H. Tóth Elvira - Horváth Attila: Kunbábony (Kecskemét, 1992)
IV. Die Insignien der fürstlichen Würde: Das Zubehör des khaganischen Gürtels Kat. 1–18
gepreßten Rosetten erfüllt haben könnte.312 Diese überdeckten entweder die den Griff befestigenden Niete, oder die breitgebogenen Silberdrahtenden des Gelenkriemenrings. Obwohl wir uns im Klaren darüber sind, daß diese Rekonstruktion fraglich ist, halten wir sie aufgrund unserer bisherigen Kenntnisse für eine der Möglichkeiten hinsichtlich der Funktion bzw. Plazierung des Beschlags.313 Schließlich wollen wir die auf der vertieften Fläche der Rückseite des Beschlags an zwei benachbarten Bohrungen gefundenen eingeritzten Zeichen nicht unerwähnt lassen. Wie in der Beschreibung des Beschlags schon ewähnt konnten diese doppelt parallelen, unregelmäßig halbkreisbogigen bzw. leicht stumpfwinkligen „zeltartigen" Einritzungen (Taf. II. 2.b.) nicht von den Findern stammen. Ihre Beurteilung wird dadurch erschwert, daß sie im Gegensatz zu den bisher bekannten Namens- und Eigentümerzeichen - die auf den Gegenständen, wenn auch verborgen, doch an sichtbaren Stellen angebracht worden waren — infolge des Aufnagelns oder Nähens unlesbar wurden. Ohne Zweifel könnten sie in Verbindung mit den auf den Gegenständen oder Trinkgefäßen gefundenen, aus zwei bis drei Zeichen bestehenden Eigentümerzeichen oder - Initialen stehen. Leider aber lassen sie sich zu keinem der von Gyula László u. a. aus Budapest-Tihanyi tér, Kiskörös-Vágóhídi dűlő, Szentes, Jánoshida und Alattyán publizierten Eigentümer- oder Kerbzeichen in verwandtschaftliche Beziehung setzen.314 Am nächsten steht das „zeltartige" Zeichen des Beschlags von Kunbábony vielleicht noch dem ähnlichen Zeichen des Kruges aus Kuná- gota, doch überzeugend läßt es sich auch mit diesem nicht gleichsetzen.315 Unter den bekannten Kerbzeichen findet sich nicht ein auch nur annähernd ähnliches zu unserem parallel halbkreisbogigen Zeichen.316 All das würde trotzdem die Möglichkeit dazu bieten, daß wir unseren Fund dem Kreis der mittelawarenzeitlichen Denkmäler mit Kerbzeichen zuordnen; doch darf man in diesem Zusammenhang nicht die erwähnten Unterschiede vergessen, die die eingeritzten Zeichen unseres Beschlags von dieser Gruppe trennen. Diese sind an der Rückseite unseres Beschlags zu finden, wurden bei seiner Anbringung 312. FETTICH: 1929. 71, Taf. X. H. TÓTH: 1980, 14, Abb. 6. H. TÓTH: 1981, a, 11, Abb. 3 a-b. 313. Bei der Bestimmung der Funktion des Beschlags mußte von uns auch in Betracht gezogen werden, daß sich wahrscheinlich keine größere Zahl ähnlicher Stücke in dem Crab befunden hat. Dies wurde nämlich von keinem der zahlreichen Finder erwähnt, die über fehlende Stücke ansonsten bereitwillig Auskunft gaben. 314. LÁSZLÓ: 1955, 160-161. 315. CARAM: 1976, 144. 316. VÉKONY: 1987, 85. unkenntlich, und sind mit deutbaren Zeichen nicht vergleichbar. Zusammenfassend läßt sich als Tatsache nur soviel feststellen, daß, ähnlich wie einzelne Metallgefäße bzw. Gegenständen der mittel- und spätawarischen Epoche, auch dieses Stück des Fundes von Kunbábony eingeritzte Zeichen bewahrt hat. Auf dem krugförmigen goldenen Trinkgefäß bzw. Trinkhorn unseres Fundes, die als Zubehör ebenfalls dem würdeanzeigenden fürstlichen Gürtel zuzuordnen sind, befanden sich keine Zeichen. Doch hinsichtlich ihrer Verwandtschaft sowohl in der Form, als auch im Dekor sind sie von den anderen beiden, als Zubehör der Gürtelgarnitur zu betrachtenden, beschlagenen Trinkhorn- und Trinkgefäßpaaren nicht trennbar, weshalb wir uns mit ihnen im Anschluß an die Behandlung der Gürtel und der an den Gürteln getragenen Waffen zusammen in einem gesonderten Abschnitt befassen. MESSER AM FÜRSTLICHEN GÜRTEL MIT VOGELKOPFDEKOR BZW. GOLDTAUSCHIERUNG (Kat. 15. 16-18.) Vom Material des Fürstengrabes gelang es uns, sechs St. Messer bzw. kleinere oder größere Fragmente einer Klinge und die Stücke einer weiteren, mit Golddraht tauschierten Klinge zu unterscheiden. Zu den einzelnen Gürtelgarnituren müssen also jeweils auch mindestens zwei Messer gehört haben. Insofern die Fertigung der Gürtelverzierungen und ihres Zubehörs auffällige Übereinstimmungen zeigt, wie beispielsweise im Falle des Gürtels mit granulierten Beschlägen, war ihre Klassifizierung kein Problem. Einigermaßen anders ist die Lage im Falle der zum fürstlichen Gürtel passenden Messer, kennen wir doch von der offensichtlich wertvollsten Klinge mit Goldeinlagen (Kat. 15.) (Abb. 58.10.) weder ihre vollen Maße, noch die Art und Weise, wie sie montiert und getragen worden sind da uns kein einziger ihrer Beschläge - wenn sie vorhanden waren - übergeben wurde. Es gibt insgesamt nur zwei nicht zusammenfügbare Eisenfragmente, die sich keinem unserer Messer zuordnen lassen. Diese zeigen den längs der Klinge eingearbeiteten Golddraht und dessen Abdruck. Hierbei handelt es sich um eine solch seltene Verzierungsweise im Kreis der awarischen Fürstenfunde, daß sie sich unserer Überzeugung nach nur am Pseudoschnallen- Gürtel befunden haben kann. Eine Parallele dazu können wir wiederum nur aus dem Fund von Maloje Perescepino erwähnen. Auf „das Fragment des mit Gold inkrustierten Schwerts oder eher der Säbelklinge" des Ensembles machte István Erdélyi aufmerk127