. Im Archiv des Gutes sind vor 1725 an fast kontinuierlich die bezüglich dieser Gewässer abgeschlossenen Fischereiverträge auffindbar. Ver­fasser haben die Daten von fast 200 Jahren bearbei­tet. Da der Charakter der Gewässer und so auch die erwünschten Fischfangverfahren nicht die gleichen waren, sind auch die auf ihre Nutzung geschlossenen Vereinbarungen verschiedentlich. Schon einige Jahrzehnte nach dem Aufhören der Türkenherrschaft finden wir mehrere Kategorien der Fischer auf den Gewässern des Gutes vor. An der Donau fischen vor allem die Mitglieder der Fischer­zunft von Komárom, die nach den Hausen-, Sterlet­und Störfängen ein Fünftel, Sechstel oder Siebentel in die Gutskasse einzahlen mußten. Nach anderen Fischen waren sie nur mit der Ablieferung des „Mit­tagsfisches" zu Freitag verpflichtet. Die „Meister" haben mit ihren eigenen Netzen, gefischt, jedoch wa­ren welche unter ihnen, die mit dem Netz entweder eines in Komárom wohnhaften oder örtlichen „Wir­tes", „Herren" gefischt haben. Betreffs des Netzes erhalten wir keine näheren Informationen, nur so viel, daß zu einem Schiff zwei Netze gehört haben. Ähn­licherweise waren auch unter den örtlichen Leibeige­nen wohlhabendere — unter ihnen auch mehrere In­haber von Wassermühlen — die Fischerlager („ta­nya") pachteten und allein fischten oder durch andere Fische fangen ließen. — In den Schriften kommt der Ausdruck „tanya" oft vor, das in der Gemeinsprache heutzutage eine von den Dörfern weit gelegene land­wirtschaftliche Betriebsstätte und Wohnung — ein Gehöft (Farm) — bedeutete. In der Fischerei kommt das Wort aber schon in den ältesten Sprachdenkmä­lern in der Bedeutung eines mehr oder weniger um­grenzten Ortes zum Fischen vor. In der heutigen und auch älteren Fischersprache bedeutet aber das Wort „tanya" zugleich noch einen einzigen Zug mit dem Zugnetz („vormittags haben wir drei „tanyás" ge­macht), kann aber auch die Hütte, das Haus am Ufer bezeichnen, wo die Fischer ihr Quartier haben, ihre Geräte hielten („Fischerlager"). In diesen frühen Verträgen, Konskriptionen haben die Fischer ein „ta­nya" oder mehrere von diesen, die alle einen Namen führen, in ihrem Besitz, von welchen mehrere bis heute bekannt sind. Zur selben Zeit war die Fischerei der in der Ge­markung der Dörfer liegenden Teiche und Wasser­läufe gegen Abgabe der Hälfte des Nutzens im Besitz der Dorfgemeinschaften. Der Fischfang wurde in den vom Gut festgelegten Zeitabschnitten gemeinsam 94

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