Bánkiné Molnár Erzsébet: A Jászkun Kerület igazgatása 1745–1876. (Jász–Nagykun Szolnok Megyei Múzeumok Közleményei 51. Szolnok, 1995. 2. kiadás: Debrecen, 1996)
besonderen Rechtszustand, dadurch wurden die auf diesem Gebiet Lebenden von den Fronpflichten entbunden. Die durch das Privileg gegebenen Rechte gebührten den in den Bezirken Lebenden auf gleiche Weise. Praktisch aber bestimmte das Maß des Beitrags zu den Redemptionslasten die Anteilquote an den Rechten. Die Schichtung des Gesellschaftssystems, die infolge der Redemption determiniert außerordentlich kompliziert war, die Größe der verschiedenen Schichten veränderten sich während des 18-19. Jahrhundertes, aber die besitzrechtliche Lage war bis zum Bestehen der Bezirke (sogar am Ende des 19. Jahrhundertes!) bestimmend. Die führende Rolle blieb bis zu ihrem Bestehen in der Hand der gesellschaftlichen Schicht, die die Macht in der Zeit der Redemption zu sich nahm. Das war .vor allem ihren Positionen in der die Selbstverwaltung organisierenden und lenkenden Administration zu danken. Die Wichtigkeit dieser Positionen und des Verwaltungssystems wird durch die inneren gesellschaftlichen Konflikte gestärkt, die eben der Selbstverwaltung einen breiteren gesellschaftlichen Grund geben wollten. Nach der Redemption begrenzten und behinderten die lokalen und Bezirksselbstverwaltungen - den redempten Interessen entsprechend - mit Statuten die Möglichkeiten der Mobilisation unter den verschiedenen Schichten. Infolge der Mobilisationsbestrebungen und der Kämpfe entstanden auch eigenartige Zwischenkategorien in der sowieso außerordentlich komplizierten gesellschaftlichen Schichtung (Redempte, Irredempte, redempter Bauer, redempter Einwohner, Inquilin, commorans, Adeliger). In diesen Zwischenkategorien gehörten z.B. die Inquilinredempten und die Redemptadeligen. Die Redempten, die 1745 Grundstück kauften, aber im letzten Drittel des 18. Jahrhundertes schon verarmten, wurden Inquilinredempten genannt. Man hielt sie für Redempten nur wegen ihres subjektiven Beziehungssystems, der Ehre und Evidenzhaltung des ehemaligen Redemptenseins. Sie zahlten die Steuer als Inquilinen, aber ihre anderen Redemptenrecht blieb erhalten. Unter diesen war das Vorrecht des Grundstückkaufens das wichtigste, das bot für die ehemaligen, zum Inquilinen gewordenen Redempten eine neue Möglichkeit zum Aufstieg. Die Schicht der Redemptadeligen bildeten die Annalisten, die im privilegierten Bezirk, die Möglichkeit des Grundstückkaufens ausnutzend, ein Grundstück dem Redemptenmaße entsprechend kauften. Da sie keine Möglichkeit hatten, dieses Grundstück zu einem Adelsgrundstück zu verändern, wurden sie aufgrund ihres Grundbesitzes zu Redempten, aber ihr Adelsbriefadel blieb erhalten. Nach dem Abschluß der Redemption (1760-1770) wurde der Grunderwerb immer schwieriger. Deshalb wurde die Zahl der einziehenden Adeligen weniger, einige wanderten weg, andere aber begannen um die Geltendmachung der adeligen Vorrechte zu kämpfen. Der jahrzehntelange Kampf wurde mit Teilergebnissen abgeschlossen - sie konnten nur die Pflichtarbeiten und den Unterhalt von Soldaten abkaufen. Sie konnten keinen vollen Erfolg erreichen, weil die jazygkumanischen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse die Gerechtigkeit 275