H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)

IV. Die Insignien der fürstlichen Würde: Das Zubehör des khaganischen Gürtels Kat. 1–18

gepreßten Rosetten erfüllt haben könnte.312 Diese überdeckten entweder die den Griff befestigenden Niete, oder die breitgebogenen Silberdrahtenden des Gelenkriemenrings. Obwohl wir uns im Klaren dar­über sind, daß diese Rekonstruktion fraglich ist, hal­ten wir sie aufgrund unserer bisherigen Kenntnisse für eine der Möglichkeiten hinsichtlich der Funktion bzw. Plazierung des Beschlags.313 Schließlich wollen wir die auf der vertieften Fläche der Rückseite des Beschlags an zwei benachbarten Bohrungen gefundenen eingeritzten Zeichen nicht unerwähnt lassen. Wie in der Beschreibung des Be­schlags schon ewähnt konnten diese doppelt paralle­len, unregelmäßig halbkreisbogigen bzw. leicht stumpfwinkligen „zeltartigen" Einritzungen (Taf. II. 2.b.) nicht von den Findern stammen. Ihre Beurteilung wird dadurch erschwert, daß sie im Gegensatz zu den bisher bekannten Namens- und Eigentümerzeichen - die auf den Gegenständen, wenn auch verborgen, doch an sichtbaren Stellen angebracht worden wa­ren — infolge des Aufnagelns oder Nähens unlesbar wurden. Ohne Zweifel könnten sie in Verbindung mit den auf den Gegenständen oder Trinkgefäßen gefun­denen, aus zwei bis drei Zeichen bestehenden Eigen­tümerzeichen oder - Initialen stehen. Leider aber lassen sie sich zu keinem der von Gyula László u. a. aus Budapest-Tihanyi tér, Kiskörös-Vágóhídi dűlő, Szentes, Jánoshida und Alattyán publizierten Eigentü­mer- oder Kerbzeichen in verwandtschaftliche Bezie­hung setzen.314 Am nächsten steht das „zeltartige" Zeichen des Beschlags von Kunbábony vielleicht noch dem ähnlichen Zeichen des Kruges aus Kuná- gota, doch überzeugend läßt es sich auch mit diesem nicht gleichsetzen.315 Unter den bekannten Kerbzei­chen findet sich nicht ein auch nur annähernd ähnli­ches zu unserem parallel halbkreisbogigen Zei­chen.316 All das würde trotzdem die Möglichkeit dazu bieten, daß wir unseren Fund dem Kreis der mittela­warenzeitlichen Denkmäler mit Kerbzeichen zuord­nen; doch darf man in diesem Zusammenhang nicht die erwähnten Unterschiede vergessen, die die einge­ritzten Zeichen unseres Beschlags von dieser Gruppe trennen. Diese sind an der Rückseite unseres Be­schlags zu finden, wurden bei seiner Anbringung 312. FETTICH: 1929. 71, Taf. X. H. TÓTH: 1980, 14, Abb. 6. H. TÓTH: 1981, a, 11, Abb. 3 a-b. 313. Bei der Bestimmung der Funktion des Beschlags mußte von uns auch in Betracht gezogen werden, daß sich wahrschein­lich keine größere Zahl ähnlicher Stücke in dem Crab befun­den hat. Dies wurde nämlich von keinem der zahlreichen Finder erwähnt, die über fehlende Stücke ansonsten bereitwil­lig Auskunft gaben. 314. LÁSZLÓ: 1955, 160-161. 315. CARAM: 1976, 144. 316. VÉKONY: 1987, 85. unkenntlich, und sind mit deutbaren Zeichen nicht vergleichbar. Zusammenfassend läßt sich als Tatsache nur soviel feststellen, daß, ähnlich wie einzelne Metallgefäße bzw. Gegenständen der mittel- und spätawarischen Epoche, auch dieses Stück des Fundes von Kunbá­bony eingeritzte Zeichen bewahrt hat. Auf dem krugför­migen goldenen Trinkgefäß bzw. Trinkhorn unseres Fundes, die als Zubehör ebenfalls dem würdeanzei­genden fürstlichen Gürtel zuzuordnen sind, befanden sich keine Zeichen. Doch hinsichtlich ihrer Ver­wandtschaft sowohl in der Form, als auch im Dekor sind sie von den anderen beiden, als Zubehör der Gürtelgarnitur zu betrachtenden, beschlagenen Trinkhorn- und Trinkgefäßpaaren nicht trennbar, weshalb wir uns mit ihnen im Anschluß an die Be­handlung der Gürtel und der an den Gürteln getrage­nen Waffen zusammen in einem gesonderten Ab­schnitt befassen. MESSER AM FÜRSTLICHEN GÜRTEL MIT VOGEL­KOPFDEKOR BZW. GOLDTAUSCHIERUNG (Kat. 15. 16-18.) Vom Material des Fürstengrabes gelang es uns, sechs St. Messer bzw. kleinere oder größere Fragmente einer Klinge und die Stücke einer weiteren, mit Gold­draht tauschierten Klinge zu unterscheiden. Zu den einzelnen Gürtelgarnituren müssen also jeweils auch mindestens zwei Messer gehört haben. Insofern die Fertigung der Gürtelverzierungen und ihres Zubehörs auffällige Übereinstimmungen zeigt, wie beispielswei­se im Falle des Gürtels mit granulierten Beschlägen, war ihre Klassifizierung kein Problem. Einigermaßen anders ist die Lage im Falle der zum fürstlichen Gürtel passenden Messer, kennen wir doch von der offen­sichtlich wertvollsten Klinge mit Goldeinlagen (Kat. 15.) (Abb. 58.10.) weder ihre vollen Maße, noch die Art und Weise, wie sie montiert und getragen wor­den sind da uns kein einziger ihrer Beschläge - wenn sie vorhanden waren - übergeben wurde. Es gibt insgesamt nur zwei nicht zusammenfügbare Eisen­fragmente, die sich keinem unserer Messer zuordnen lassen. Diese zeigen den längs der Klinge eingearbei­teten Golddraht und dessen Abdruck. Hierbei han­delt es sich um eine solch seltene Verzierungsweise im Kreis der awarischen Fürstenfunde, daß sie sich unserer Überzeugung nach nur am Pseudoschnallen- Gürtel befunden haben kann. Eine Parallele dazu können wir wiederum nur aus dem Fund von Maloje Perescepino erwähnen. Auf „das Fragment des mit Gold inkrustierten Schwerts oder eher der Säbelklin­ge" des Ensembles machte István Erdélyi aufmerk­127

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