Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)

DAS UNGARISCHE STAATSARCHIV UND DIE STAATLICHEN FACHARCHIVE - Géza Érszegi - István G. Vass: Das Ungarischen Staatsarchiv

als Transsumpt oder als spätere Abschrift erhalten geblieben ist. In diese Sammlung werden natürlich vor allem die Originalurkunde und ihre mittelalterlichen Transsumpte aufgenommen, die späteren Abschriften kommen nur dann in Betracht, wenn letztere fehlen. Die zentralen Archive des mittelalterlichen Ungarns lassen sich jedoch nur teilweise anhand der im Ungarischen Staatsarchiv aufbewahrten Schriftstücke rekonstruieren. Dieses Quellengut kann aber erweitert werden, wenn auch der Bestand anderer Archive und Bibliotheken in Ungarn in Betracht gezogen wird; durch die Berücksichtigung der Quellen mit ungarischen Bezügen (Hungarica) der Archive und Bibliotheken jenseits der ungarischen Grenzen eröffnen sich sogar neue Perspektiven. Die Mehrheit dieser Schriftstücke kann nicht nur auf Mikrofilm, sondern auch in vergrößerter Form erforscht werden. In den Jahren nach dem II. Weltkrieg wurde die Übernahme der Schriften der zentralen Regierungsorgane, die nach der Jahrhundertwende bzw. in der Zwischenkriegszeit entstanden waren, fortgesetzt. Am Anfang der 1950-er Jahre wurde sogar mit der Übernahme der Unterlagen, die drei-vier Jahre nach dem Weltkrieg entstanden waren, begonnen. Durch den Archivbrand während der Revolution von 1956 wurden die Schriften der Familienarchive bzw. die Amtsakten der Archive des bürgerlichen Zeitalters und der Regierungsbehörden nach 1945 stark beschädigt. Das Quellenmaterial aus dieser Zeit ist daher auch unvollständig. Was die Gliederung und die Ordnung des Archivgutes angeht, als es 1923 in das neue Gebäude umgelagert wurde, war es schon selbstverständlich, dass die Abgrenzung der Bestände 2 gemäß dem Bestandsprinzip erfolgen muss. Im Fall der Sammlung der Antemohacsiana wurde dieses Prinzip auch berücksichtigt - mit der Ausnahme jedoch, dass die Aufbewahrung nicht nach Beständen, sondern der Zeitfolge nach durchgeführt wurde. Obwohl der Gesamtbestand gleichzeitig registriert und inventarisiert wurde, bestand noch ein Nachholbedarf für die folgenden Jahrzehnte. Die Ordnung des vor dem Weltkrieg entstandenen Archivgutes wurde nach dem IL Weltkrieg in den 1950-er (und teilweise in den 1960-er, 1970-er) Jahren beendet. Ab den 1960-er Jahren erschienen allmählich die auch noch heute benutzten beschreibenden Inventare und Repertorien. Das Sektionssystem, das damals eingeführt wurde, sichert die Übersichtlichkeit des Archivgutes. Die Sektionen enthalten mehrere Archive und Bestände, die nach Gesichtspunkten der Tektonik zusammengefasst sind. Die Zusammengehörigkeit, d.h. die Gliederung kann historische, chronologische Grundlagen haben oder nach der Typologie der Organe und der Bestände bzw. nach den Schriftgutformen erfolgen. Die Sektionen werden mit Buchstaben, und die Bestände bzw. Teilbestände 3 innerhalb der Sektionen mit laufenden Nummern gekennzeichnet.

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