Die Ungarischen Archive (Budapest, 2007)
KOMMUNALE ARCHIVE - Andor Lakatos: Überblick über die Archive der Katolischen Kirche
von Erzpriestern und geistlichen Personen gehören ebenfalls zu den bischöflichen Archiven. 2. ) Die Ordnung der Archive der Domkapitel und der Kapitel wurde von den Kapitelnotaren (den vom Kapitel bezahlten Rechtsanwälten) festgelegt. Sie haben zwei Hauptteile: das Privatarchiv und das Archiv des glaubwürdigen Ortes. Das Privatarchiv enthält außer den Dokumenten der inneren Angelegenheiten und Beratungen des Privatarchivs bedeutende Akten über die Domkirchen als Ort des liturgischen Dienstes der Kapitel. Die Stiftungsämter, die das Kapital der verschiedenen "frommen Stiftungen" (die Kirchen-, Schulungs- und Wohltätigkeitszwecken dienten) verwalteten, verfügten über eine eigene Aktenverwaltung. Da die Kapitel von den bischöflichen Domänen unabhängig eigene Landgüter bewirtschafteten, verfügten sie über eigene wirtschaftliche Dokumente. In den Archiven der glaubwürdigen Orte (d. h. Landesarchiven) entstanden im Laufe der erwähnten Beurkundungstätigkeit die Aktenreihen von Besitzeinräumungen, Ersuchungen auf königlichen Befehl, Untersuchungen, vor Kapiteln abgelegten Geständnissen, Testamenten usw. Dank dieser Akten und in weiterem Sinne der Archive der Kapitel sind in den katholischen Archiven mittelalterliche Materialien vorhanden. 3. ) Die Archive der Parochien sind eigentlich das Spiegelbild der Materialien der Parochien, die sich in den bischöflichen Archiven befinden, da der größte Teil dieser Schriften aus dem mit dem Bistum geführten Briefwechsel besteht: Hier befindet sich das Original und dort dessen Entwurf und umgekehrt. Diese Situation ist jedoch - u. a. wegen des Aktenverlustes, der an beiden Orten aber in verschiedenem Maß vorkam - viel komplizierter. Die in den Archiven der Parochien aufbewahrten Die Urkunde des Bans Ugrin von Szörény, 1268 (Diözesenarchiv Győr (Raab))