H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)
XII. Anhang
Tafel 5: Anterioposteriores Röntgen der verheilten Läsion im Orbitadach letzung jedoch am Dach der Augenhöhle sowie am Eingang der Lamina orbitalis, was einen „blow-out"- Mechanismus ausschließt. Wahrscheinlich entstand die beschriebene Verletzung durch das Eindringen eines harten Gegenstandes in die Orbita. Auch das Gesicht dürfte dabei ein Trauma erlitten haben, seine Spuren sind auf der Oberfläche des rechten Os zygomaticum in Form einer Vertiefung sichtbar. Nach der Form der Verletzung kann man annehmen, daß der eindringende Gegenstand etwa so dick wie ein Bleistift war und eine konisch Spitze hatte. Eine Pfeilspitze kann in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden, da eine flache Metallspitze keine rundliche Läsion verursacht hätte. Eine bis zum Gehirn eindringende Pfeilspitze hätte den Tod des Betroffenen zur Folge gehabt. Aus diesem Grund ist auch das Eindringen eines kurzen, geschoßartigen Gegenstandes (Kieselstein, kleines Metallstück) bis zum Hypothalamus nicht wahrscheinlich. Für die Verletzung des Orbitadaches kann im vorliegenden Fall nur ein spitzer Gegenstand mit einer glatten Oberfläche verantwortlich sein — er schlug bei seinem Eindringen in die Weichteile der Orbita ein regelrechtes "Loch" in die Lamina orbitalis. Darüber hinaus muß er so lang gewesen sein, daß man ihn an seinem herausragenden Ende ergreifen und entfernen konnte. Die Verfasser denken in diesem Zusammenhang an eine angespitzte Metallstange, einen dicken Nagel, einen fleischerhakenartigen Gegenstand oder ein angespitztes Knochen- oder Holzstück. Die in der Umgebung der Lücke entstandenen Brüche und Risse in dieser dünnen Knochenplatte und die mit dem Heilungsprozeß verbundene Absorption des Knochens veränderten jedoch später die etwa kreisförmige Lücke zu einer unregelmässigen Läsion. Über die Ursachen der Verletzung kann man nur Hypothesen aufstellen. Eine Blendungsstrafe dürfte auszuschließen sein, da man für diese wahrscheinlich einen anderen Gegenstand benützt hätte und nicht so tief in die Orbita eingedrungen wäre. Plausibler scheint, daß der Mann von Kunbabony das Opfer eines Unfalles wurde. Der spitze, gerade oder gebogene Metallgegenstand, drang entweder bei einem Sturz oder frei fliegend in sein Auge ein. Die Entfernung dieses Gegenstandes dürfte ohne schwerere Verletzungen des Hypothalamus oder der Augenhöhle vorgenommen worden sein, da sonst der Tod eingetreten wäre. Da der Mann einen hohen sozialen Status besaß, dürfte man ihm die beste medizinische Versorgung seiner Zeit angedeihen haben lassen. Dieser ist es zu verdanken, daß er seine Verletzungen und auch eventuelle Komplikationen überlebte. 286